Rechtsprechung
| BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 42 d
- Wolters Kluwer
Arbeitgeber - Haftungsschuldner - Nachweispflicht - Rechtsirrtum beim Lohnsteuerabzug - Handlungen des Lohnsteuerprüfers - Lohnsteuernachforderung - Jahressteuerfestsetzungen - Einspruchsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 42d EStG
Lohnsteuer; Arbeitgeberhaftung bei Vielzahl von Nachforderungsfällen
Papierfundstellen
- BFHE 167, 359
- BB 1992, 1273
- BB 1992, 2052
- BStBl II 1992, 696
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (10)
- BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77
Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Denn die Zahlung durch einen Gesamtschuldner (Arbeitnehmer) kommt auch dem anderen Gesamtschuldner (Klägerin als Haftungsschuldnerin) zugute (…BFH-Urteile vom 10. Juni 1987 I R 152/83, BFH/NV 1988, 5, und vom 17. Oktober 1980 VI R 136/77, BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138, jeweils m. w. N.).Zahlungen, die erst während des Klageverfahrens auf die Steuerschuld geleistet worden sind, berühren den Bestand des Haftungsbescheides hingegen nicht (vgl. Urteil in BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138).
- BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den …
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Das FA hat bei der Auswahl der Klägerin als Haftungsschuldnerin zutreffend die Rechtsprechung des Senats beachtet, nach der die Inanspruchnahme des Arbeitgebers zur Vereinfachung des Verfahrens zulässig ist, wenn nach einer Lohnsteueraußenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleichliegenden Sachverhalten nachzuerheben sind (BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289, unter 4. der Entscheidungsgründe, m. w. N.). - BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90
Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind …
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Denn für die Frage, ob die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner ermessensfehlerfrei ist oder nicht, kommt es entscheidend auf die Verhältnisse zur Zeit des Ergehens der Einspruchsentscheidung an (BFH-Urteil vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, m. w. N.).
- BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers von vornherein ermessensfehlerhaft sein, wenn sich der Arbeitgeber bei Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem Rechtsirrtum befunden hat, der durch eine frühere Lohnsteueraußenprüfung hervorgerufen worden ist oder in welchem der Arbeitgeber durch Maßnahmen eines Lohnsteueraußenprüfers bestärkt worden ist (z. B. BFH-Urteile vom 20. Juli 1962 VI 167/61 U, BFHE 76, 64, BStBl III 1963, 23, und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801). - BFH, 29.11.1978 - I R 159/76
Berufsringer - Catcher - Nichtselbstständige Tätigkeit - Ringrichter - …
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Daher hat das FA regelmäßig von sich aus keine Veranlassung zu prüfen, ob der einzelne Arbeitnehmer nach seiner Veranlagung und vor Ergehen der Einspruchsentscheidung gegen den Haftungsbescheid auf die der Haftung zugrunde gelegten Steuerschulden Zahlungen geleistet hat (BFH-Urteil vom 29. November 1978 I R 159/76, BFHE 126, 457, BStBl II 1979, 182, unter 3. der Entscheidungsgründe). - BFH, 20.07.1962 - VI 167/61 U
Rechtsstellung der Betriebsprüfer in der Organisation der …
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers von vornherein ermessensfehlerhaft sein, wenn sich der Arbeitgeber bei Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem Rechtsirrtum befunden hat, der durch eine frühere Lohnsteueraußenprüfung hervorgerufen worden ist oder in welchem der Arbeitgeber durch Maßnahmen eines Lohnsteueraußenprüfers bestärkt worden ist (z. B. BFH-Urteile vom 20. Juli 1962 VI 167/61 U, BFHE 76, 64, BStBl III 1963, 23, und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801). - BFH, 14.04.1967 - VI R 23/66
Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden für nicht abgeführte Lohnsteuer
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Das FA hat sich insoweit zutreffend an die Rechtsprechung des Senats gehalten, wonach die Inanspruchnahme des Arbeitgebers für Steuern von inzwischen aus dem Betrieb ausgeschiedenen Arbeitnehmern ermessensfehlerhaft sein kann (BFH-Urteil vom 14. April 1967 VI R 23/66, BFHE 88, 457, BStBl III 1967, 469, m. w. N.). - BFH, 10.06.1987 - I R 152/83
Anrechnung von Zahlungen auf die Steuerschulden
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Denn die Zahlung durch einen Gesamtschuldner (Arbeitnehmer) kommt auch dem anderen Gesamtschuldner (Klägerin als Haftungsschuldnerin) zugute (BFH-Urteile vom 10. Juni 1987 I R 152/83, BFH/NV 1988, 5, und vom 17. Oktober 1980 VI R 136/77, BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138, jeweils m. w. N.). - BFH, 05.03.1965 - VI 259/63 U
Auslegung des Begriffs "Nachtschicht" und die Steuerfreiheit von …
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Allerdings kann ein Arbeitgeber, wenn sein Verfahren bei einer Lohnsteueraußenprüfung nicht beanstandet wird, nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß der von ihm vorgenommene Lohnsteuerabzug einwandfrei ist (BFH-Urteil vom 5. März 1965 VI 259/63 U, BFHE 82, 301, BStBl III 1965, 355). - BFH, 06.09.1963 - VI 80/62 U
Pflicht des Finanzamtes zu Hinweis auf fehlerhafte Lohnsteuerberechnung
Auszug aus BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88
Gleiches gilt, wenn das FA nach einer Lohnsteueraußenprüfung Kenntnis von einem fehlerhaften Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erlangt und diesen nicht auf den Fehler aufmerksam macht (BFH-Urteil vom 6. September 1963 VI 80/62 U, BFHE 77, 697, BStBl III 1963, 574).
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
a) Allerdings kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers von vornherein ausgeschlossen sein, wenn sich der Arbeitgeber in einem Rechtsirrtum befunden hat, dessen Ursache in der Sphäre der Finanzverwaltung lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801, und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696, jeweils m.w.N.).Das FA hat in der Einspruchsentscheidung unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats ausgeführt, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers regelmäßig zulässig sei, wenn nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im Wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben seien (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289, und in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).
Hieraus folgt aber keine Einschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Lohnsteuer der noch bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).
- BFH, 29.11.2016 - VI R 61/14
Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten
Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung wird auch darüber zu befinden sein, ob im Streitfall aus Billigkeitsgründen die Steuer abweichend festzusetzen ist, weil die Klägerin aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfungen auf die Ordnungsmäßigkeit ihres Vergütungssystems für Bereitschaftsdienste vertraut hat und sich diesbezüglich in einem Rechtsirrtum befand (vgl. Senatsurteile vom 20. Juli 1962 VI 167/61 U, BFHE 76, 64, BStBl III 1963, 23; vom 26. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696). - FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04
Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts …
Vielmehr müsse der Arbeitgeber, der gegen den Haftungsbescheid einwende, dass Arbeitnehmer den Arbeitslohn in der Einkommensteuererklärung angegeben hätten, dieses konkret dartun, und zwar bis zum Erlass der Einspruchsentscheidung (Hinweis auf BStBl II 1992, 696).Das vom Beklagten für seine Verfahrensweise angeführte BFH-Urteil vom 24.01.1992 (BStBl II 1992, 696) sei im Streitfall nicht anwendbar.
Die Inanspruchnahme der Arbeitgeberin vor den Arbeitnehmern ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, regelmäßig zulässig, wenn nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.08.2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 und vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696 m.w.N.).
Wären bei einer derartigen Zahl von Nacherhebungsfällen die Finanzämter regelmäßig verpflichtet, zunächst die Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen, so wäre das vom Gesetzgeber gewollte vereinfachte Verfahren der Lohnsteuererhebung an der Quelle erheblich beeinträchtigt (BFH-Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).
Zwar kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers vor den Arbeitnehmern im Einzelfalle dann nicht ermessensgerecht sein, wenn der Arbeitgeber spätestens bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens konkrete Angaben zu den steuerlichen Verhältnisses aller oder einzelner Arbeitnehmer macht und dabei insbesondere die für die einzelnen Arbeitnehmer zuständigen Finanzämter benennt und darlegt, dass deren Jahressteuerfestsetzungen noch bevorstehen (vgl. BFHUrteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167/359, BStBl II 1992, 696).
Soweit sich während des Klageverfahrens konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor Ergehen der Einspruchsentscheidung bereits Zahlungen auf die der Haftungsschuld zugrunde liegende Steuerschuld geleistet worden sind, so ist es vom Gericht weiter aufzuklären, inwieweit solche Zahlungen geleistet worden sind (BFH-Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).
- BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07
Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der …
(a) Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers kann von vornherein ausgeschlossen sein, wenn sich der Arbeitgeber in einem Rechtsirrtum befunden hat, dessen Ursache in der Sphäre der Finanzverwaltung lag (z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696, und vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, jeweils m.w.N.).Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696, ausgeführt hat, dass das FA auch bei einer Vielzahl von Nacherhebungsfällen unter bestimmten Voraussetzungen gehalten sein könne, zunächst über Kontrollmitteilungen zu versuchen, die Lohnsteuer bei den Arbeitnehmern zu erheben, wenn die Arbeitnehmer ohnehin zu veranlagen seien, kommt diese Möglichkeit im Streitfall nicht zum Tragen.
- BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92
Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )
Die Inanspruchnahme der Klägerin wäre insoweit ermessensfehlerhaft (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1985 VI R 130/82, BFHE 144, 569, BStBl II 1986, 98; vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696; vom 23. Oktober 1992 VI R 65/91, BFHE 169, 299, BStBl II 1993, 844, 846). - FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2006 - 4 K 2768/04
Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Drückerkolonne; Lohnsteuerhaftung; Zur …
Der Beklagte hat bei der Auswahl der Klägerin als Haftungsschuldnerin zutreffend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- beachtet, nach der die Inanspruchnahme des Arbeitgebers zur Vereinfachung des Verfahrens zulässig ist, wenn nach einer Lohnsteueraußenprüfung/Steuerfahndungsprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben sind (BFH-Urteile vom 6.März 1980 VI R 65/77, BStBl II 1980, 289 und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696 ).Zwar kommt die Zahlung durch einen Gesamtschuldner (Arbeitnehmer) auch dem anderen Gesamtschuldner (Klägerin als Haftungsschuldnerin) zugute (BFH-Urteile vom 17.Oktober 1980 VI R 136/77, BStBl II 1981, 138 ;… vom 10.Juni 1987 I R 152/83, BFH/NV 1988, 5 ; und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, a.a.O.).
Auch in der mündlichen Verhandlung haben sich keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass noch vor dem Erlass der Einspruchsentscheidung bereits diesbezügliche Zahlungen seitens der Arbeitnehmer geleistet worden sein könnten, die ihrerseits die Höhe der Haftungsschuld vermindert hätten (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1978 I R 159/76, BStBl II 1979, 182 und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, a.a.O.).
Soweit ggfs. Zahlungen auf die Steuerschuld nach Ergehen der Einspruchsentscheidung während des Klageverfahrens geleistet worden sein sollen, berühren diese den Bestand des Haftungsbescheides ohnehin nicht (…vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1980, VI R 136/77, a.a.O. und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, a.a.O.).
- BFH, 26.07.2006 - VI R 49/02
Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen ausübender Künstler an …
Nach dem BFH-Urteil vom 24. Januar 1992 VI R 177/88 (BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696) sei die Inanspruchnahme eines Arbeitgebers regelmäßig dann gerechtfertigt, wenn von einer Lohnsteuer-Nachforderung mehr als 40 Arbeitnehmer betroffen seien. - FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18
Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der …
Rn. 20 Soweit der BFH in seinem Urteil vom 24. Januar 1992 (VI R 177/88, BStBl II 1992, 696) die Auffassung vertreten habe, dass bei einer Nacherhebung von mehr als 40 Arbeitnehmern grundsätzlich der Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen sei, hätte dies faktisch zur Folge, dass zwingend immer der Arbeitgeber in Haftung zu nehmen sei, weil jede Inanspruchnahme des Arbeitnehmers mit der damit verbundenen Änderung der Steuerbescheide aufwendiger sei, als dem Arbeitgeber einen Haftungsbescheid zuzustellen.Rn. 99 1. Abgesehen von dem in der Rechtsprechung anerkannten und auch im Streitfall zur Anwendung kommenden Grundsatz, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Wege der Lohnsteuerhaftung zur Vereinfachung des Verfahrens zulässig ist, wenn nach einer Lohnsteueraußenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im Wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzufordern sind (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289; vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696) ist die alleinige Inanspruchnahme der Arbeitgeberin im Streitfall schon deshalb sachgerecht, weil die Nichteinbehaltung und Nichtabführung der Lohnsteuer ausschließlich in ihren Verantwortungsbereich fällt.
- FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2006 - 4 K 1860/03
Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Drückerkolonne; Lohnsteuerhaftung; Zur …
Der Beklagte hat bei der Auswahl des Klägers als Haftungsschuldner zutreffend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- beachtet, nach der die Inanspruchnahme des Arbeitgebers zur Vereinfachung des Verfahrens zulässig ist, wenn nach einer Lohnsteueraußenprüfung/Steuerfahndungsprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben sind (BFH-Urteile vom 6.März 1980 VI R 65/77, BStBl II 1980, 289 und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696 ).Zwar kommt die Zahlung durch einen Gesamtschuldner (Arbeitnehmer) auch dem anderen Gesamtschuldner (Kläger als Haftungsschuldner) zugute (BFH-Urteile vom 17.Oktober 1980 VI R 136/77, BStBl II 1981, 138 ;… vom 10.Juni 1987 I R 152/83, BFH/NV 1988, 5 ; und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, a.a.O.).
Auch in der mündlichen Verhandlung haben sich keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass noch vor dem Erlass der Einspruchsentscheidung bereits diesbezügliche Zahlungen seitens der Arbeitnehmer geleistet worden sein könnten, die ihrerseits die Höhe der Haftungsschuld vermindert hätten (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1978 I R 159/76, BStBl II 1979, 182 und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, a.a.O.).
Soweit ggfs. Zahlungen auf die Steuerschuld nach Ergehen der Einspruchsentscheidung während des Klageverfahrens geleistet worden sein sollen, berühren diese den Bestand des Haftungsbescheides ohnehin nicht (…vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1980, VI R 136/77, a.a.O. und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, a.a.O.).
- BFH, 30.09.2020 - I R 76/17
Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und -abfindungen nach dem …
Rn. 26 b) Im Rahmen des Entschließungsermessens hat das FG im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Haftungsinanspruchnahme im Streitfall nicht wegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums ausgeschlossen sein kann (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 18.09.1981 - VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801; vom 24.01.1992 - VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696; vom 18.08.2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30;… Schmidt/Krüger, a.a.O., § 42d Rz 26). - FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17
Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte …
- FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
Ausschluss der Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer bei entschuldbarem Rechtsirrtum …
- FG Schleswig-Holstein, 25.06.2014 - 2 K 78/13
Geldwerter Vorteil durch Mitversicherung von Ärzten in der …
- FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17
§ 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV
- FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93
Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn
- FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 66/12
Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen
- FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
§ 18 EStG, § 1 LStDV
- FG Hamburg, 26.01.1995 - VI 264/91
Aktivierung von Maklerkosten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen; …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 9 V 9023/18
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid vom …
- BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91
1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. § …
- FG Niedersachsen, 13.03.2024 - 3 K 13/24
Mittelbare Diskriminierung durch Anwendung der Lohnsteuerklasse VI auf …
- FG Düsseldorf, 13.06.2022 - 8 K 45/19
Inanspruchnahme des Geschäftsführers als Haftungsschuldner für Steuerrückstände …
- FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 9 K 9282/09
Keine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid aufgrund …
- FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
Einkunftserzielungsabsicht von Sportlern - Lohnsteuerhaftung des Vereins wegen …
- FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 659/07
Lohnsteuerpflichtigkeit der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleisteten …
- FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94
Wiederholungs- und Folgevergütungen an Mitarbeiter von Rundfunk- und …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2017 - 9 K 9281/12
Haftungsbescheid vom 22.11.2010
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 65/92
Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur …
- FG Thüringen, 17.09.2009 - 2 K 180/07
Haftung des Arbeitgebers für Jubiläumszuwendungen - Nutzungsvereinbarung lässt …
- FG Saarland, 04.02.2002 - 1 K 138/00
Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Lohnsteuerpflichtverletzung §§ 69 Satz …
- FG Hamburg, 08.01.2002 - II 420/01
Nachschieben von Gründen im Verfahren gegen eine Ermessensentscheidung
- FG Saarland, 28.09.2001 - 1 K 107/00
Haftung des Verfügungsberechtigten / Schätzung der Lohnsteuer bei einer Vielzahl …
- FG Saarland, 13.09.2001 - 1 K 113/00
Gleichrangige gesamtschuldnerische Lohnsteuerhaftung einer Arbeitgeber-GmbH und …
- FG Thüringen, 17.12.1997 - III 47/96
Steuerfreiheit der Auszahlung von Treueprämien aus einem Betriebsprämienfond nach …
- FG München, 27.02.1996 - 8 K 3303/93
Lohnsteuerhaftungsbescheid gegenüber dem Arbeitgeber: Zum Umfang der Darlegung …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 66/92
Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur …
- FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 47/07
Lohnsteuerhaftung: Maß der Aufklärungspflicht bei Verletzung von …
- FG Berlin, 30.04.1997 - II 241/94
- FG Nürnberg, 21.06.1995 - V 115/93
- FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96
Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abgetretene Steuererstattung; …
- FG Sachsen, 20.08.1999 - 5 V 32/98
Ernsthafte Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit als Voraussetzung der Aussetzung …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 4 K 2618/92
Zahlungen von Mieten und Darlehenszinsen an in der Schweiz ansässige Firmen als …
- FG Düsseldorf, 24.02.1999 - 2 K 7576/95
Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Haftung des Arbeitgebers für …
- FG Brandenburg, 05.07.1996 - 3 V 365/96
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung; Rechtmäßigkeit eines …
- FG Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 K 268/92
Bindung des Finanzamtes an die in den Lohnsteuerfestsetzungen aufgrund der …
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