Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1963 - VI ER 200.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1962 - I A 476/61
- BVerwG, 26.02.1963 - VI ER 200.63
- BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63
- BVerwG, 04.09.1963 - VI ER 200.63
- BVerwG, 04.09.1963 - VI ER 200.63/3
- BVerwG, 13.02.1964 - VI CB 49.63
- BVerwG, 29.06.1964 - VI CB 49.63
- BVerwG, 19.08.1964 - VI ER 200.63
- BVerwG, 28.02.1967 - VI ER 200.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.09.1963 - VI ER 200.63
Das Gesuch des Antragstellers, ihm für die Anträge auf Berichtigung bzw. Ergänzung des Beschlusses des Senats vom 7. Juni 1963 - BVerwG VI CB 49.63 - und auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen diesen Beschluß das Armenrecht zu bewilligen, wird abgelehnt.
- BVerwG, 29.06.1964 - VI CB 49.63
Rechtsmittel
DurchBeschluß vom 4. September 1963 - BVerwG VI ER 200.63/3 - hat der Senat das Gesuch des Klägers, ihm für beabsichtigte Anträge auf Berichtigung bzw. Ergänzung des Beschlusses vom 7. Juni 1963 und auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Restitutions- bzw. Nichtigkeitsklage) gegen diesen Beschluß das Armenrecht zu bewilligen, abgelehnt. - BVerwG, 13.02.1964 - VI CB 49.63
Rechtsmittel
Durch Beschluß vom 4. September 1963 - BVerwG VI ER 200.63/3 - hat der Senat das Gesuch des Antragstellers, ihm für beabsichtigte Anträge auf Berichtigung bzw. Ergänzung des Beschlusses vom 7. Juni 1963 - BVerwG VI CB 49.63 - und auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Restitutions- bzw. Nichtigkeitsklage) gegen diesen Beschluß das Armenrecht zu bewilligen, abgelehnt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.08.1964 - VI ER 200.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Relvanz der Dauer der Festhaltung als eine durch bestimmte äußere Merkmale …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1964 - VI ER 200.63
Wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen im Urteil vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 154.62 (BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]) ausgesprochen hat, genügen für die Annahme einer dauernden Bewachung Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit durch Melde- und Genehmigungszwang jedenfalls dann nicht, wenn die Einhaltung dieser Einschränkungen nicht mit Anwendung von körperlichem Zwang, sondern lediglich mit Strafandrohungen durchgesetzt wurde, mögen diese auch verhältnismäßig hart gewesen sein.
- BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft …
Dabei genügt ein Melde- und Genehmigungszwang für die Annahme einer dauernden Bewachung jedenfalls dann nicht, wenn seine Einhaltung nicht mit Anwendung körperlichen Zwangs, sondern lediglich mit Strafdrohungen durchgesetzt wird (vgl. zu dieser Voraussetzungen des Gewahrsams u.a. BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]; Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 27.59 - [ZBR 1963 S. 94] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 17.61 - Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI ER 200.63/4-).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1967 - VI ER 200.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1963 - VI ER 200.63-1 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
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