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Rechtsprechung
   BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,17134
BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82 (https://dejure.org/1983,17134)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1983 - VI R 186/82 (https://dejure.org/1983,17134)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1983 - VI R 186/82 (https://dejure.org/1983,17134)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
    Ist die Vorinstanz von derselben unrichtigen Rechtsansicht ausgegangen, so ist auch die Vorentscheidung aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen (hier: Einkommensbesteuerung verwitweter Eltern mit mindestens einem Kind nach dem EStG 1975 - vgl. BVerfG-Urteil vom 3.11.1982 1 BvR 620/78).2.
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags - …

    Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
    Für eine gerichtliche Entscheidung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren besteht jedoch dann kein Feststellungsinteresse mehr, wenn das nachfolgende Einkommensteuerveranlagungsverfahren beim Finanzgericht anhängig wird (vgl. BFH-Urteil vom 29.5.1979 VI R 21/77).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies der Fall, wenn die Einkommensteuer-Veranlagung des Streitjahres zwar noch nicht bestandskräftig (BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, unter 1.), gleichwohl aber nicht ihrerseits mit der Klage angefochten ist (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 186/82, juris Nr: STRE835045660).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

    In einem solchen Fall ist für eine --rechtlich nicht bindende, nur aus prozessökonomischen Gründen zu beachtende-- Entscheidung des FG über die Rechtswidrigkeit einer ablehnenden Verfügung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren kein berechtigtes Interesse ersichtlich (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 186/82, NV).
  • FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anwendung des Splittingverfahrens für …

    Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, da noch keine Veranlagung für das Jahr 2011 durchgeführt wurde (BFH-Urteile vom 29.05.1979 VI R 21/77, BStBl. II 1979, 650; vom 10.06.1983 VI R 186/82, juris;… BFH-Beschluss vom 02.11.2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 454).
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