Rechtsprechung
| BFH, 17.12.2002 - VI R 121/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- IWW
- Wolters Kluwer
Kosten einer Umschulungsmaßnahme als Werbungskosten - Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme - Umschulung als Fortbildungsmaßnahme in einem ausgeübten Beruf - Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Berufliche Veranlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1
WK-Abzug, Umschulungsmaßnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 13.06.2001 - 1 K 1829/97
- BFH, 17.12.2002 - VI R 121/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus BFH, 17.12.2002 - VI R 121/01
Mit Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (DB 2003, 131) hat der erkennende Senat unter Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, vorab entstandene Werbungskosten sein können. - BFH, 04.08.1994 - VI R 22/94
Ausbildung zur Altenpflegerin
Auszug aus BFH, 17.12.2002 - VI R 121/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Urteil vom 4. August 1994 VI R 22/94, BFH/NV 1995, 112) könne bei der Abgrenzung zwischen Ausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und Fortbildung nicht ganz auf formale Kriterien, wie z.B. eine durch Zeugnisse nachweisbare erstmalige Berufsausbildung, verzichtet werden.
- FG Münster, 18.03.2003 - 6 K 579/99
Aufwendungen für Praktika während des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten
Der Senat hat bei dieser Wertung auch den Umstand der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten (s. Urteile vom 17.12.2002 z. B. VI R 20/01, VI R 42/01, VI R 60/01, VI R 119/01, VI R 121/01, VI R 133/01, VI R 137/01 alle veröffentlicht in http://www.jurisweb.de) gesehen. - FG Münster, 07.04.2003 - 4 K 394/00
Aufwendungen für eine Fahrlehrerausbildung als vorweggenomme WK
Rn. 21 Der Senat verkennt nicht, dass der Kl., als er die Ausbildung zum Fahrlehrer begann, nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügte und sich der vorliegende Fall deshalb von den Sachverhalten unterscheidet, die den jüngeren Urteilen des BFH zu Grunde lagen (…vgl. BFH Urteil vom 04.12.2002 VI R 120/01, aaO;… Urteil vom 17.12.2002 VI R 42/00, BFH/NV 2003, 474;… Urteil vom 17.12.2002 VI R 20/01, BFH/NV 2003, 476; Urteil vom 17.12.2002 VI R 121/01, BFH/NV 2003, 477). - FG Niedersachsen, 12.08.2003 - 8 K 679/01
Abzugsfähigkeit von für den Besuch von Seminaren zum Erwerb der Bezeichnung …
Rn. 19 In seiner neueren Rechtsprechung hat der BFH (Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 2001, 156, BStBl II 2003, 403;… vom 17. Dezember 2002 VI R 42/00, BFH/NV 2003, 474;… vom 17. Dezember 2003 VI R 20/01, BFH/NV 2003, 476, und ebenfalls vom 17. Dezember 2002 VI R 121/01, BFH/NV 2003, 477) entschieden, dass Ausgaben für eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Umschulungsmaßnahme vorabentstandene Werbungskosten sein können.
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