Rechtsprechung
| BFH, 11.01.2011 - VI E 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- openjur.de
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- Bundesfinanzhof
GKG § 52 Abs 2
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - rechtsinformationen.bund.de
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 2 GKG
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1
Ansatz des Streitwers regelmäßig mit 50% der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung; Bemessung des Streitwerts in der Kostenrechnung nach der sich für den Kläger ergebenden Bedeutung der Sache - datenbank.nwb.de
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.07.2009 - VIII E 4/09
Streitwert beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VI E 11/10
Beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung ist der Streitwert regelmäßig mit 50 % der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern anzusetzen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 2009 VIII E 4/09, BFH/NV 2009, 1823;… vom 28. August 1989 X E 4/89, BFH/NV 1990, 387;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., vor § 135 Rz 110 "Außenprüfung"; jeweils m.w.N.). - BFH, 28.08.1989 - X E 4/89
Streitwertberechung bei Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VI E 11/10
Beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung ist der Streitwert regelmäßig mit 50 % der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern anzusetzen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 2009 VIII E 4/09, BFH/NV 2009, 1823; vom 28. August 1989 X E 4/89, BFH/NV 1990, 387;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., vor § 135 Rz 110 "Außenprüfung"; jeweils m.w.N.).
- BFH, 20.05.2014 - X E 1/14
Streitwert in Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Prüfungsanordnungen - …
Rn. 11 a) Ist die Außenprüfung bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung noch nicht durchgeführt worden, sind die zu erwartenden Mehrsteuern im Einzelfall zu schätzen; ist eine solche Schätzung nicht möglich, ist der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Auffangstreitwert anzusetzen (BFH-Beschlüsse in BFHE 142, 542, BStBl II 1985, 257;… vom 10. März 1988 VIII R 367/83, BFH/NV 1988, 515, und vom 11. Januar 2011 VI E 11/10, BFH/NV 2011, 629). - FG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 3 K 1461/15
Ermessensgerechte Prüfungsanordnung für eine Lohnsteuer-Außenprüfung an …
Festzusetzen war nach der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 2011 VI E 11/10, BFH/NV 2011, 629, …und vom 20. Mai 2014 X E 1/14, BFH/NV 2014, 1387) der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000 EUR.
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