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Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4215
BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85 (https://dejure.org/1987,4215)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1987 - VI R 193/85 (https://dejure.org/1987,4215)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1987 - VI R 193/85 (https://dejure.org/1987,4215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung von zusammenveranlagten Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.1983 - 1 K 59/83
    Auszug aus BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85
    Er schließe sich dem Urteil des I. Senats des FG Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 1983 1 K 59/83 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 3) an.
  • BFH, 04.12.1987 - VI R 134/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Festsetzung eines …

    Auszug aus BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85
    Anmerkung: Von der Wiedergabe der Urteilsgründe zu 1. wurde abgesehen, da sich der VI. Senat mit der gleichen Frage (im wesentlichen inhaltsgleich aber) ausführlicher im obigen Urteil VI R 134/84 (BFH/NV 1988, 279) befaßt hat.
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Demgegenüber hat der BFH wiederholt entschieden, dass auch in Erstattungsfällen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann (…Beschlüsse des BFH vom 10. April 1997 II B 120/96, BFH/NV 1997, 731, …und vom 14. April 1998 IV B 3/97, BFH/NV 1998, 1243; s. auch das Urteil des BFH vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, das stillschweigend von der Zulässigkeit eines Verspätungszuschlags in einem Erstattungsfall ausgeht).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    * Es kommt, weil die Bemessung des Zuschlags nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt wird, u.U. überhaupt nicht entscheidend darauf an, ob und in welcher Höhe letztlich ein Zinsvorteil erzielt wurde (…BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2; vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, …und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 10/85

    1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung …

    So kann bei erheblicher Fristüberschreitung oder schwerwiegendem Verschulden auch dann ein Verspätungszuschlag gerechtfertigt sein, wenn die Steuerfestsetzung zu keiner Nachzahlung, sondern zu einer Erstattung geführt hat (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).

    Die Erzielung eines Zinsvorteils ist keine unbedingte Voraussetzung für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags (vgl. Urteil in BFH/NV 1988, 282).

  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09

    Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR

    Denn die Bemessung des Zuschlags ist nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt (…BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2; vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, …und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).
  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 73/84

    Verspätungszuschlag gegen GmbH-Geschäftsführer bei GmbH & Co. KG zulässig; …

    Dieser Auffassung steht das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 1987 VI R 193/85 (BFH/NV 1988, 282) nicht entgegen, wonach die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß die aufgrund der verspätet abgegebenen Erklärung durchgeführte Veranlagung zu einer Erstattung führt (…vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 152 AO 1977 Anm. 8); denn in Erstattungsfällen kann durchaus eine Steuer festgesetzt worden sein.
  • BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00

    AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46

    Dabei ist es nicht einmal erforderlich, dass der Steuerpflichtige aus seinem Verhalten einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146, sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
  • BFH, 29.09.1989 - III R 159/86

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und …

    Insbesondere hängt die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht zwingend davon ab, ob oder in welcher Höhe ein Zinsvorteil erzielt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
  • BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99

    Verspätungszuschläge

    Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, dass die aufgrund der verspätet abgegebenen Steuererklärung durchgeführte Veranlagung zu einer Erstattung führt (BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
  • FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02

    Verspätungszuschlag; Erinnerung; Zwangsmittel; Ermessensausübung; Falscher …

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch in Erstattungsfällen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. April 1997 II B 120/96, BFH/NV 1997, 731, …und vom 14. April 1998 IV B 3/97, BFH/NV 1998, 1243; siehe auch das Urteil des BFH vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, das stillschweigend von der Zulässigkeit eines Verspätungszuschlages in einem Erstattungsfall ausgeht).
  • FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01

    Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur …

    Es kommt, weil die Bemessung des Zuschlags nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt wird, nicht entscheidend darauf an, ob und in welcher Höhe letztlich ein Zinsvorteil erzielt wurde (…BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2; vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, …und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).
  • BFH, 25.11.1988 - VI R 137/85

    Festsetzung eines einheitlichen Verspätungszuschlags wegen verschuldeter Säumnis

  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 364/99

    Verspätungszuschläge in Erstattungsfällen und gegen zusammenveranlagte Eheleute

  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 356/83

    Verspätungszuschlag auf Grund schuldhaft eingereichter Steuererklärung

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