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Rechtsprechung
   BFH, 14.01.2004 - VI R 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5834
BFH, 14.01.2004 - VI R 1/02 (https://dejure.org/2004,5834)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2004 - VI R 1/02 (https://dejure.org/2004,5834)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - VI R 1/02 (https://dejure.org/2004,5834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 lit. b S. 2 § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer - anderer Arbeitsplatz eines Soldaten

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer eines Soldaten, wenn anderer Arbeitsplatz verfügbar ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b S 2
    Arbeitsplatz; Arbeitszimmer; Berufssoldat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 2571/14

    Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten ist steuerlich anzuerkennen

    Der "andere Arbeitsplatz" steht aber nur dann "für die betriebliche oder berufliche Betätigung … zur Verfügung", wenn ihn der Steuerpflichtige in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Weise tatsächlich nutzen kann (BFH Urteile vom 26. Februar 2014 VI R 11/12, BFHE 245, 150, BStBl II 2014, 674 m.w.N. und vom 14. Januar 2004 VI R 1/02, BFH/NV 2004, 943).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen …

    Nach Ansicht des FG habe die Bescheinigung im Wesentlichen nur die Aufgabenbereiche des Klägers als Bürgermeister umschrieben; sie habe jedoch nichts darüber ausgesagt, dass der Kläger in seinem häuslichen Arbeitszimmer getrennt zu beurteilende, abgrenzbare Aufgabenbereiche (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 203, 119, BStBl II 2004, 80; vom 14. Januar 2004 VI R 1/02, BFH/NV 2004, 943) zu erledigen gehabt habe, die er nicht in seinem Amtszimmer hätte erledigen können (…vgl. auch BFH-Urteil vom 14. April 2004 VI R 43/02, BFH/NV 2004, 1102).
  • FG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 K 482/08

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines …

    Rn. 47 Deshalb ist der vorliegende Fall auch anders zu bewerten, als der Sachverhalt, der dem BFH-Beschluss vom 14. Januar 2004 (VI R 1/02, BFH/NV 2004, 943) zugrunde lag.
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