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Rechtsprechung
   BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1674
BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87 (https://dejure.org/1992,1674)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1992 - VI R 178/87 (https://dejure.org/1992,1674)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - VI R 178/87 (https://dejure.org/1992,1674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 19 Abs. 1; LStDV 1981 § 2

  • Wolters Kluwer

    Vermittlungsprovision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1981) § 19 Abs. 1; LStDV (1981) § 2
    Preisnachlaß bei Objekterwerb vom Arbeitgeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 19 EStG 1981; § 2 LStDV 1981
    Lohnsteuer; Preisnachlaß beim Erwerb vom Arbeitgeber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsrabatt steuerpflichtig (IBR 1992, 482)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 191
  • BB 1992, 1708
  • BB 1993, 711
  • DB 1992, 2175
  • BStBl II 1992, 840
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …

    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) ist ein Vorteil nur dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlaßt ist.
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82

    Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog. …

    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Leistung des Arbeitgebers für eine konkrete Dienstleistung des Arbeitnehmers erbracht sein muß (BFH-Urteil vom 22. März 1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Denn da auch andere Personen als die Arbeitnehmer des Verkäufers den Vorteil erhalten können, wird dieser nicht i. S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG "für" eine Beschäftigung und damit nicht nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis gewährt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung …

    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Maßgebend ist vielmehr, daß sich die Einnahme des Arbeitnehmers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, 167, 1. Sp.).
  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung …

    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Allerdings liegt kein Arbeitslohn vor, wenn die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFHUrteil vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.04.1974 - VI R 107/70

    Wohnungsbaugesellschaft - Veräußerung eines Eigenheims - Preisabschlag - …

    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Die Zuwendung eines geldwerten Vorteils aus dem Dienstverhältnis kann auch darin liegen, daß der Arbeitgeber Gegenstände an seine Arbeitnehmer zu verbilligten Preisen verkauft; der Vorteil besteht hierbei in dem Unterschiedsbetrag zwischen dem konkreten Kaufpreis und dem örtlichen Mittelpreis (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG), den der Arbeitnehmer ansonsten zum Erwerb des Gegenstandes aufwenden müßte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. April 1974 VI R 107/70, BFHE 115, 98, BStBl II 1975, 383).
  • BFH, 30.06.1989 - VI R 130/87

    Warenverkauf an einen Arbeitnehmer unter Weitergabe eines Preisnachlasses im …

    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Die entgegenstehende Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (EFG 1987, 559), auf die der Kläger sich beruft, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 30. Juni 1989 VI R 130/87 (BFH/NV 1990, 493) aufgehoben.
  • FG Hessen, 15.10.1987 - X 180/81
    Auszug aus BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87
    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1988, 75 veröffentlichten Urteils im wesentlichen aus: Zum Arbeitslohn gehöre grundsätzlich auch die verbilligte Überlassung von Waren durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, wenn die Vorteilsgewährung auf dem Dienstverhältnis beruhe.
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