Rechtsprechung
| BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Aufwendungen für Zwischenheimfahrten - Mehrwöchige Dienstreise - Werbungskosten - Dienstreiseort - Mittelpunkt der Lebensführung - Größe der Entfernung - Regelmäßige Arbeitsstätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
Werbungskosten durch Zwischenheimfahrten bei mehrwöchigen Dienstreichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 9 EStG
Lohnsteuer; Zwischenheimfahrten aus Anlaß einer Dienstreise
Papierfundstellen
- BFHE 167, 443
- BB 1992, 1417
- DB 1992, 1915
- BStBl II 1992, 664
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84
1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen …
Auszug aus BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89
Die gesamte Fahrt bis zur Ankunft an der Wohnung sei ein Teil der Dienstreise (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BFHE 155, 362, BStBl II 1989, 296, 298, rechte Spalte). - BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89
Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei …
Auszug aus BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89
Eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt nur dann vor, wenn entweder die regelmäßige Arbeitsstätte Ausgangspunkt und die Wohnung Endpunkt der Fahrt oder umgekehrt die Wohnung der Ausgangspunkt und die regelmäßige Arbeitsstätte Endpunkt der Fahrt ist, wobei es nach der Entscheidung des Senats vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89 (BFHE 166, 288, BStBl II 1992, 306) unerheblich ist, wenn die Fahrt zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und dem entfernteren Ort des Lebensmittelpunktes an einer näher an der Arbeitsstätte gelegenen Wohnung unterbrochen wird. - BFH, 15.11.1991 - VI R 144/89
Aufwendungen für Zwischenheimfahrten aus Anlaß einer Dienstreise sind auch bei …
Auszug aus BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89
Der Senat hat durch Urteil vom 15. November 1991 VI R 144/89 (BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266) entschieden, daß Aufwendungen für Zwischenheimfahrten aus Anlaß einer Dienstreise in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. - BFH, 18.01.1991 - VI R 132/86
Eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt auch dann vor, wenn der …
Auszug aus BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89
Gleiches gilt nach dem Urteil des Senats vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408), wenn z. B. die von der Wohnung aus angefahrene regelmäßige Arbeitsstätte nur Zwischenstation ist, um das eigene Kfz für eine Dienstreise gegen ein Dienstfahrzeug auszutauschen und für die Dienstreise benötigte Gegenstände umzuladen.
- BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92
Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer …
Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß der Kläger an den Lehrgangsorten E und P nicht im Rahmen einer Dienstreise tätig war, so daß die streitigen Fahrtkosten nicht nach Dienstreisegrundsätzen als Zwischenheimfahrten zu qualifizieren sind (vgl. BFH-Urteile vom 15. November 1991 VI R 144/89, BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266, und vom 24. April 1992 VI R 105/89, BFHE 167, 443, BStBl II 1992, 664).Da die Dienstreiseeinsatzstelle für die ersten drei Monate keine Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist, liegt in den ersten drei Monaten auch, falls der Arbeitnehmer an der Einsatzstelle eine Unterkunft genommen hat, keine doppelte Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vor, so daß neben Unterkunfts- und Verpflegungsmehraufwendungen sämtliche Zwischenheimfahrten in Höhe der tatsächlichen Kosten abziehbar sind (s. BFH-Urteile in BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266, und in BFHE 167, 443, BStBl II 1992, 664).
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