Rechtsprechung
| BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Finanzanwärter - Ausbildungsfinanzamt - Abordnung - Dienstreise - Fünfmonatiger Kurs - Osterferien - Einheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 9 EStG
Lohnsteuer; Abordnung eines Finanzanwärters zu auswärtigem Lehrgang
Papierfundstellen
- BFHE 160, 538
- BB 1990, 1762
- BB 1990, 2171
- DB 1990, 2099
- BStBl II 1990, 861
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84
1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86
Danach muß eine von der tatsächlichen Arbeitsstätte abweichende regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden sein bzw. es darf der neue Einsatzort nicht seinerseits zur alleinigen oder weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte geworden sein (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BFHE 155, 362, BStBl II 1989, 296). - BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82
1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86
a) Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen in einer Entfernung von mindestens 15 km von seiner regelmäßigen Arbeitsstätte vorübergehend tätig wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369). - BFH, 04.05.1990 - VI R 93/86
Bei Steueranwärtern können außerhalb des Ausbildungsfinanzamts absolvierte …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86
Diese Umstände rechtfertigen unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Annahme, daß das Ausbildungs-Finanzamt über die gesamte Ausbildungszeit als dauerhafter Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit - hier der Ausbildung - des Klägers anzusehen war (vgl. auch das Urteil des Senats vom 4. Mai 1990 VI R 93/86, BFHE 160, 542).
- BFH, 14.07.1978 - VI R 179/76
Nach dreimonatiger Tätigkeit an derselben Arbeitsstätte werden auch bei …
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86
Daraus folgt, daß bei einer vorübergehenden Tätigkeit außerhalb des Ausbildungs-Finanzamts für die ersten drei Monate (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 179/76, BFHE 125, 555, BStBl II 1978, 660) auch dann Dienstreisegrundsätze anzuwenden sind, wenn die auswärtige Tätigkeit insgesamt länger als drei Monate dauern sollte. - BFH, 08.07.1983 - VI R 156/79
Ausbildungsplan - Beamtenausbildung - Auswärtige Dienststelle
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86
Das Finanzgericht (FG) war der Ansicht, mit dem zu einer einmonatigen Abordnung an ein anderes Ausbildungs-Finanzamt ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Juli 1983 VI R 156/79 (BFHE 139, 67, BStBl II 1983, 679) sei davon auszugehen, daß auch bei Abordnungen zu Lehrgängen der Lehrgangsort erst bei einem auswärtigen Aufenthalt von mehreren Monaten zur neuen regelmäßigen Arbeitsstätte werde. - BFH, 10.11.1978 - VI R 14/76
Auszug aus BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86
Letzteres sei in Anlehnung an das BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 13-14/76 (BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157) allenfalls der Fall, wenn die Abordnungszeit ein halbes Jahr überschreite.
- BFH, 18.05.2004 - VI R 70/98
Reisekosten von Architekten bei Langzeitbaustellen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine solche zu Reisekosten führende Dienstreise dann vor, wenn der Arbeitnehmer Dienste an verschiedenen Tätigkeitsstätten erbringt und die regelmäßige Arbeitsstätte unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls gegenüber der vorübergehenden Auswärtstätigkeit als dauerhafter Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit erscheint (z.B. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vom 4. Mai 1990 VI R 156/86, BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861). - BFH, 18.05.1990 - VI R 180/88
Bei einem Soldaten kann ein auswärtiger Lehrgang für die ersten drei Monate als …
Bei Abkommandierung eines ledigen Soldaten zu einem auswärtigen Lehrgang für rund viereinhalb Monate können Verpflegungsmehrkosten für die ersten drei Monate nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten berücksichtigt werden (Anschluß an das Urteil des Senats vom 4. Mai 1990 VI R 156/86, BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861).Werden Dienste an unterschiedlichen Tätigkeitsstellen erbracht, so ist nach dem zur Urteil des Senats vom 4. Mai 1990 VI R 156/86 (BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861), auf das im einzelnen Bezug genommen wird, eine Dienstreise anzunehmen, wenn der vorübergehend aufgesuchten eine regelmäßige Arbeitsstätte gegenübersteht, die der erstgenannten gegenüber als dauerhafter Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit erscheint.
- FG München, 04.11.1997 - 16 K 3116/92
Dreimonatsfrist bei auf Baustellen eingesetzten Architekten
Der BFH hat die Handhabung der "Dreimonatsfrist" durch die Finanzverwaltung in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 4. Mai 1990 - VI R 156/86 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 861, besonders ausführlich Urteil vom 10. Oktober 1994 - VI R 2/92 -, BStBl II 1995, 137 , und zuletzt Urteil vom 19. Juli 1996 - VI R 38/93 -, BStBl II 1997, 95 ) gebilligt.Insbesondere im Urteil in BStBl II 1990, 861 hat der BFH hervorgehoben, dass die Tätigkeit am auswärtigen Einsatzort eine zeitliche Nachhaltigkeit erlangen könne, so dass der auswärtige Einsatzort in den Typenbegriff des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG hineinwachse, also zur (weiteren) Arbeitsstätte im Sinne dieser Vorschrift erstarke.
- FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 5930/01
Fahrtkosten zu einer neben der Arbeitsstätte länger als 3 Monate besuchten …
Anhaltspunkt für die Bejahung eines solchen Mittelpunktes kann neben der Dauer der dort abgeleisteten Dienste und dem Umstand, dass an diesen Ort immer wieder zurückgekehrt wird, die mit den Vorstellungen der Beteiligten übereinstimmende Verkehrsanschauung sein (BFH-Urteile vom 4.5.1990 VI R 93/86, BStBl. II 1990, 859 und VI R 156/86, BStBl. II 1990, 861; vom 18.5.1990 VI R 180/88, BStBl. II 1990, 863 und vom 10.10.1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137).Denn dieser hatte bisher - soweit ersichtlich - nur über Sachverhalte zu entscheiden, in denen die Fortbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nahm und neben der Fortbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr bestand (BFH-Urteil vom 23.3.1979 VI R 14/78, BStBl. II 1979, 521: Sparkassenschule; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 93/86, BStBl. II 1990, 859: Steueranwärter; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 156/86, BStBl. II 1990, 861: Finanzanwärter; BFH-Urteil vom 18.5.1990 VI R 180/88, BStBl. II 1990, 863: Soldat; BFH-Urteil vom 10.10.1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137: Zeitsoldat; BFH-Urteil vom 19.7.1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95: Vollzeit-Lehrgang, der allerdings zwei Mal für je knapp zwei Wochen unterbrochen wurde; ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.6.2000 7 K 487/99, Juris).
- FG Münster, 27.08.2003 - 1 K 5930/01
Ausgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Qualifizierung von Fahrten zu einer …
Anhaltspunkt für die Bejahung eines solchen Mittelpunktes kann neben der Dauer der dort abgeleisteten Dienste und dem Umstand, dass an diesen Ort immer wieder zurückgekehrt wird, die mit den Vorstellungen der Beteiligten übereinstimmende Verkehrsanschauung sein (BFH-Urteile vom 4.5.1990 VI R 93/86, BStBl. II 1990, 859 und VI R 156/86, BStBl. II 1990, 861; vom 18.5.1990 VI R 180/88, BStBl. II 1990, 863 und vom 10.10.1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137).Denn dieser hatte bisher - soweit ersichtlich - nur über Sachverhalte zu entscheiden, in denen die Fortbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nahm und neben der Fortbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr bestand (BFH-Urteil vom 23.3.1979 VI R 14/78, BStBl. II 1979, 521: Sparkassenschule; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 93/86, BStBl. II 1990, 859: Steueranwärter; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 156/86, BStBl. II 1990, 861: Finanzanwärter; BFH-Urteil vom 18.5.1990 VI R 180/88, BStBl. II 1990, 863: Soldat; BFH-Urteil vom 10.10.1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137: Zeitsoldat; BFH-Urteil vom 19.7.1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95: Vollzeit-Lehrgang, der allerdings zwei Mal für je knapp zwei Wochen unterbrochen wurde; ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.6.2000 7 K 487/99, Juris).
- BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
In einem solchen Fall stehen dem auszubildenden Arbeitnehmer für die ersten drei Monate eines Einsatzes an einem von der regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernt liegenden vorübergehenden Ausbildungsort grundsätzlich Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen zu (Urteile vom 4. Mai 1990 VI R 93/86, BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859, Steueranwärter; VI R 156/86, BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861, Finanzanwärter; s. auch das zur Einsatzwechseltätigkeit eines Zollbeamten ergangene Urteil vom 4. Mai 1990 VI R 144/85, BFHE 160, 532, BStBl II 1990, 856). - BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdeschrift
Auch soweit die Klägerin Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 22. November 1991 VI R 16/91 (…BFH/NV 1992, 301) und vom 4. Mai 1990 VI R 93/86 (BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859) sowie VI R 156/86 (BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861) geltend macht, ist das Begründungserfordernis des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht gewahrt. - FG Niedersachsen, 30.08.2002 - 3 K 284/95
Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwand nach Dienstreisegrundsätzen außerhalb …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (hierzu BFH-Urteil vom 4.Mai 1990 VI R 156/86, Bundessteuerblatt II 1990, 861) ist der Aufwand von Mehraufwendungen nach einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit auf einen Zeitraum von 3 Monaten beschränkt. - BFH, 04.05.1990 - VI R 64/84
Steuerliche Bewertung von Aufwendungen, die durch eine Dienstreise verursacht …
Anmerkung: Zum Problemkreis der obigen und der beiden folgenden Entscheidungen sind noch die BFH-Urteile vom 4. Mai 1990 VI R 93/86 und VI R 156/86 (BFHE 160, 542, 538, BStBl II 1990, 859, 861) ergangen. - FG Brandenburg, 10.04.2003 - 3 K 2837/01
Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen; …
Mehrfach hat der Bundesfinanzhof auch entschieden, dass eine Fortbildungsstätte zur neuen Arbeitsstätte werden kann, wenn ein von seiner sonstigen Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer eine längere Zeit dauernde Fortbildungsveranstaltung besucht (BFH…, Urteil vom 04.05.1990 - VI R 85/86 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 1990, 771; BFH, Urteil vom 04.05.1990 - VI R 93/86 -, BStBl II 1990, 859 ; BFH, Urteil vom 04.05.1990 - VI R 156/86 -, BStBl II 1990, 861 ; BFH, Urteil vom 23.03.1979 - VI R 14/78 -, BStBl II 1979, 521 ). - FG Hamburg, 12.01.1995 - I 147/93
Fiktive Aufwendungen für Gemeinschaftsverpflegung als Werbungskosten
- BFH, 22.11.1991 - VI R 16/91
Lohnsteuer; Dienstreisen beim Besuch einer Sparkassenschule
- BFH, 03.08.1990 - VI R 120/88
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