Rechtsprechung
| BFH, 20.11.1970 - VI R 205/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kraftfahrzeuge - Bindung an Berliner Betriebstätte - Bindungsjahre - Einsatz im Berlinverkehr - Gesamtbild des Einsatzes - Linienverkehr - Gelegenheitsverkehr - Ausflugsverkehr
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.03.1969 - VII 2038/68
- BFH, 20.11.1970 - VI R 205/69
Papierfundstellen
- BFHE 101, 459
- DB 1971, 898
- BStBl II 1971, 314
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.05.1968 - VI R 5/68
Lastwagen - Investitionszulage - Rückforderung
Auszug aus BFH, 20.11.1970 - VI R 205/69
Der Senat hält an den Grundsätzen seines Urteils VI R 5/68 vom 17. Mai 1968 (BFH 92, 392, BStBl II 1968, 570) fest, daß bei Kraftfahrzeugen eine Bindung an die Berliner Betriebstätte fortbesteht, wenn sie in jedem der drei Bindungsjahre überwiegend im Verkehr von und nach Berlin eingesetzt werden.Soweit es nach diesem Erlaß genüge, daß das Fahrzeug in Berlin polizeilich zugelassen sei und hier seinen Standort habe, habe dem der BFH im Urteil VI R 5/68 vom 17. Mai 1968 (BFH 92, 392, BStBl II 1968, 570) zutreffend widersprochen, weil das Fahrzeug tatsächlich der Berliner Wirtschaft dienen müsse.
Daß die Berliner Wirtschaft gestärkt werde, habe der BFH in dem angeführten Urteil VI R 5/68 für Lastzüge dann bejaht, wenn diese überwiegend dem Verkehr von und nach Berlin dienten.
Die Auffassung des FG, die räumliche Bindung des Fahrzeugs sei noch gegeben, wenn die Fahrleistungen im Berlinverkehr diejenigen in der Bundesrepublik erheblich überstiegen, stehe nicht im Einklang mit dem BFH-Urteil VI R 5/68 (…a. a. O.), weil dieses von einem Überwiegen der Einsatztage ausgegangen sei.
Das FG ist allerdings zutreffend von den im Urteil des Senats VI R 5/68 (…a. a. O.) entwickelten Grundsätzen ausgegangen.
Läßt der Fahrplan zeitlich einen Einsatz des Autobusses für Zwischenfahrten zu, so wird man zwar nach den Grundsätzen des Urteils VI R 5/68 (…a. a. O.) den Einsatz des Autobusses in der Bundesrepublik zu "gewissen" Zwischenfahrten nicht schlechthin für schädlich halten, die räumliche Bindung des Fahrzeugs an die Berliner Betriebstätte also nicht ohne weiteres als aufgehoben ansehen können.
- BFH, 15.05.1997 - III R 264/94
Erfordernis des Verbleibens bei gewährter Investitionszulage nach dem …
Insbesondere bei Transportmitteln (LKW, LKW-Anhänger und Omnibussen) hat der BFH zwar Ausnahmen von den strengen Verbleibensanfoderungen schon in den Vorgängervorschriften zu § 19 Abs. 2 Satz 1 BerlinFG (§ 21 Abs. 2 Satz 1 BHG 1962 und § 19 Abs. 2 Satz 1 BHG 1964) und in der vergleichbaren Vorschrift des § 14 BHG 1959 zugelassen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570; vom 11. Juni 1969 I R 80/68, BFHE 96, 82, BStBl II 1969, 516; vom 20. November 1970 VI R 205/69, BFHE 101, 459, BStBl II 1971, 314, und vom 15. Januar 1974 VIII R 192/71, BFHE 112, 442, BStBl II 1974, 559).Vielmehr hat die Rechtsprechung unter Beachtung wirtschaftlicher Notwendigkeiten eine räumliche Bindung an Berlin (West) auch dann angenommen, wenn in einem gewissen Umfang außerhalb des Fördergebiets Zwischenfrachten durchgeführt wurden (vgl. die Urteile in BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570, und in BFHE 101, 459, BStBl II 1971, 314).
Beim ersten und dritten Anhänger kommt hinzu, daß sie während dieser Zeit nicht einmal mit "Berlinberührung" eingesetzt waren (zu dieser Nowendigkeit s. z. B. das Urteil in BFHE 101, 459, BStBl II 1971, 314, 3. Absatz der Entscheidungsgründe).
- FG Berlin, 09.07.1974 - IV 193/73 Der Bundesfinanzhof - BFH - hat entsprechende Anforderungen für Lastkraftwagen (Lkw) (Urteile VI R 5/68 vom 17. Mai 1968, Bundessteuerblatt - BStBI.- II Seite 570, und 1 R 80/68 vom 11. Juni 1969, BStBI. II Seite 516) und für Busse (Urteil VI R 205/69 vom 20. November 1970, BStBI. 11 1971 Seite 314) aufgestellt.
Bei Bussen hält der BFH (Urteil VI R 205/69, a.a.O.) eine Unterbrechung des Ber-linerVerkehrs von drei Monaten für zulange schädlich.
- BFH, 14.01.1986 - VII R 184/82
Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Sattelanhänger - Verwendung in Berlin
Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 19 BHG 1964, § 21 BHG 1962 (Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 5/68, BFHE 92, 392, 393 f., BStBl II 1968, 570, und vom 20. November 1970 VI R 205/69, BFHE 101, 459, 462, BStBl II 1971, 314, 315) ist die Verbleibensvoraussetzung erfüllt, wenn eine dauerhafte zeitliche und räumliche Bindung an eine Berliner Betriebstätte besteht, was bei Transportmitteln erfordert - wenn sie nicht innerhalb Berlins verbleiben oder eingesetzt werden -, daß überwiegend und regelmäßig, ohne größere zeitliche Unterbrechungen, Fahrten von und nach Berlin durchgeführt werden (Berlin-Verkehr), die Fahrten im übrigen Bundesgebiet also nicht überwiegen.
- BFH, 16.06.1994 - IV R 97/93
Zulassung von Sonderabschreibungen für den Kauf eines Lastzuges einer Spedition …
Der Senat kann deshalb auch unentschieden lassen, ob diese Regelung, die der zum Berlinhilfegesetz und Berlinförderungsgesetz -- gerade unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Transportgewerbes und der möglichen Benachteiligung anderer Transportunternehmen -- entwickelten Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 5/68, BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570, und vom 11. Juni 1969 I R 80/68, BFHE 96, 82, BStBl II 1969, 516 betreffend Lkw und Anhänger; vom 20. November 1970 VI R 205/69, BFHE 101, 459, BStBl II 1971, 314 betreffend einen Omnibus), entspricht, gemessen an der Zweckbestimmung des § 3 ZRFG sachgerecht ist (…vgl. zur Übernahme dieser Grundsätze bei der Anwendung des § 3 ZRFG: Dankmeyer in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftssteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Ertragsteuerliche Nebengesetze, Kommentar, 14. Aufl., § 3 ZRFG Rdnr. 72;… Masuch in Eberstein, Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung, 2. Aufl., B IV 2, 16). - BFH, 30.04.1981 - VI R 228/77
Vorübergehende Tätigkeit außerhalb von Berlin - Familienwohnsitz in Berlin
In Anbetracht der Entstehungsgeschichte der Berlinzulage unterliegt es somit keinen rechtsmethodischen Bedenken, daß der Senat im Urteil in BFHE 112, 207, BStBl II 1974, 442 die Grundsätze der zu der Rückforderung von Investitionszulage nach § 19 Abs. 5 Satz 2 BHG 1964 ergangenen Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 5/68 (BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570) und vom 20. November 1970 VI R 205/69 (BFHE 101, 459 BStBl II 1971, 314) auf den Fall der vorübergehenden körperlichen Abwesenheit eines Arbeitnehmers von Berlin (West) übertrug. - BFH, 11.05.1983 - III R 52/80
Entscheidungskompetenz des FA - Seeschiff - Schaffung von Arbeitsplätzen - …
Diese Rechtsprechung ist zum Berlinhilfegesetz/Berlinförderungsgesetz entwickelt worden und unter dem Stichwort "Berlinverkehr" bekannt (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1968 VI R 5/68, BFHE 92, 392, BStBl II 1968, 570, und vom 11. Juni 1969 I R 80/68, BFHE 96, 82, BStBl II 1969, 516 betreffend LKW, und vom 20. November 1970 VI R 205/69, BFHE 101, 459, BStBl II 1971, 314, betreffend einen im Linienverkehr zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Omnibus). - BFH, 15.03.1974 - VI R 89/71
Kraftfahrer - Regelmäßige Fahrt - Berlin (West) - Westdeutschland - Räumliche …
An den Grundsätzen dieses Urteils hat der Senat bei einer weiteren Entscheidung festgehalten, die einen im Linienverkehr von und nach BW eingesetzten Omnibus betraf (Urteil vom 20. November 1970 VIR 205/69, BFHE 101, 459, BStBl II 1971, 314). - BFH, 15.01.1974 - VIII R 192/71
Omnibus - Investitionszulage - Rückzahlung - Voraussetzungen
Daher geht die Rechtsprechung des BFH von der Annahme aus, daß Kraftfahrzeuge im Betrieb in Berlin (West) "verbleiben", wenn sie überwiegend dem Verkehr von und nach Berlin dienen (vgl. Urteil des BFH vom 20. November 1970 VI R 205/69, BFHE 101, 459, BStBl II 1971, 314). - FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
Verbleibefrist i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Verbringen eines …
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 20. November 1971, VI R 205/69, BStBl. II 1971 S. 314) hat ausgeführt, es könne für die räumliche Bindung ohne Auswirkungen sein, wenn ein Omnibus außerhalb ... im Bereich der übrigen Bundesrepublik und damit außerhalb des Fördergebietes wegen einer umfassenden Reparatur langfristig stillgelegt wird und erst danach wieder im ...verkehr verwendet werden kann und verwendet wird.
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