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| BFH, 09.11.1976 - VI R 148/74 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- BFHE 121, 270
- DB 1977, 752
- BStBl II 1977, 270
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70
Keine Bindung an Sparprämienantrag bei Wegfall des Prämienanspruchs vor …
Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 148/74
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 1972 VI R 320/70 (BFHE 107, 335 , BStBl II 1973, 90 ) ergebe sich, daß der Sparer auch das zunächst ausgeübte Wahlrecht durch prämienschädliche Verfügung über den Sparvertrag wieder aufheben könne, weil der dem Wahlrecht zugrunde liegende Antrag dann nicht mehr zu einer Vergünstigung führen könne.Auch den Hinweis der Kläger auf das Urteil des Senats VI R 320/70 , nach dem der Berechtigte dann nicht mehr an seinen Spar-Prämienantrag gebunden ist, wenn dieser durch Wegfall einer gesetzlichen Voraussetzung unwirksam geworden ist, bevor das FA über ihn entschieden hat, führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BFH, 25.05.1973 - VI R 59/72
Sparprämienantrag bei gleichzeitiger Erklärung, Bausparvergünstigung sei …
Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 148/74
Vielmehr sei es immer nur dann ausgeübt, wenn der Antrag zu einer Vergünstigung führe, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 25. Mai 1973 VI R 59/72 (BFHE 109, 249 , BStBl II 1973, 585 ) ergebe. - BFH, 07.07.1976 - VI R 189/75
Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 148/74
"Das Finanzamt muß, wenn im übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, eine beantragte Spar-Prämie mit der Folge des sog großen Kumulierungsverbots des Einkommensteuergesetzes (BFH-Entscheidung vom 07.07.1976 VI R 189/75 , BFHE 119, 344 ) auch dann noch gewähren, wenn es sie zuvor, in einer Mitteilung an das Kreditinstitut aus Gründen abgelehnt hatte, die auf unzutreffenden Angaben des Sparers beruhten.«. - BFH, 15.12.1972 - VI R 290/69
Sparratenvertrag - Sparprämie - Rechtzeitige Leistung - Treu und Glauben - …
Auszug aus BFH, 09.11.1976 - VI R 148/74
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 15. Dezember 1972 VI R 290/69 (BFHE 108, 60 , BStBl II 1973, 378 ) ausgesprochen, daß bereits der zunächst ergehenden Entscheidung über die Gewährung der Prämie nach § 3 SparPG durch das FA eine Bindungswirkung zukommt.
- BFH, 25.09.1981 - VI R 37/78 Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt nicht vor (Festhaltung an den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 9.7.1976 VI R 221/72, vom 25.5.1973 VI R 59/72 und vom 9.11.1976 VI R 148/74).
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