Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,698
BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05 (https://dejure.org/2006,698)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2006 - VI R 21/05 (https://dejure.org/2006,698)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - VI R 21/05 (https://dejure.org/2006,698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Positive BFH-Entscheidung - Steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Überlassung von Arbeitskleidung durch Arbeitgeber

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Berufsbekleidung und Mitarbeiter-Parkplätze sind steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung bei betrieblichem Interesse des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bürgerliche Arbeitskleidung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurverfügungstellung von verschiedenen Kleidungsstücken zur Nutzung durch Verkaufspersonal als Vorteil im Sinne eines Arbeitslohns; Kleidungsstücke als typische Berufskleidung; Wechselwirkung zwischen der Intensität des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Kleidungsstücke für Mitarbeiter als Arbeitslohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenlose bürgerliche Arbeitsbekleidung kann steuerfrei sein - Gestellung von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber nicht immer Arbeitslohn

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2006)

    Bürgerliche Arbeitskleidung nicht immer steuerpflichtig

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Gestellung bürgerlicher Kleidungsstücke durch Arbeitgeber

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Umsatzsteuer bei der Überlassung von Berufskleidung an ArbeitnehmerInnen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer bei der Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Aktuelles BFH-Urteil - Umsatzsteuer bei der Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8, LStDV § 2 Abs 1 S 1
    Arbeitslohn; Eigenbetriebliches Interesse; Geldwerter Vorteil; Kleidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 252
  • NZA 2006, 1346
  • BB 2006, 2234
  • DB 2006, 2440
  • BStBl II 2006, 915
  • NZA-RR 2007, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu …

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).

    Dies gilt auch für die Ausführungen des FG, der Wert der jeweiligen Ausstattung sei nicht so bemessen gewesen, dass die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Aufwendungen in Frage stehe (vgl. zur Bedeutung des Werts auch Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1563): Die in gewisser Weise uniformähnlichen, auch aus hygienischen Gründen angeschafften Kleidungsstücke seien weder besonders exklusiv noch teuer gewesen.

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (…BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).
  • FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01

    Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter …

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1344 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541, und vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes …

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915; vom 22. Juli 2008 VI R 47/06, BFHE 222, 448, BStBl II 2009, 151).
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in …

    Etwas anderes ergibt sich hier auch nicht aus den BFH-Urteilen vom 17.09.1982 (…VI R 75/79, a.a.O.) und vom 22.06.2006 (VI R 21/05, a.a.O.).

    Die Überlassung der während der Arbeitszeit zu tragenden uniformähnlichen bürgerlichen Kleidungsstücke in dem vom BFH zu Az. VI R 21/05 (…a.a.O.) entschiedenen Fall stellte zudem auch keine besondere Bereicherung der betroffenen Personen dar.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht