Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 21.12.1990 - VI R 131/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,22962
BFH, 21.12.1990 - VI R 131/87 (https://dejure.org/1990,22962)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1990 - VI R 131/87 (https://dejure.org/1990,22962)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - VI R 131/87 (https://dejure.org/1990,22962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,22962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 21.12.1990 - VI R 131/87
    Trotz der beruflichen Veranlassung der Studienaufwendungen ist ein Werbungskostenabzug aber dann ausgeschlossen, wenn einem der privaten Lebensführung zuzuordnenden Interesse des Steuerpflichtigen (hier: Eurythmie-)Studium eine nicht nur untergeordnete Bedeutung zukommt (vgl. BFH-Beschluß vom 19.10.1970 GrS 2/70 zum Aufteilungsverbot und Abzugsverbot von sog. gemischten Aufwendungen).
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit …

    Auszug aus BFH, 21.12.1990 - VI R 131/87
    NV: Aufwendungen für ein Studium an einer Akademie oder einer Fachschule, welches ohne Verleihung eines akademischen Grades oder des Titels "grad" abgeschlossen wird, sind in typisierender Weise den als Werbungskosten zuzurechnenden Berufsfortbildungskosten und nicht den Ausbildungskosten zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 28.9.1984 VI R 44/83; Literatur).
  • FG Hessen, 29.09.1999 - 12 K 1823/97

    Fortbildung; Ausbildung; berufsbegleitend; Hessische Verwaltungs- und …

    Aufwendungen hierfür hat der BFH in typisierender Weise als Berufsfortbildungskosten angesehen, weil sich die durch den Bildungsgang geschaffene berufliche Basis nicht in einem so hohen Maße von der bisherigen Berufstätigkeit abhebt, daß mit dem erfolgreichen Abschluß eines derartigen Studiums eine Änderung der Berufs- oder Erwerbsart vollzogen wird (BFH-Urteile vom 28.9.1984 VI R 44/83, BStBl II 1985, 94 , m. w. N., und vom 21.12.1990 VI R 131/87, juris; ebenso die Urteile des Finanzgerichts -FG- des Saarlandes vom 13.10.1994 2 K 107/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 430, und des FG Rheinland-Pfalz vom 10.9.1997 1 K 1603/97, juris;… vgl. ferner von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, EStG , § 9 Rdnr. B 335).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht