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| BFH, 16.09.1988 - VI E 2/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kostenerhebung für Kosten durch falsche Sachbehandlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.10.1985 - III E 3/85
Auszug aus BFH, 16.09.1988 - VI E 2/88
Da die Kostenrechnung dem Erinnerungsführer als Kostenschuldner bereits zugegangen ist, stellt sein Antrag auf Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung eine Erinnerung nach § 5 GKG gegen den Kostenansatz dar (BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1985 III E 3-4/85, BFH/NV 1986, 352).
- BFH, 29.01.1991 - VII E 8/90
Vertretungszwang bei der Erinnerung gegen den Kostenansatz des …
Der von der Erinnerungsführerin begehrten Nichterhebung der für das Beschwerdeverfahren festgesetzten Gerichtskosten kann auch nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unrichtigen Sachbehandlung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG), der nach Ergehen der Kostenrechnung ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1989, 316, und vom 16. September 1988 VI E 2/88, BFH/NV 1989, 250, m. w. N.), entsprochen werden.Ein derartiges Vorgehen hätte nämlich zum Ergebnis, daß im Erinnerungsverfahren nochmals überprüft wird, ob in der Sache selbst und bezüglich der Kostenentscheidung zutreffend entschieden ist, obwohl die Entscheidung bereits rechtskräftig ist (vgl. BFH in BFH/NV 1989, 250 und 1989, 316, m. w. N.).
- BFH, 20.11.1998 - V E 3/98
Kostenentscheidung; Erinnerung
Der von dem Erinnerungsführer begehrte "Erlaß aller entstandenen Kosten aus Rechts- und aus Billigkeitsgründen" ist nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unrichtigen Sachbehandlung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GKG), der nach Ergehen der Kostenrechnung ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1988 VI E 2/88, BFH/NV 1989, 250, …und vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575), auszusprechen. - BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95 Der Antrag nach § 8 GKG, wegen unrichtiger Sachbehandlung Kosten nicht zu erheben, ist -- wenn er wie hier nach dem Zugang der Kostenrechnung gestellt wird -- als Erinnerung gegen den Kostenansatz zu behandeln (vgl. BFH-Beschluß vom 16. September 1988 VI E 2/88, BFH/NV 1989, 250).
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