Rechtsprechung
| BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,17134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
Ist die Vorinstanz von derselben unrichtigen Rechtsansicht ausgegangen, so ist auch die Vorentscheidung aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen (hier: Einkommensbesteuerung verwitweter Eltern mit mindestens einem Kind nach dem EStG 1975 - vgl. BVerfG-Urteil vom 3.11.1982 1 BvR 620/78).2. - BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags - …
Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
Für eine gerichtliche Entscheidung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren besteht jedoch dann kein Feststellungsinteresse mehr, wenn das nachfolgende Einkommensteuerveranlagungsverfahren beim Finanzgericht anhängig wird (vgl. BFH-Urteil vom 29.5.1979 VI R 21/77).
- BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies der Fall, wenn die Einkommensteuer-Veranlagung des Streitjahres zwar noch nicht bestandskräftig (BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, unter 1.), gleichwohl aber nicht ihrerseits mit der Klage angefochten ist (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 186/82, juris Nr: STRE835045660). - BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren
In einem solchen Fall ist für eine --rechtlich nicht bindende, nur aus prozessökonomischen Gründen zu beachtende-- Entscheidung des FG über die Rechtswidrigkeit einer ablehnenden Verfügung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren kein berechtigtes Interesse ersichtlich (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 186/82, NV). - FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anwendung des Splittingverfahrens für …
Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, da noch keine Veranlagung für das Jahr 2011 durchgeführt wurde (BFH-Urteile vom 29.05.1979 VI R 21/77, BStBl. II 1979, 650; vom 10.06.1983 VI R 186/82, juris;… BFH-Beschluss vom 02.11.2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 454).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.