Rechtsprechung
| BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nacherhebung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte eines landwirtschaftlichen Betriebs im Pauschalierungsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81
Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal …
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Denn wie der Senat im Urteil vom 15. März 1985 VI R 30/81 (BFHE 143, 226) entschieden hat, ist ein Bescheid, in dessen Tenor der Arbeitgeber vom FA als Haftender in Anspruch genommen wird, dessen Begründung aber eindeutig auf die Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer hinweist, unwirksam.Diese Formulierung weist eindeutig auf die Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer hin und steht damit im Widerspruch zu Überschrift und Tenor des angefochtenen Bescheides, Die Grundsätze des Senatsurteils VI R 30/81 gelten deshalb hier entsprechend.
- BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung …
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Kommt eine Inhaftungnahme des Arbeitgebers in Betracht, so wird das FG unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) in formeller Hinsicht auch erneut zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes gegeben sind. - BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes - …
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Für die pauschale Lohnbesteuerung sind jedoch die Vorschriften anzuwenden, die im Zeitpunkt der Entstehung der pauschalen Lohnsteuer, nämlich im Zeitpunkt der Durchführung der Pauschalierung gelten (BFH-Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80, BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91).
- BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit …
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Kommt eine Inhaftungnahme des Arbeitgebers in Betracht, so wird das FG unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) in formeller Hinsicht auch erneut zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes gegeben sind. - BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Nach den Grundsätzen des Urteils vom 28. Januar 1983 VI R 35/78 (BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472) kann aber pauschale Lohnsteuer nicht in einem Haftungsbescheid festgesetzt werden. - BFH, 03.06.1982 - VI R 48/79
Teilzeitbeschäftigte - Lohnsteuerhaftung - Ermessenserwägung - …
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 3. Juni 1982 VI R 48/79, BFHE 136, 224, BStBl II 1982, 710 a.E.) ist von dem Erlaß eines Haftungsbescheides abzusehen, wenn es sich um wenige gering beschäftigte und entlohnte Arbeitnehmer handelt, deren Namen und Anschriften bekannt sind, und den Umständen nach nicht mit der Entstehung eines materiellen Steueranspruchs gegen die betroffenen Arbeitnehmer gerechnet werden kann. - BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80
Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das …
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Insoweit wird zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 25. Mai 1984 VI R 223/80 (BFHE 141, 54, BStBl II 1984, 569) Bezug genommen. - BFH, 02.02.1967 - IV 224/64
Kostenentscheidung nach Maßgabe des Unterliegens der Rechtsmittelführer unter …
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Nach den Grundsätzen des Urteils vom 2. Februar 1967 IV 224/64 (BFHE 88, 23, BStBl III 1967, 274) ist die Kostenentscheidung jedoch unter Zugrundelegung der zusammengerechneten Streitwerte für die Revision und die Anschlußrevision zu treffen. - BFH, 14.06.1985 - VI R 17/81
Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Anmerkung: Unter dem gleichen Datum hat der Bundesfinanzhof über eine Revision und Anschlußrevision entschieden, die einen vergleichbaren Sachverhalt betrafen, allerdings ohne die unter 2b der Entscheidungsgründe behandelte Besonderheit (Az. VI R 17/81).
- FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 4 K 4168/17
Unterscheidung der Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer gegenüber dem …
Festsetzungen einer pauschalen Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung sind wesensmäßig verschieden und schließen sich nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH gegenseitig aus (BFH-Urteile vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BStBl II 1983, 472 ; vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BStBl II 1984, 362 ; vom 15. März 1985 VI R 30/81, BStBl II 1985, 581 ; vom 14. Juni 1985 VI R 22/81, BFH/NV 1985, 55 ; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Januar 1999 1 K 1827/98, juris). - FG Rheinland-Pfalz, 27.01.1999 - 1 K 1827/98
Lohnsteuer; Zuschüsse des Arbeitgebers als Arbeitslohn
Festsetzungen einer pauschalen Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung sind aber wesensmäßig verschieden und schließen sich gegenseitig aus (st. höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile in BStBl. II 1983, 472; II 1984, 362, II 1985, 581 u. 664; BFH/NV 1985, 55).
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