Rechtsprechung
| BFH, 05.09.1980 - VI R 183/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4, § 40a Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Aushilfskräfte in der Landwirtschaft - Forstwirtschaft - Gewerbebetrieb - Pauschalierung der Lohnsteuer
- Techniker Krankenkasse
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist auch dann zulässig, wenn der Betrieb nur wegen seiner Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 131, 472
- BStBl II 1981, 76
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
Auszug aus BFH, 05.09.1980 - VI R 183/77
Schließlich spricht auch die Begründung zu Art. 1 § 142 Abs. 2 des Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes vom 9. Januar 1974 - EStG 1975 - (dem nunmehrigen § 40a Abs. 2 EStG) nur allgemein von "Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft", ohne etwa Unterscheidungen nach der Rechtsform der Betriebe zu treffen (Bundestags-Drucksache 7/1470 S. 305). - BFH, 13.12.1960 - I 245/60 U
Voraussetzungen zum Eintritt in die Gewerbesteuerpflicht bei Kapitalverwaltung
Auszug aus BFH, 05.09.1980 - VI R 183/77
Es handelt sich hier um gesetzliche Fiktionen (s. für § 2 Abs. 2 Nr. 2 GewStG das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1960 I 245/60 U, BFHE 72, 177, BStBl III 1961, 66), mit denen für bestimmte Teilbereiche des Steuerrechts eine Erweiterung eines (anderen) vorgegebenen Begriffsinhaltes erreicht werden soll (vgl. auch Meßmer, Steuerberater-Jahrbuch 1977/78 S. 65, 70 - StbJ 1977/78, 65, 70 -). - BFH, 28.02.1975 - VI R 97/73
Auszug aus BFH, 05.09.1980 - VI R 183/77
Es ist nichts vorgetragen oder vom FG festgestellt, woraus geschlossen werden könnte, daß die Anwendung des Pauschsteuersatzes von 2 v.H. zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuererhebung führen würde (§ 40a Abs. 3 Satz 2 EStG; vgl. auch das BFH-Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 97/73, BFHE 115, 254, zu Abschn. 52c LStR in den Fassungen vor 1975).
- BFH, 14.09.2005 - VI R 89/98
Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Landwirtschaft …
Die Verweisung auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG stellt lediglich klar, dass ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch dann vorliegen kann, wenn nicht die typischen Formen des Getreideanbaus oder der Milchwirtschaft betrieben werden (BFH-Urteil vom 5. September 1980 VI R 183/77, BFHE 131, 472, BStBl II 1981, 76).Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 3 EStG ist deshalb zulässig, wenn ein Betrieb, der Land- und Forstwirtschaft betreibt, nur wegen seiner Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt (BFH-Urteil in BFHE 131, 472, BStBl II 1981, 76;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 40a Rz. 11;… Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 40a EStG Rz. 63;… Eisgruber in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 5. Aufl., § 40a Rn. 10).
Auf der anderen Seite ist die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 3 EStG ausgeschlossen, wenn der Betrieb kraft Tätigkeit aus dem Kreis der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ausgeschieden ist und gewerbliche Einkünfte erzielt (BFH-Urteile in BFHE 131, 472, BStBl II 1981, 76, und vom 3. August 1990 VI R 22/89, BFHE 161, 523, BStBl II 1990, 1002; Wagner in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 40a EStG Anm. 49;… Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 40a Rdnr. D 2;… Schönewald in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 40a Rz. 64).
- BFH, 08.05.2008 - VI R 76/04
Schälen von Spargel ist keine typisch landwirtschaftliche und …
Neben der Beschränkung auf typische land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten deutet auch die Verweisung auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG darauf hin, dass Aushilfstätigkeiten in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb --ungeachtet dessen Rechtsform (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 1980 VI R 183/77, BFHE 131, 472, BStBl II 1981, 76, und vom 14. September 2005 VI R 89/98, BFHE 210, 439, BStBl II 2006, 92)-- nur im Rahmen der Urproduktion erfasst werden sollen. - BFH, 03.08.1990 - VI R 22/89
Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG a. F. (§ 40a Abs. 3 EStG …
Unschädlich sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. September 1980 VI R 183/77 (BFHE 131, 472, BStBl II 1981, 76) nur, wenn die Einkünfte allein wegen der Rechtsform des ansonsten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als gewerbliche zu qualifizieren seien.Der vorliegende Streitfall unterscheidet sich auch grundsätzlich von dem im Urteil in BFHE 131, 472, BStBl II 1981, 76 entschiedenen Fall.
- FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96
Lohnsteuerpauschalierung; Land- und Forstwirtschaft; Gewerbebetrieb; …
Aus den Gründen des BFH-Urteils vom 22. Oktober 1980 (BStBl II 1981, 76) sei ersichtlich, daß es bei wörtlicher Auslegung des § 40 a EStG entscheidend darauf ankomme, daß die Aushilfskräfte in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft tätig seien.Die Kläger haben auch zutreffend auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. September 1980 VI R 183/77 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1981, 76, 77) hingewiesen, wonach die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft auch dann zulässig ist, wenn ein Betrieb, der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 -4 EStG betreibt, nur wegen seiner Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt.
- FG Baden-Württemberg, 27.08.1998 - 6 K 347/97
Anspruch auf Billigkeitserlass im Festsetzungsverfahren; Auslegung des Antrags; …
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