Rechtsprechung
| BFH, 30.01.1981 - VI R 12/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79
Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können …
Denn es widerspricht dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, einem Steuerpflichtigen bei einem privat verlegten Telefonanschluß den anteiligen Abzug der Grundgebühr bei einer - wie hier - geschätzten 75%igen oder wie in dem vom FG Nürnberg durch Urteil vom 22. November 1979 VI 273/78 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1980 S. 176 - EFG 1980, 176 -) entschiedenen und dem Senat unter Az. VI R 12/80 vorliegenden Falle sogar geschätzten 87%igen beruflichen Nutzung zu verweigern, dies aber einem anderen Arbeitnehmer bei einem erheblich geringeren beruflichen Gebrauch eines vom Arbeitgeber verlegten Telefons zu gestatten (so etwa im Urteil des Senats in BFHE 119, 158, BStBl II 1976, 507 bei einer - jedenfalls bei Aktivgesprächen - nur 27%igen beruflichen Nutzung des Telefons).
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