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Rechtsprechung
   BFH, 04.04.1975 - VI R 197/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8840
BFH, 04.04.1975 - VI R 197/73 (https://dejure.org/1975,8840)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1975 - VI R 197/73 (https://dejure.org/1975,8840)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1975 - VI R 197/73 (https://dejure.org/1975,8840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lediger Arbeitnehmer - Beschäftigungsort - Möbliertes Zimmer - Fahrtkosten - Wochenendfahrt - Doppelte Haushaltsführung - Minderjährigkeit - Besuchsfahrten - Monatliche Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 370
  • DB 1976, 228
  • BStBl II 1975, 606
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit - …

    Auszug aus BFH, 04.04.1975 - VI R 197/73
    Die Wochenendfahrten des Klägers zu seinen Eltern sind familienrechtlich motiviert und als Besuchsfahrten anzusehen, so daß es an der für den Werbungskostenabzug notwendigen Berufsbezogenheit der Fahrtkosten fehlt (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 VIR 125/74, BStBl II 1975, 607).
  • BFH, 19.11.1971 - VI R 132/69

    Lediger - Versetzung - Abordnung - Anderer Beschäftigungsort - Annahme eines …

    Auszug aus BFH, 04.04.1975 - VI R 197/73
    Dem BFH-Urteil vom 19. November 1971 VI R 132/69 (BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) sei insoweit entsprochen worden, als die Aufwendungen des Klägers für seine Miete am Beschäftigungsort und eine Heimfahrt im Monat als Werbungskosten anerkannt worden seien.
  • BFH, 16.11.1971 - VI R 353/69

    Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Arbeitnehmern mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 04.04.1975 - VI R 197/73
    Auch ein minderjähriger unverheirateter Arbeitnehmer führt im Haushalt seiner Eltern keinen eigenen Hausstand, selbst wenn er zu den Kosten des elterlichen Haushalts beiträgt und dort ein mit seinen eigenen Möbeln ausgestattetes Zimmer beibehält (BFH-Urteil vom 16. November 1971 VI R 353/69, BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132).
  • BFH, 04.08.1967 - VI R 261/66

    Einstufung eines möblierten Zimmers als Wohnung eines Ledigen

    Auszug aus BFH, 04.04.1975 - VI R 197/73
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. August 1967 VI R 261/66 (BFHE 89, 530, BStBl III 1967, 727) ausgeführt hat, ist als Wohnung eines Ledigen auch ein möbliertes Zimmer anzusehen, und zwar unabhängig von der Güte der Einrichtung.
  • FG München, 16.09.1986 - VI (XIII) 223/85

    Mehraufwendungen eines unverheirateten Arbeitnehmers für Verpflegung wegen …

    Es reicht nicht aus, daß der Arbeitnehmer eine eigenmöblierte, aber nicht genutzte Wohnung außerhalb des Beschäftigungsorts hat (BFH, BStBl II 1972, 132 ; nach dem BFH-Urteil vom 4.4.1975 VI R 197/73 , BStBl II 1975, 606 liegt ein eigener Hausstand auch bei einem minderjährigen Arbeitnehmer mit einem mit eigenen Möbeln ausgestatteten Zimmer im eigenen Haus seiner Eltern nicht vor).
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