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| BFH, 28.09.1990 - VI R 111/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.03.1988 - VI R 27/85
Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für die eigene Wohnung bei den …
Auszug aus BFH, 28.09.1990 - VI R 111/87
Daß allein die Tatsache des Vorhandenseins einer Liege der Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer nicht entgegenstehen muß, hat der Senat erst kürzlich in seinem Urteil vom 18. März 1988 VI R 27/85 (BFH/NV 1988, 773) ausgesprochen.
- BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91
Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
Ebensowenig darf von einem Steuerpflichtigen mit handwerklich-technischer Ausbildung, wie dem Kläger, verlangt werden, daß er die Voraussetzungen kennt, unter denen die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer abziehbar sind, zumal es wegen dieser Frage immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten und auch zu einer Vielzahl oberstgerichtlicher Entscheidungen gekommen ist (…vgl. die Nachweise bei Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 19 Anm. 12 "Arbeitszimmer", sowie zuletzt: BFH-Urteile vom 7. September 1990 VI R 141/86, BFH/NV 1991, 445; vom 28. September 1990 VI R 111/87, BFH/NV 1991, 298, und vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87, BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304).
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