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| BFH, 07.08.1981 - VI R 113/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77
Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …
Auszug aus BFH, 07.08.1981 - VI R 113/78
NV: Die Grundsätze über den Begriff der Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.1980 VI R 193/77) gelten auch für nachträgliche Werbungskosten, die entstehen können, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses Aufwendungen im Zusammenhang mit demselben erbringen muß (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1960 VI 45/60 U). - BFH, 29.02.1980 - VI R 165/78
Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Bürgschaft - Werbungskosten - Sicherung von …
Auszug aus BFH, 07.08.1981 - VI R 113/78
NV: Auch Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein (vgl. BFH-Urteil vom 29.2.1980 VI R 165/78).
- BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90
Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers
Danach können zwar auch Aufwendungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer zugunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft zu Werbungskosten führen (Urteil des Bundesfinanzhofs BFH vom 29. Februar 1980 VI R 165/78, BFHE 130, 282, BStBl II 1980, 395; FG Berlin, Urt. v. 31. März 1978 III 72/77, EFG 1979, 172, Revision des FA unbegründet, VI R 113/78 vom 7. August 1981, nicht veröffentlicht NV ). - BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84
Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund …
Werden sie als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht, muß demgemäß bereits die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung beruflich veranlaßt gewesen sein (nicht veröffentlichtes BFH-Urteil vom 7. August 1981 VI R 113/78).
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