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   BFH, 16.11.2000 - VI E 3/98   

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https://dejure.org/2000,12907
BFH, 16.11.2000 - VI E 3/98 (https://dejure.org/2000,12907)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2000 - VI E 3/98 (https://dejure.org/2000,12907)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2000 - VI E 3/98 (https://dejure.org/2000,12907)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.11.2000 - VI E 2/98

    Kostenansatz; Streitwert

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - VI E 3/98
    Der Gegenstand der Verfahren, in welchen die Ablehnung erfolgte, ist in den der Kostenschuldnerin bekannt gegebenen Beschlüssen vom heutigen Tage VI E 1/98 (NV) und VI E 2/98 (NV) wiedergegeben.

    Wie der Senat in den Verfahren VI E 1/98 und VI E 2/98 entschieden hat, war der dort festgesetzte Streitwert nicht zu beanstanden.

  • BFH, 16.11.2000 - VI E 1/98

    Streitwert und Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - VI E 3/98
    Der Gegenstand der Verfahren, in welchen die Ablehnung erfolgte, ist in den der Kostenschuldnerin bekannt gegebenen Beschlüssen vom heutigen Tage VI E 1/98 (NV) und VI E 2/98 (NV) wiedergegeben.

    Wie der Senat in den Verfahren VI E 1/98 und VI E 2/98 entschieden hat, war der dort festgesetzte Streitwert nicht zu beanstanden.

  • BFH, 29.07.1999 - VII E 6/99

    Streitwert bei eidesstattlicher Versicherung

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - VI E 3/98
    Da der Senat den Streitwert in der zugrunde liegenden gerichtlichen Entscheidung nicht selbst festgesetzt hat, sondern dies vom Kostenbeamten im Zuge der Berechnung der anzusetzenden Gerichtskosten geschehen ist, können mit der Erinnerung auch Einwendungen gegen den zugrunde gelegten Streitwert erhoben werden (BFH-Beschluss vom 29. Juli 1999 VII E 6/99, BFHE 189, 323, BStBl II 1999, 756).
  • BFH, 03.09.1999 - VII E 5/99

    Streitwert bei Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - VI E 3/98
    Da --wovon auch die Kostenschuldnerin ausgeht-- der Streitwert im Richterablehnungsverfahren 10 v.H. je abgelehnten Richter des Streitwerts im Hauptverfahren beträgt (BFH-Beschluss vom 3. September 1999 VII E 5/99, BFH/NV 2000, 217, m.w.N.), gilt Entsprechendes für den Streitwert dieses Verfahrens.
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 1 W 18/06

    Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter

    Damit folgt er im Meinungsstreit zur Frage, ob im Richterablehnungsverfahren der Wert des Beschwerdegegenstandes dem Wert der Hauptsache entspricht oder nur in Höhe eines Bruchteils zu bemessen ist (…Nachweise bei Herget, in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16, Stichwort "Ablehnung"), nicht der auf den vollen Wert abstellenden Auffassung des Bundesgerichshofs (NJW 1968, 796;… wohl auch: BGHReport 2005, 392 = MDR 2005, 409 = NJW-RR 2005, 294), sondern der u.a. vom Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht (Beschluss vom 03.08.1976 - VII B 17/76 u.a., BFHE 1991, 384 = BStBl II 1976, 691; vom 23.09.1994 - XI B 94/94 [nicht veröffentlicht];… vom 14.11.1995 - VII B 218/95, BFH/NV 1996, 431; vom 03.09.1999 - VII E 5/99; vom 16.11.2000 - VI E 3/98 [jeweils nicht veröffentlicht]).
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