Rechtsprechung
| BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 8 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 2, ErbStG § 13a, ErbStG § 13b, ErbStG § 19a, EStG VZ 2014
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- rechtsinformationen.bund.de
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 13a ErbStG 1997, § 13b ErbStG 1997
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 8 Abs. 1 S. 1, 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ErbStG §§ 13a, 13b, 19a
Schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter; keine Besteuerung als Arbeitslohn bei Schenkung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge; fehlende Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis - Betriebs-Berater
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unternehmensnachfolge - und die Schenkung von Geschäftsanteilen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Geschenkte Unternehmensanteile sind kein Arbeitslohn
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 19
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 19
Übertragung, Gesellschaftsanteile, Arbeitnehmer, Arbeitslohn
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2022 - 3 K 161/21
- BFH, 14.12.2022 - VI B 42/22
- BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 447
- NZA-RR 2025, 167
- NZG 2025, 720
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn der Vorteil dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließt und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 01.09.2016 - VI R 67/14, BFHE 255, 125, BStBl II 2017, 69, Rz 20, m.w.N.).Arbeitslohn kann dabei auch in der Zuwendung eines Dritten bestehen, wenn diese ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll (Senatsurteil vom 01.09.2016 - VI R 67/14, BFHE 255, 125, BStBl II 2017, 69, Rz 21, m.w.N.).
- BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13
Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i. S. des § 173 …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Entscheidend sind die vorgefundenen objektiven Tatumstände, die vom FG als Tatsacheninstanz eigenständig zu würdigen sind (Senatsbeschluss vom 26.06.2014 - VI R 94/13, BFHE 246, 182, BStBl II 2014, 864, Rz 23, m.w.N.).Insoweit geht es auch --anders als das FA meint-- nicht nur um eine subjektive Einschätzung der Beteiligten (hierzu Senatsbeschluss vom 26.06.2014 - VI R 94/13, BFHE 246, 182, BStBl II 2014, 864, Rz 25).
- FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2022 - 3 K 161/21
Zum Vorliegen von Arbeitslohn bei unentgeltlicher Übertragung von GmbH-Anteilen …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.04.2022 - 3 K 161/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.04.2022 - 3 K 161/21 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 30.12.2004 - VI B 67/03
Abgrenzung Arbeitslohn - Leistung aufgrund anderer Rechtsbeziehung
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Insoweit unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von dem Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 30.12.2004 - VI B 67/03 (BFH/NV 2005, 702) zugrunde lag. - FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
Übertragung von Kommanditanteilen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Rn. 23 bb) Dass der in der schenkweisen Übertragung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen liegende Vorteil in diesem Fall nach Ansicht des FG (auch) keine Entlohnung der leitenden Mitarbeiter für in der Vergangenheit erbrachte oder in Zukunft zu erbringende Dienste darstellt, ist revisionsrechtlich daher nicht zu beanstanden (Arbeitslohn in einer solchen Situation verneinend auch FG Bremen, Urteil vom 27.01.2022 - 1 K 152/21 (5), RFamU 2022, 327, Rz 69 und 74). - BFH, 21.06.2022 - VI R 20/20
Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Dagegen liegt kein Arbeitslohn vor, wenn eine Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (Senatsbeschluss vom 21.06.2022 - VI R 20/20, BFHE 277, 338, BStBl II 2023, 87, Rz 12, m.w.N.). - BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12
Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Rn. 19 a) Das FG hat im Ausgangspunkt zu Recht angenommen, dass der verbilligte Erwerb einer Beteiligung (s. Senatsurteil vom 07.05.2014 - VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904) --im Streitfall eines GmbH-Anteils-- zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG führen kann, wenn der Vorteil hieraus dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird. - BFH, 16.02.2022 - VI R 53/18
Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Rn. 20 b) Das FG hat des Weiteren zutreffend erkannt, dass (ausnahmsweise) auch ein dem Arbeitnehmer nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch einen Dritten (hier durch die Gesellschafter der Arbeitgeberin) eingeräumter Vorteil zu Arbeitslohn führen kann, wenn sich die Leistung des Dritten für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber --das heißt als Ertrag für die in der Vergangenheit erbrachten oder in Zukunft zu erbringenden Dienste-- darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (Senatsurteil vom 16.12.2022 - VI R 53/18, Rz 25, m.w.N.). - BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08
Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Es hat eine Gesamtwürdigung vorgenommen, die revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar ist (hierzu z.B. Senatsurteile vom 12.02.2009 - VI R 32/08, BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462 und vom 21.01.2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639, Rz 11, jeweils m.w.N.). - BFH, 12.02.2009 - VI R 32/08
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - VI R 21/22
Es hat eine Gesamtwürdigung vorgenommen, die revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar ist (hierzu z.B. Senatsurteile vom 12.02.2009 - VI R 32/08, BFHE 224, 314, BStBl II 2009, 462 und vom 21.01.2010 - VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639, Rz 11, jeweils m.w.N.). - BFH, 14.12.2023 - VI R 1/21
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein …
- BFH, 22.01.2026 - VI R 24/23
Kein Arbeitslohn durch Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme …
Rn. 22 2. a) Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach ständiger Rechtsprechung des Senats gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG insbesondere Gehälter und Löhne, die "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 EStG; Senatsurteile vom 04.05.2006 - VI R 19/03, BFHE 213, 381, BStBl II 2006, 832; vom 14.12.2023 - VI R 1/21, BFHE 283, 339, BStBl II 2024, 387, Rz 21, und vom 20.11.2024 - VI R 21/22, BFHE 286, 424, BStBl II 2025, 256, Rz 14).
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