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| BFH, 15.03.1968 - VI R 219/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Besetzung - Finanzgerichtsräte - Besoldungsgruppe A 14
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 15.03.1968 - VI R 219/66
- BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Papierfundstellen
- BFHE 91, 234
- DB 1968, 694
- BStBl II 1968, 284
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen …
Auszug aus BFH, 15.03.1968 - VI R 219/66
Der IV. Senat des BFH hat durch das Urteil IV R 124/67 vom 14. März 1968 (BStBl II 1968, 282) entschieden, daß das FG Schleswig-Holstein wegen fehlerhafter Einstufung der Senatspräsidenten und Finanzrichter nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei.
- BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Besetzung des Gerichts - Entsendung eines Richters - Anrufungsgrund - Sachfremde …
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß VI R 219/66 vom 15. März 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 234 - BFH 91, 234 -, BStBl II 1968, 284) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung gemäß § 11 Abs. 4 FGO vorgelegt:.Der IV. Senat hat dies damit begründet, daß der VI. Senat mit seinem Beschluß VI R 219/66, a.a.O., von der Entscheidung IV R 124/67 vom 14. März 1968 (BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282) in einer Rechtsfrage abgewichen sei und den Großen Senat deshalb nach § 11 Abs. 3 FGO wegen Divergenz hätte anrufen müssen.
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