Rechtsprechung
| BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 §§ 40, 40a, 40b
- Wolters Kluwer
Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes - Netto-Steuersatz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 137, 46
- DB 1983, 207
- BStBl II 1983, 91
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (5)
- BFH, 05.04.1974 - VI R 110/71
Arbeitnehmeranteil - Gesetzliche Sozialversicherung - Entrichtung durch …
Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
Nach dieser Rechtsprechung ist das Lohnsteuerpauschalierungsverfahren ein Besteuerungsverfahren eigener Art, in das die Arbeitnehmer nicht eingeschaltet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. November 1972 VI R 270/69, BFHE 107, 381, BStBl II 1973, 128; vom 15. Dezember 1972 VI R 146/69, BFHE 108, 322, BStBl II 1973, 421, und vom 5. April 1974 VI R 110/71, BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664), das nicht einmal von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig ist (zustimmend Urteil des FG Bremen vom 20. März 1975 II 63/73, EFG 1975, 331), ja sogar gegen ihren Widerspruch durchgeführt werden kann.Im Hinblick darauf, daß § 42 a Abs. 2 EStG a. F. und § 35 LStDV 1971 zwingend weder die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber noch seine darauf beruhende Steuerschuldnerschaft vorsahen, ist der Senat zwar insoweit noch davon ausgegangen, daß "die nach Pauschalsätzen bemessene Lohnsteuer vom Arbeitgeber zusätzlich erbracht werde" (BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).
- BFH, 19.12.1960 - VI 92/60 U
Geltendmachung eines Lohnsteuererstattungsanspruchs durch den Arbeitnehmer - …
Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
Im Falle zu Unrecht gezahlter pauschaler Steuern hat daher auch nur der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1960 VI 92/60 U, BFHE 72, 465, BStBl III 1961, 170). - BFH, 11.10.1979 - IV R 83/76
Bemessung der Lohnsumme - Pauschsteuersätze - Arbeitgeber - Lohnkirchensteuer - …
Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
c) Eine andere Entscheidung ergibt sich auch nicht daraus, daß die gegenüber den Vorschriften des § 40 Abs. 2 und der §§ 40 a und 40 b EStG eigenständige Regelung der Pauschalierung mit besonderen Sätzen (§ 40 Abs. 1 EStG) die Möglichkeit eröffnet, dem Umstand Rechnung zu tragen, daß die Arbeitnehmer durch die Befreiung von ihrer ursprünglichen Steuerschuld einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil erlangt hätten (…so im Ergebnis: Schlarb, a. a. O.; Schwarz, Neue Wirtschafts-Briefe - NWB - Fach 6 S. 2209;… Loberg, a. a. O.;… Hartz/Meeßen/Wolf, a. a. O., Anm. I S. 196 n;… Oeftering/Görbing, a. a. O., § 40 Rndr. 13 a;… FG Münster, a. a. O.); denn die Ausgestaltung der Pauschalierungsvorschriften insgesamt zeigt, daß der Gesetzgeber diesen Vorteil als einen nicht steuerpflichtigen Reflex der Lohnsteuerpauschalierung bewußt vernachlässigt hat (so zur Lohnsummensteuer: Urteil vom 11. Oktober 1979 IV R 83/76, BFHE 129, 180, BStBl II 1980, 127; Borggreve, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1981, 107). - BFH, 03.11.1972 - VI R 270/69
Pauschalbesteuerung - Bezüge kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer - …
Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
Nach dieser Rechtsprechung ist das Lohnsteuerpauschalierungsverfahren ein Besteuerungsverfahren eigener Art, in das die Arbeitnehmer nicht eingeschaltet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. November 1972 VI R 270/69, BFHE 107, 381, BStBl II 1973, 128; vom 15. Dezember 1972 VI R 146/69, BFHE 108, 322, BStBl II 1973, 421, und vom 5. April 1974 VI R 110/71, BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664), das nicht einmal von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig ist (zustimmend Urteil des FG Bremen vom 20. März 1975 II 63/73, EFG 1975, 331), ja sogar gegen ihren Widerspruch durchgeführt werden kann. - BFH, 15.12.1972 - VI R 146/69
Arbeitslohn - Aushilfskräfte - Pauschale Besteuerung - Bemessungsgrundlage - …
Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
Nach dieser Rechtsprechung ist das Lohnsteuerpauschalierungsverfahren ein Besteuerungsverfahren eigener Art, in das die Arbeitnehmer nicht eingeschaltet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. November 1972 VI R 270/69, BFHE 107, 381, BStBl II 1973, 128; vom 15. Dezember 1972 VI R 146/69, BFHE 108, 322, BStBl II 1973, 421, und vom 5. April 1974 VI R 110/71, BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664), das nicht einmal von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig ist (zustimmend Urteil des FG Bremen vom 20. März 1975 II 63/73, EFG 1975, 331), ja sogar gegen ihren Widerspruch durchgeführt werden kann.
- BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84
1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …
Die Änderung berücksichtigte das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91), wonach bei der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1975 (EStG) nicht Netto-, sondern Bruttopauschsteuersätze anzuwenden sind.Es war der Auffassung, daß Abschn. 93 Abs. 3 Nr. 1 und 2 LStR 1975, nach dem das FA die Lohnsteuer berechnet habe, vom BFH (Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) bestätigt worden sei.
Dies entspreche zwar nicht dem Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91, führe jedoch zu einer größeren Genauigkeit.
In der Entscheidung in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 hat der Senat bereits zu der hier streitigen Frage der Ermittlung des Pauschsteuersatzes Stellung genommen.
Dieser Steuersatz wurde entsprechend dem Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 durch Vergleich der Jahres-Lohnsteuerbelastung mit und ohne die nachzuversteuernden Bezüge errechnet.
- BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89
Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid
Jedenfalls weiche die Entscheidung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) ab.Im BFH-Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 wird ausgeführt, daß durch den im Pauschalierungsverfahren ergehenden Bescheid die Steuerschuld in der Person des Arbeitgebers auflösend bedingt entstehe und daß der Arbeitgeber durch die Rücknahme des Pauschalierungsantrags die Schuldnerschaft des Arbeitnehmers wieder aufleben lassen könne.
Bereits das BFH-Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 ging von der - dort allerdings nicht entscheidungserheblichen - Vorstellung aus, daß die auflösend bedingt entstandene eigene Steuerschuld des Arbeitgebers vom Bestehenbleiben des die Steuerschuld begründenden Pauschalierungsbescheides abhänge.
- LAG Schleswig-Holstein, 03.10.1985 - 5 Sa 76/85
Pflicht des Arbeitgebers bei Pauschalierung der Lohnsteuer, die pauschal …
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- BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
Rn. 27 Diese Entscheidung beruhte jedoch zum einen auf einer Einordnung der pauschalen Lohnsteuer als Unternehmenssteuer eigener Art, wie sie der BFH in seinem Urteil vom 05.11.1982 - VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) vertreten hatte. - FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 17 K 3765/05
Erhebung einer pauschalen Lohnsteuer; Nachträgliche Änderung eines …
Dadurch dass er die Lohnsteuer auf die Beiträge nicht angemeldet habe, habe er gegenüber dem Finanzamt sein Recht auf eine Pauschalversteuerung nach § 40 b Abs. 1 EStG nicht geltend gemacht (…Hinweis auf Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, § 40 b EStG Rdnr. 21; BFH-Urteil vom 5. November 1982, VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91).Die Tatbestandsverwirklichung durch den Arbeitnehmer besteht gemäß § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG darin, dass diesem Lohn zugeflossen ist (so Urteil des Bundesfinanzhofs BFH vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, Bundessteuerblatt BStBl II 1994, 715; anderer Ansicht noch BFH-Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl II 1983, 91: an die Stelle der vom Arbeitnehmer geschuldeten individuellen Lohnsteuer trete eine andere Steuer, die pauschale Lohnsteuer).
Diese Erklärung führt zu einer Schuldübernahme, d. h. dazu, dass der Arbeitgeber Schuldner der pauschalen Lohnsteuer wird und das Schuldverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingeschränkt wird, und einer abweichenden Berechnung der im Zeitpunkt des Zuflusses des Arbeitslohns dem Grunde nach bereits entstandenen Entrichtungsschuld (BFH, BStBl II 1994, 715; BFH, BStBl II 1983, 91).
Dies gilt aber nur so lange, wie die Lohnsteuerfestsetzung noch änderbar ist (BFH, BStBl II 1983, 91).
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft - …
Die Erweiterung des Klageantrages begründete sie damit, daß das FA sie entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) zu Unrecht unter Anwendung eines Nettosteuersatzes von 28, 2 v.H. in Anspruch genommen habe.Mit ihrer erst im späteren Verlauf des Klageverfahrens begehrten Ausweitung des Klageantrages wendet sich die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Senats in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 gegen den Ansatz eines Nettosteuersatzes (Steuer auf Steuer).
Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung zu Unrecht auf das Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91.
- BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid …
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) als Entstehungszeitpunkt der pauschalen Lohnsteuer die Durchführung der Pauschalierung angesehen hat, kann er daran unter Berücksichtigung des Urteils des I. Senats des BFH in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993 nicht mehr festhalten.b) Ferner ist zuzugeben, daß die Literatur weitgehend der vom Senat in dem Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 vertretenen Ansicht gefolgt ist, nach der die nacherhobene pauschale Lohnsteuer im Zeitpunkt der Durchführung der Pauschalierung entsteht (…vgl. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 40 Anm. 5;… Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 40 Rdnr. A 43;… Barein in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 40 EStG Rz. 55; Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz, § 40 Tz. 114; Gosch in Betriebs-Berater - BB - 1990, 1110, 1111).
- FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
§ 37 b EStG
In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (…für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692; für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91;… vgl. auch Urt. v. 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767;… Urt. v. 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262). - BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96
Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt
Sie ist steuerrechtlich eine vom Arbeitnehmer abgeleitete Steuer (vgl BFHE 174, 363;… Schmidt/Drenseck, EStG , 16. Aufl § 40 Anm 1) und keine Unternehmenssteuer eigener Art (so früher der Bundesfinanzhof, BFHE 137, 46 ). - BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88
Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO …
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) aus der gesetzlichen Regelung über die Lohnsteuerpauschalierung folgende Rechtsfolgerungen gezogen: Es handelt sich bei der pauschalen Lohnsteuer nicht um eine Lohnsteuer der Arbeitnehmer, sondern um eine Unternehmenssteuer eigener Art, die in der Person des Arbeitgebers originär entsteht, und zwar im Zeitpunkt der Durchführung der Pauschalierung.Die pauschale Lohnsteuer ist - wie der BFH mehrfach ausgesprochen hat - anders als die individuelle Lohnsteuer keine Einkommensteuer, sondern eine Unternehmenssteuer eigener Art (BFH-Urteile in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91; vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472; Beschluß vom 29. April 1983 VI S 10/82, BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517).
- BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung …
- BFH, 28.11.1990 - VI R 115/87
Ein Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist dann inhaltlich hinreichend bestimmt, …
- BFH, 30.11.1989 - I R 14/87
Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der …
- BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag
- BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung …
- FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10
Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für …
- BFH, 04.07.1986 - VI R 182/80
Aus unterschiedlichen Sachverhalten entstandene Haftungsschulden beruhen auf …
- BFH, 26.08.1988 - VI R 50/87
Anwendung des Bruttosteuersatzes bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. …
- BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86
Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber
- BFH, 10.06.1988 - III R 232/84
Lohnsteuerpauschalierung und Bindung an Verfahrensentscheidungen
- BFH, 28.11.1990 - VI R 121/87
Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von …
- BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91
1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. § …
- FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt …
- BFH, 18.05.1984 - VI B 156/83
Lohnsteuer - Einbehalt der Lohnsteuer - Ernsthafte Zweifelhaftigkeit
- BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86
1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein …
- FG München, 01.03.2001 - 10 K 1517/93
Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen; …
- BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82
Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit …
- BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
Haftungsbescheid gegen Arbeitgeber wegen Nichtabführung von Lohnsteuer
- FG Hessen, 29.06.1988 - 1 K 630/83
- BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80
Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das …
- BFH, 31.10.1986 - VI R 52/81
Jubiläumszuwendung ist steuerfrei, wenn sie zum Arbeitslohn hinzukommt, auf den …
- BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80
Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides - …
- BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82
Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer - …
- BFH, 10.08.1990 - VI R 89/88
Der Begriff "Arbeitsstunde" in § 40a Abs. 3 EStG 1979 (§ 40a Abs. 4 EStG 1990) …
- BFH, 09.08.1985 - VI R 81/82
Steuerfreiheit von Gelegenheitsgeschenken
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2623/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch des BMAS gegen einen zugelassenen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2622/17
Erstattung von Verwaltungskosten; pauschale Lohnsteuer; Kommunalträger; …
- BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 571/86
Abwälzbarkeit der pauschalierten Lohnsteuer vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer …
- FG Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 6 K 184/91
Einkommensteuer; Zahlungen aufgrund einer Direktversicherung zugunsten des …
- BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Nacherhebung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte eines landwirtschaftlichen …
- BFH, 29.01.1985 - VII R 67/81
Zweigliedrigkeit einer Entscheidung über die Inanspruchnahme eines …
- BFH, 20.12.1985 - VI R 146/80
Formelle Fehlerhaftigkeit eines Steuerbescheides
- BFH, 07.12.1984 - VI R 70/81
Lohnsteuerpflichtigkeit einer verbilligten Essensgewährung an Arbeitnehmer - …
- BFH, 21.08.1985 - VI R 102/81
Lohnsteuerverpflichtung hinsichtlich der Zahlung von Lehrabschlußprämien an eines …
- BFH, 26.08.1988 - VI R 83/87
Voraussetzungen für den Ansatz eines Nettosteuersatzes
- BFH, 14.06.1985 - VI R 17/81
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