Rechtsprechung
| BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten - Hauptwohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 126, 525
- DB 1979, 678
- BStBl II 1979, 226
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
Der Senat hat zwar im Urteil vom heutigen Tage VI R 21/76 entschieden, daß bei einem Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen besitzt und der sich zum Teil von der einen und zum Teil von der anderen Wohnung aus zu seiner Arbeitsstätte begibt, auch die Fahrten zwischen der vom Beschäftigungsort weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind, wenn die weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt.Wie sich aus dem Urteil des Senats VI R 21/76 ergibt, hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Steuerpflichtigen befindet.
War aber die weiter vom Beschäftigungsort entfernt liegende Wohnung der Klägerin nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen, so kann sie von diesem Ort aus keine als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben (vgl. BFH-Urteil VI R 21/76).
- BFH, 19.11.1971 - VI R 132/69
Lediger - Versetzung - Abordnung - Anderer Beschäftigungsort - Annahme eines …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
Im Urteil vom 19. November 1971 VI R 132/69 (BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, daß trotz Fehlens einer doppelten Haushaltsführung Werbungskosten eines ledigen Steuerpflichtigen grundsätzlich anzuerkennen seien, wenn er nur für vorübergehende Zeit an einen neuen Beschäftigungsort abgeordnet worden oder wenn ihm ein Umzug an den neuen Beschäftigungsort noch nicht zuzumuten sei.a) Allerdings hat der Senat in den Urteilen vom 17. Februar 1961 VI 32/60 U (BFHE 72, 461, BStBl III 1961, 169) und vom 19. November 1971 VI R 132/69 (BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) trotz Fehlens einer steuerrechtlich relevanten doppelten Haushaltsführung Werbungskosten für eine Übergangszeit deshalb grundsätzlich anerkannt, weil die Steuerpflichtigen aus beruflicher Veranlassung eine zweite Zimmermiete hatten aufwenden und aus den gleichen Gründen jeweils in gewissen Abständen ihre bisherige Wohnung hatten aufsuchen müssen, um dort mit der Wohnung zusammenhängende Angelegenheiten regeln zu können.
In dem Falle des Urteils VI R 132/69 war dem Steuerpflichtigen, weil er an den neuen Beschäftigungsort lediglich abgeordnet war, ein Umzug an diesen Ort nicht zuzumuten.
- BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74
Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
Im Urteil vom gleichen Tage VI R 240/74 hat der Senat darüber hinaus ausgeführt, daß Gleiches auch für alleinstehende Arbeitnehmer zu gelten habe.In dem Urteil VI R 240/74 hat der Senat jedoch auch ausgeführt, daß in Ausnahmefällen bei einem Alleinstehenden der Ort, von dem aus er sich überwiegend zur Arbeitsstätte begibt, und der örtliche Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auseinanderfallen können.
- BFH, 23.07.1976 - VI R 228/74
Berücksichtigung von Mehraufwendungen als Werbungskosten bei auswärtiger …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
Dabei ist es bei Umzügen von Alleinstehenden - wie auch bei Umzügen Verheirateter, die zu einer Beendigung einer doppelten Haushaltsführung führen - nicht erforderlich, daß die Wohnung in jeder Hinsicht den persönlichen Anforderungen entspricht, die der Steuerpflichtige an seine Wohnung stellt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 VI R 228/74, BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795).Mit dem Umzug an den Beschäftigungsort entfiel aber die Möglichkeit, Fahrtkosten und Aufwendungen für eine Zimmermiete als Werbungskosten abzuziehen (BFH-Urteil VI R 228/74).
- BFH, 15.11.1974 - VI R 195/72
Stadtwohnung - Sommermonate - Wohnwagen - Weg zur Arbeitsstätte - Campingplatz - …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
Das heißt, eine zweite Wohnung muß, um als Wohnung anerkannt werden zu können, ausstattungsmäßig nicht in jeder Beziehung der ersten Wohnung gleichwertig sein (BFH-Urteil vom 15. November 1974 VI R 195/72, BFHE 114, 340, BStBl II 1975, 278); selbst wenn ein Arbeitnehmer nur in einer Holzbaracke wohnt, kann er insoweit eine Wohnung haben (BFH-Urteil VI R 195/72). - BFH, 04.08.1967 - VI R 261/66
Einstufung eines möblierten Zimmers als Wohnung eines Ledigen
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
"Wohnung" sei nach dem BFH-Urteil vom 4. August 1967 VI R 261/66 (BFHE 89, 530, BStBl III 1967, 727) der Raum, der einem Menschen für sein Privatleben zur Verfügung stehe; ein Arbeitnehmer habe seine Wohnung in dem Raum, von dem aus er regelmäßig seine Arbeitsstelle aufsuche und wohin er nach der Arbeit zurückkehre. - BFH, 17.02.1961 - VI 32/60 U
Vorliegen eines doppelten Haushalts bei beruflicher Versetzung
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
a) Allerdings hat der Senat in den Urteilen vom 17. Februar 1961 VI 32/60 U (BFHE 72, 461, BStBl III 1961, 169) und vom 19. November 1971 VI R 132/69 (BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) trotz Fehlens einer steuerrechtlich relevanten doppelten Haushaltsführung Werbungskosten für eine Übergangszeit deshalb grundsätzlich anerkannt, weil die Steuerpflichtigen aus beruflicher Veranlassung eine zweite Zimmermiete hatten aufwenden und aus den gleichen Gründen jeweils in gewissen Abständen ihre bisherige Wohnung hatten aufsuchen müssen, um dort mit der Wohnung zusammenhängende Angelegenheiten regeln zu können.
- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
Bereits mit Urteilen vom 10. November 1978 VI R 240/74 und VI R 118/74 (BFHE 126, 522, 525, BStBl II 1979, 224, 226) hat der Senat anerkannt, daß ein Nichtverheirateter, der am Beschäftigungsort wohnt, auch an einem anderen Ort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen haben kann; die Aufnahme von Zurechnungspersonen in den Haushalt am Mittelpunkt der Lebensinteressen war dafür nicht Voraussetzung. - BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung …
Daher hat der Senat im Urteil vom 10. November 1978 VI R 118/74 (BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226) die weiter entfernt liegende Wohnung eines ledigen Arbeitnehmers deshalb nicht als Mittelpunkt der Lebensinteressen angesehen, weil sich der Arbeitnehmer in der Wohnung nur selten (12 mal im Jahr) aufgehalten hatte. - BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82
Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom …
Besitzt ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen und begibt er sich teilweise von der einen und teilweise von der anderen Wohnung aus zur Arbeitsstätte, so sind nach der Rechtsprechung des Senats - unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer verheiratet oder ledig ist - auch die Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet (z.B. Urteile vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; VI R 240/74, BFHE 126, 552, BStBl II 1979, 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).Daher hat der Senat im Urteil in BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226 die weiter entfernt liegende Wohnung einer ledigen Arbeitnehmerin deshalb nicht als Mittelpunkt der Lebensinteressen angesehen, weil sich die Arbeitnehmerin in der Wohnung nur selten (12mal im Jahr) aufgehalten hatte.
- BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98
Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten
Im Urteil vom 10. November 1978 (- VI R 240/74 - und - VI R 118/74 - BFHE 126, 522 und 126, 525) sei bereits anerkannt worden, daß ein Nichtverheirateter, der am Beschäftigungsort wohnt, auch an einem anderen Ort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen haben könne. - BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen - …
Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
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