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Rechtsprechung
   BFH, 30.05.1967 - VI R 118/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1142
BFH, 30.05.1967 - VI R 118/66 (https://dejure.org/1967,1142)
BFH, Entscheidung vom 30.05.1967 - VI R 118/66 (https://dejure.org/1967,1142)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - VI R 118/66 (https://dejure.org/1967,1142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Anrechnungsfähigkeit von Prämien für eine Vollkaskoversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 89, 185
  • BStBl III 1967, 576
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 30.05.1967 - VI R 118/66
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 79/60 S vom 2. März 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 513 - BFH 74, 513 -, BStBl III 1962, 192), so macht er geltend, seien durch den Pauschbetrag nur die normalen Unkosten abgegolten, nicht aber z.B. Kosten, die durch einen bei einer beruflichen Fahrt eingetretenen Uniall verursacht worden seien.
  • BFH, 09.07.1965 - VI 153/64 U

    Abgeltung der Parkgebühren während der Arbeitszeit durch Pauschbeträge

    Auszug aus BFH, 30.05.1967 - VI R 118/66
    Von der Rechsgültigkeit dieser Regelung geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. u.a. das Urteil VI 153/64 U vom 9. Juli 1965, BFH 83, 21, BStBl III 1965, 509).
  • BFH, 13.11.1970 - VI B 112/70

    Wohnung - Arbeitsstätte - Aufwendungen für Fahrten - Außergewöhnliche Kosten - …

    Spätestens nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit hingen die Kosten eines Austauschmotors mit der laufenden Weiterbenutzung des Kraftwagens in jener normalen Weise zusammen, wie sie der BFH z. B. in seinem Urteil VI R 118/66 vom 30. Mai 1967 (BFH 89, 185, BStBl III 1967, 576) als Voraussetzung für die Abgeltung durch den Pauschbetrag fordere.

    Es treffe zu, daß der BFH in seinem Urteil VI R 118/66 (…a. a. O.) die Kosten eines Unfalls nur als Beispiel für außergewöhnliche Kosten, die nicht durch den Pauschbetrag abgegolten sind, angesehen habe.

    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde beruft sich der Beschwerdeführer auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Abweichung von dem rechtskräftigen Urteil des FG Düsseldorf VII 46/68 E (…a. a. O.) und dem BFH-Urteil VI R 118/66 (…a. a. O.).

    Die Abweichung von dem BFH-Urteil VI R 118/66 (…a. a. O.) sieht der Beschwerdeführer darin, daß das FG dieses Urteil nur auf ein direktes Unfallgeschehen anwenden wolle.

    Er hat diese Rechtsprechung auch in den Urteilen VI 153/64 U (…a. a. O.) und VI R 118/66 (…a. a. O.) aufrechterhalten und dabei klargestellt, daß nicht nur außergewöhnliche Unfallkosten, sondern auch andere außergewöhnliche Kosten ggf. neben den Pauschsätzen geltend gemacht werden können.

    Die Entscheidung der Vorinstanz weicht auch nicht von der bereits erwähnten Entscheidung des Senats VI R 118/66 (…a. a. O.) ab.

  • BFH, 30.11.1979 - VI R 83/77

    Die auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Kreditzinsen für …

    Der BFH hat als gewöhnliche, durch den Pauschbetrag abgegoltene Kosten insbesondere die Kraftfahrzeugsteuern, Haftpflichtversicherungsprämien, die üblichen Reparaturen, Garagenkosten, Parkgebühren und Parkhausgebühren und die Absetzung für Abnutzung (AfA) angesehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 1965 VI 153/64 U, BFHE 83, 21, BStBl III 1965, 509, und vom 30. Mai 1967 VI R 118/66, BFHE 89, 185, BStBl III 1967, 576, und in BFHE 127, 186, BStBl II 1979, 372).

    Wie der Senat bei anderen Aufwendungen wiederholt betont hat, ist es im Hinblick auf den Vereinfachungszweck der Pauschregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ohne Bedeutung, ob gleiche Kosten bei der Mehrzahl von Arbeitnehmern anfallen, die ihren PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 89, 185, BStBl III 1967, 576 und BFHE 127, 186, BStBl II 1979, 372).

  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 386/07

    Neben Entfernungspauschale kein Werbungskostenabzug für Mautgebühren

    Diese Abgeltungswirkung umfasst alle gewöhnlichen Kosten, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, beispielsweise auch Parkgebühren (BFH-Urteil vom 9. Juli 1965, VI 153/64 U, BStBl III 1965, 509) oder Prämien für eine Vollkaskoversicherung (BFH-Urteil vom 30. Mai 1967, VI R 118/66, BStBl III 1967, 576).

    Auch andere nach ständiger Rechtsprechung abgegoltene Aufwendungen treffen bei weitem nicht jeden Steuerpflichtigen, wie beispielsweise Kosten für die Anmietung einer Garage am Wohnort des Arbeitnehmers (BFH-Urteil vom 9. Juli 1965 VI 153/64 U, BStBl III 1965, 509 ) oder Kosten für eine Vollkaskoversicherung (BFH-Urteil vom 30. Mai 1967, VI R 118/66, BStBl III 1967, 576) oder Kosten zur Beseitigung eines untypischen und sehr seltenen Motorschadens (Finanzgericht Münster vom 13. Januar 2003, EFG 2003, 607).

  • BFH, 21.06.1991 - VI R 178/88

    Arbeitgebersatz für private Fahrzeug-Vollversicherung neben Kilometersatz von …

    Es handelt sich vielmehr um Kosten, die mit dem laufenden Betrieb eines PKW zusammenhängen und deshalb durch die Pauschale abgegolten sind (…v. Bornhaupt, a. a. O., § 9 Rdnr. B 548, 649 m. w. N.; vgl. auch Urteil des BFH vom 30. Mai 1967 VI R 118/66, BFHE 89, 185, BStBl III 1967, 576 zum Pauschbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 77/77

    Parkhausgebühren in Verbindung mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte …

    Dazu gehören auch Aufwendungen, die der Arbeitnehmer für die Unterbringung seines Fahrzeugs am Wohnort (z. B. in einer Garage) oder am Ort seiner Arbeitsstätte während der Arbeitszeit macht (BFH-Entscheidung vom 30. Mai 1967 VI R 118/66, BFHE 89, 185, BStBl III 1967, 576, und BFH-Urteil VI 153/64 U).
  • BFH, 25.03.1977 - VI R 96/74

    Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung - Beruflich veranlaßte Fahrten - …

    Die Kfz- Versicherungsprämien sind deshalb insoweit Werbungskosten und in die Abgeltung nach der vorgenannten Pauschalierungsregelung einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1967 VI R 118/66, BFHE 89, 185, BStBl III 1967, 576).
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