Rechtsprechung
| BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Arbeitslohn - Eigenbetriebliche Gründe - Entlohnungscharakter - Maßnahme der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes - Lohnsteuer - Massagen - Vermeidung von Krankheitstagen - Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft - Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid - ...
- Techniker Krankenkasse
- RA Kotz
Gesundheitsvorbeugende Maßnahme als Arbeitslohn?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Gesundheitserhaltende Maßnahmen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Gesundheitserhaltende Maßnahmen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufmerksamkeiten
- Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
- BFH, 03.05.2001 - VI R 177/99
- BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
Papierfundstellen
- BFHE 195, 373
- NJW 2002, 320 (Ls.)
- BB 2001, 1991
- DB 2001, 2021
- BStBl II 2001, 671
- NZA-RR 2001, 599
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (st. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, m.w.N.; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689; in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
Das Interesse des Arbeitnehmers, den Vorteil zu erlangen, kann vernachlässigt werden, falls sich dieser im Verhältnis zu den vom Arbeitgeber verfolgten gewichtigen betriebsfunktionalen Zwecken und der besonderen Geeignetheit des dazu eingesetzten Mittels als notwendige Begleiterscheinung darstellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690, unter 4. b, a.E.).
- BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92
Lohnsteuer - Arbeitgeber-Haftung - Personalrabatt - Bewertung - Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (st. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, m.w.N.; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689; in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen der an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 121 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 5. Mai 1994 VI R 55-56/92, BFHE 174, 425, BStBl II 1994, 771, und vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687). - BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern
Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung: z.B. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, 375, BStBl II 2001, 671, m.w.N.). - BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17
"Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn
Dagegen können vom Arbeitgeber veranlasste unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen ebenso im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen (Senatsurteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) wie Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten (Senatsurteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; s. dazu Pust, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1060).
- BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98
Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten
Dies ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweiligen verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen deshalb vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671, m.w.N.). - BFH, 04.07.2007 - VI B 78/06
Übernahme der Kosten für Rückentrainingsprogramm durch Arbeitgeber
Mit seiner Beschwerde bringt das FA im Wesentlichen vor, die Revision sei deshalb zuzulassen, weil die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von dem Urteil des BFH vom 30. Mai 2001 VI R 177/99 (BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671) abweiche.Was den Bereich der Gesundheitsfürsorge bzw. -vorsorge betrifft, hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 eingehend dargelegt, dass Maßnahmen zur Vermeidung spezifisch berufsbedingter Krankheiten nicht zu Arbeitslohn führen müssen (vgl. auch Pust in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 1059, 1060).
Nach alledem liegt die vom FA gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von der oben angeführten Entscheidung des BFH in BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 nicht vor.
- BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - …
Dagegen können vom Arbeitgeber veranlasste unentgeltliche Vorsorgeuntersuchungen seiner leitenden Angestellten ebenso im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen (BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) wie Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; s. dazu Pust in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1060). - FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09
Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in …
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 30. Mai 2001 (VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671) entschieden, dass mit Massagen, die Arbeitnehmern mit Bildschirmarbeitsplätzen während der Arbeitszeit verabreicht wurden, unter Umständen betriebsfunktionale Zielsetzungen verfolgt werden und diese dementsprechend im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen können. - FG Köln, 15.03.2006 - 11 K 5680/04
Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer
Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (BFH-Urteile vom 30.05.2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 und vom 07.07.2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367). - BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu …
Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, mit Hinweis auf Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98 BFHE 192, 299 BStBl II 2000, 690). - BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R
Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht - …
In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der BFH die Kriterien für die Einordnung einer Zuwendung als Arbeitslohn präzisiert (BFHE 203, 53, 56 = BStBl II 2003, 886, 887 f; BFHE 199, 322, 326 = BStBl II 2002, 829, 831 f; BFHE 195, 373, 375 = BStBl II 2001, 671, 672; BFHE 192, 299, 301 f = BStBl II 2000, 690, 691).In seiner jüngeren Rechtsprechung hat der BFH die Kriterien für die Einordnung einer Zuwendung als Arbeitslohn präzisiert (BFHE 203, 53, 56 = BStBl II 2003, 886, 887 f; BFHE 199, 322, 326 = BStBl II 2002, 829, 831 f; BFHE 195, 373, 375 = BStBl II 2001, 671, 672; BFHE 192, 299, 301 f = BStBl II 2000, 690, 691).
- BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05
Aktienoption; geldwerter Vorteil
- BFH, 24.09.2013 - VI R 8/11
Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn
- BFH, 05.09.2006 - VI R 65/03
Zum Arbeitslohn bei Betreuung von Händlern anlässlich von Incentive-Reisen
- FG Köln, 24.09.2003 - 12 K 428/03
Arbeitslohn/Sachbezug
- FG Köln, 24.09.2008 - 7 K 2826/05
Einordnung einer Kostenübernahme für ein Arbeitnehmer-Rückentraining durch die …
- BFH, 06.10.2004 - X R 36/03
Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV
- FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 3682/15
Einkommensteuerliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Arbeitnehmern gewährten …
- BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds: Arbeitslohn, …
- FG Münster, 27.11.2018 - 15 K 3383/17
Rechtsstreit um die zu versteuernden Aufwendungen für Durchführung einer …
- FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 1994/13
Sachzuwendung an Mitarbeiter; unentgeltliche Wertabgabe
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - L 6 R 381/08
Beitragspflicht von vom Arbeitgeber (Speditionsunternehmen) für seine …
- BFH, 07.05.2014 - VI R 28/13
Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten …
- FG Köln, 27.04.2006 - 15 K 3887/04
Übernahme der Kosten für das Rückentrainingsprogramm von Mitarbeitern als …
- FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00
Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge; …
- BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05
Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung
- FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02
Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn
- BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/04 R
Erstattung von Führerscheinkosten als Arbeitsentgelt
- FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als …
- BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02
Arbeitslohn; sog. Incentive-Reise
- FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
Arbeitslohn durch Zuwendung einer Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge - …
- BFH, 24.03.2009 - VI B 106/08
Lohnsteuerliche Behandlung von Aufwendungen des Arbeitgebers für ein …
- FG Hessen, 30.05.2007 - 2 K 841/06
Wert einer Vermögensbeteiligung - Ermittlung des gemeinen Werts - Verkäufe im …
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen der an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten …
- LSG Sachsen, 11.10.2016 - L 5 RS 632/14
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Geltendmachung …
- FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 12 K 12013/11
Pauschalierung der Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Teilnahme von …
- FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den …
- FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4176/02
Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen …
- FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98
Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - L 16 KR 184/04
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 (8) R 75/06
Rentenversicherung
- FG Hamburg, 11.07.2003 - II 90/02
Bargeldzuschuss als Sachbezug?
- FG Nürnberg, 08.05.2025 - 4 K 438/24
Überwiegend eigenbetriebliches Interesse, Arbeitslohn, Zuwendungen an, …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 139/07
Zufluss von Arbeitslohn bei Veräußerung von Aktienoptionsrechten, die im …
- FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 151/01
Arbeitslohn bei verbilligter Vermietung an Arbeitnehmer infolge einer vom …
- SG Leipzig, 16.08.2006 - S 8 KR 258/06
Übernahme von Bußgeld durch den Arbeitgeber als beitragspflichtiges …
- FG Baden-Württemberg, 15.04.2005 - 10 K 222/02
Ersparte Reisekosten von Bankmitarbeitern an Banksonderreisen kein Arbeitslohn
- SG Detmold, 19.05.2011 - S 20 R 24/09
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 R 5262/12
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Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99
- BFH, 03.05.2001 - VI R 177/99
- BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
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