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Rechtsprechung
   BFH, 18.09.1986 - VI R 100/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12609
BFH, 18.09.1986 - VI R 100/85 (https://dejure.org/1986,12609)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1986 - VI R 100/85 (https://dejure.org/1986,12609)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1986 - VI R 100/85 (https://dejure.org/1986,12609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei mehr als sechsstündiger Abwesenheit als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.08.1986 - VI R 195/82

    Pauschbetragsregelung für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrten …

    Auszug aus BFH, 18.09.1986 - VI R 100/85
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 8. August 1986 VI R 195/82 (BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824) entschieden, daß die Regelung in Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 LStR 1981 von den Finanzbehörden und den FG grundsätzlich zu beachten ist.

    Der Senat hat in dem vorbezeichneten Urteil VI R 195/82 weiter ausgeführt, daß die Richtlinienregelung von ihrem Wortlaut her auch auf Linienbusfahrer anwendbar ist.

    Dafür spreche nicht zuletzt, daß der Bundesminister der Finanzen, der dem Verfahren VI R 195/82 beigetreten war, sie auf diesen Personenkreis angewendet wissen wolle.

    Der BFH hat in dem Urteil VI R 195/82 auch betont, daß Erwägungen der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung der Anwendung der Richtlinienregelung grundsätzlich nicht entgegenstünden.

    Unter Bezugnahme auf das in BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824 veröffentlichte Urteil VI R 195/82 hat der BFH ferner in den Urteilen vom 8. August 1986 VI R 58/84 und VI R 162/84 entschieden.

  • BFH, 18.09.1986 - VI R 103/85

    Anwendung einer Richtlinienregelung auch auf Linienbusfahrer - Voraussetzungen …

    Auszug aus BFH, 18.09.1986 - VI R 100/85
    Für den Fall der Unterbrechung der fahrertypischen Tätigkeit s. nachstehendes BFH-Urt. VI R 103/85.
  • BFH, 18.09.1986 - VI R 105/85
    Auszug aus BFH, 18.09.1986 - VI R 100/85
    Anmerkung: 1. Mit inhaltsgleicher Begründung sind am selben Tage die Urteile VI R 101/85 und VI R 105/85 ergangen.
  • BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85

    Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - …

    a) Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich auch bei den in Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 LStR geregelten Pauschbeträgen um zutreffende Schätzungen eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes, die einerseits der Beweiserleichterung des Steuerpflichtigen und andererseits der Verwaltungsvereinfachung bei der Bewältigung von Massenverfahren dienen und von den Finanzgerichten (FG) grundsätzlich zu beachten sind (BFH-Urteile vom 8. August 1986 VI R 195/82, BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824; VI R 117/83, BFHE 148, 237, BStBl II 1987, 184, und vom 18. September 1986 VI R 100/85, BFH/NV 1987, 163).
  • BFH, 11.12.1987 - VI R 48/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich auch bei den in Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 LStR geregelten Pauschbeträgen um zutreffende Schätzungen eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes, die einerseits der Beweiserleichterung des Steuerpflichtigen und andererseits der Verwaltungsvereinfachung bei der Bewältigung von Massenverfahren dienen und von den FG grundsätzlich zu beachten sind (BFH-Urteile vom 8. August 1986 VI R 195/82, BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824; VI R 117/83, BFHE 148, 237, BStBl II 1987, 185, und vom 18. September 1986 VI R 100/85, BFH/NV 1987, 163).
  • FG Bremen, 22.10.1997 - 290059K 4

    Steuerliche Anerkennung von Verpflegungsmehraufwand eines Fährschiffkapitäns

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