Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,851
BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81 (https://dejure.org/1982,851)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1982 - VI R 123/81 (https://dejure.org/1982,851)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1982 - VI R 123/81 (https://dejure.org/1982,851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 9 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten - Aufgabe der Wohnung - Mittelpunkt des Lebensinteresses - Bundeswehr - Zeitsoldat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 9 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch ledige Arbeitnehmer können bei einer Auswärtstätigkeit die Kosten für eine Fahrt wöchentlich zur beibehaltenen Wohnung als Werbungskosten geltend machen, wenn die Auswärtstätigkeit von verhältnismäßig kurzer Dauer ist; ein Zeitraum von zwei Jahren gilt noch als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 474
  • BStBl II 1983, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche …

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81
    Bei letzteren ist der BFH im Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76 (BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26) von einer Zeitspanne von zwei Jahren ausgegangen.

    Die Änderung beruhte vielmehr vorwiegend auf arbeitsmarktpolitischen Gründen, da der Gesetzgeber befürchtete, das Urteil in BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26 würde die Mobilitätsbereitschaft der Arbeitnehmer beeinträchtigen (…vgl. Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 9 Anm. 12 b Abs. 1).

  • BFH, 03.12.1974 - VI R 159/74

    Lehrgangskosten eines Finanzanwärters; Verpflegungsmehraufwendungen bei …

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81
    Der Senat hat jedoch ledige Arbeitnehmer bezüglich solcher Heimfahrten verheirateten Arbeitnehmern, die einen doppelten Haushalt führen, steuerrechtlich gleichgestellt, wenn sie nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, dort ihre Wohnung aufrechterhalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356, und vom 10. November 1978 VI R 13, 14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157).
  • BFH, 10.02.1983 - VI R 51/79

    Auswärtige Beschäftigung - Beschäftigungsdauer - Mehraufwand - Beibehaltung der …

    Der Senat hat sie jedoch u. a. bezüglich der Kosten für Heimfahrten und der Unterkunftskosten steuerrechtlich verheirateten Arbeitnehmern, die einen doppelten Haushalt führen, gleichgestellt, wenn sie bei einem vorübergehenden auswärtigen Aufenthalt ihre Wohnung und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Ort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist vgl. z. B. Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 Vl R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157, und vom 20. Dezember 1982 Vl R 123/81, BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die Wohnung gemietet war und ob sie den Lebensverhältnissen des Klägers angemessen war oder nicht, so daß als "Wohnung" auch ein Zimmer im Haushalt der Eltern in Betracht kommt (Urteil in BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auch insoweit auf das Urteil in BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269 verwiesen.

  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …

    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG hat der Senat auch bei ihnen die Kosten für eine Fahrt wöchentlich zu der weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zum Abzug zugelassen, wenn diese Arbeitnehmer am bisherigen Wohnort ihren Lebensmittelpunkt haben, zu dem sie nach Beendigung ihrer auswärtigen Beschäftigung voraussichtlich zurückkehren werden, und wenn ihnen deshalb ein Umzug an den neuen Beschäftigungsort nicht zumutbar ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356, und das Urteil des Senats vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474).
  • BFH, 12.10.1990 - VI R 143/87

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei nicht …

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat ledige Arbeitnehmer verheirateten Arbeitnehmern, die einen doppelten Haushalt führen, steuerrechtlich weitgehend gleichgestellt, wenn sie nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, dort ihre Wohnung aufrechterhalten und nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81 BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269, m. w. N.).

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269 ausgesprochen hat, ist eine auswärtige Beschäftigung von zwei Jahren "von verhältnismäßig kurzer Dauer".

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab …

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings nichtverheiratete Arbeitnehmer u.a. bezüglich der Kosten für Heimfahrten und der Unterkunftskosten steuerrechtlich verheirateten Arbeitnehmern, die einen doppelten Haushalt führen, gleichgestellt, wenn sie bei einem vorübergehenden auswärtigen Aufenthalt ihre Wohnung und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Ort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z.B. Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157, und vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269).
  • BFH, 16.06.2006 - III B 43/05

    AgB: Unterhalt an wehrpflichtiges Kind

    Dort verbleibt regelmäßig auch ihr Lebensmittelpunkt (vgl. zum Lebensmittelpunkt von Zeitsoldaten z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269, …und vom 22. September 1988 VI R 118/85, BFH/NV 1989, 158; FG München, Urteil vom 25. September 2002 1 K 3303/01, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1124/05

    Gewährung von Berufsausbildungsförderung; Berücksichtigung von Werbungskosten

    Rn. 44 In Fällen wie dem vorliegenden, in denen kein eigener Hausstand am Heimatort unterhalten wird, hat der BFH in der Vergangenheit über die in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG gesetzlich geregelten Fälle der doppelten Haushaltsführung hinaus auch dann Werbungskosten anerkannt, wenn der Steuerpflichtige nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachging, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehielt und voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehrte, so dass ihm die Aufgabe seiner dortigen Wohnung nicht zumutbar war (z. B. BFH, Urteil vom 20. Dezember 1982, VI R 123/81).
  • FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03

    Werbungskostenabzug bei beruflich veranlasstem Zweitstudium; keine …

    Zutreffend ist zwar, dass der BFH in der Vergangenheit über die in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG gesetzlich geregelten Fälle der doppelten Haushaltsführung hinaus auch dann Werbungskosten anerkannt hat, wenn der Steuerpflichtige nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachging, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehielt und voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehrte, so dass ihm die Aufgabe seiner dortigen Wohnung nicht zumutbar war (z.B. BFH, Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BStBl. II 1983, 269).
  • FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 138/98

    Gesonderte Feststellung des am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibenden …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1200/05

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Bedarfsberechnung - Einkommensanrechnung - …

    Rn. 32 In Fällen wie dem vorliegenden, in denen kein eigener Hausstand am Heimatort unterhalten wird, hat der BFH in der Vergangenheit über die in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG gesetzlich geregelten Fälle der doppelten Haushaltsführung hinaus auch dann Werbungskosten anerkannt, wenn der Steuerpflichtige nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachging, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehielt und voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehrte, so dass ihm die Aufgabe seiner dortigen Wohnung nicht zumutbar war (z. B. BFH, Urteil vom 20. Dezember 1982, VI R 123/81).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 3 K 590/99

    Kein Abzug der Kosten für eine unechte doppelte Haushaltsführung bei der …

    Zutreffend ist zwar, dass der BFH in der Vergangenheit über die in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG gesetzlich geregelten Fälle der doppelten Haushaltsführung hinaus auch dann Werbungskosten anerkannt hat, wenn der Steuerpflichtige nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachging, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehielt und voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehrte, so dass ihm die Aufgabe seiner dortigen Wohnung nicht zumutbar war (z.B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474 , BStBl. II 1983, 269).
  • BFH, 11.03.1983 - VI R 65/80

    Bei einem ledigen Arbeitnehmer werden bei Versetzung und fehlender …

  • FG Niedersachsen, 16.06.2003 - 1 K 44/03

    Unechte doppelte Haushaltsführung; Doppelte Haushaltsführung bei Arbeitnehmern …

  • BFH, 29.01.1988 - VI R 146/85

    Geltendmachung von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung

  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom …

  • BFH, 25.02.1988 - VI R 201/84

    Geltendmachung von Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort …

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82

    Mietaufwendungen und Fahrtkostenpauschale als Werbungskosten auf Grund doppelter …

  • BFH, 22.07.1983 - VI R 79/79
  • FG Saarland, 17.07.1997 - 2 K 3/97

    Einkommensteuer; Begriff der Einkünfte beim Kindergeld

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht