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Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1968 - VI R 221/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1335
BFH, 22.03.1968 - VI R 221/67 (https://dejure.org/1968,1335)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1968 - VI R 221/67 (https://dejure.org/1968,1335)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1968 - VI R 221/67 (https://dejure.org/1968,1335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Weitergabe der Bausparsumme an einen Dritten zum Erwerb eines Mietswohnhauses als prämienunschädliche Verwendung zum Wohnungsbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 87
  • NJW 1968, 2032 (Ls.)
  • DB 1968, 1161
  • BStBl II 1968, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.02.1965 - VI 274/63 U

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfage einer begünstigten Prämiengewährung

    Auszug aus BFH, 22.03.1968 - VI R 221/67
    Der Senat hat zwar entschieden, daß eine vor dem Ablauf der Sperrfrist zugeteilte Bausparsumme prämienunschädlich verwendet wird, wenn der Betrag unverzüglich einem Bauherrn überlassen wird, der ihn zur Finanzierung eines Neubaus verwendet, in dem der Bausparer oder ein Angehöriger eine Wohnung erhält (Urteil VI 274/63 U vom 19. Februar 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 82 S. 348, BStBl III 1965, 371).
  • BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67

    Versagung einer Tatbestandsberichtigung - Revision - Unrichtiger Tatbestand - …

    Nach dem Urteil des BFH VI R 221/67 vom 22. März 1968 (BFH 92, 87, BStBl II 1968, 427) ist diese Verwendung prämienunschädlich, wenn der Bausparer die Beträge hingibt, um für sich in dem erworbenen Haus unverzüglich eine Wohnung zu erhalten.

    Daß hier eine vertretbare Auslegung des Gesetzes und keine Billigkeitsregelung gegeben ist, ergibt sich aus den Urteilen des Senats VI 274/63 U vom 19. Februar 1965 (BFH 82, 348, BStBl III 1965, 371) und VI R 221/67 (…a. a. O.).

    In dem Urteil VI R 221/67 (…a. a. O.) hat der Senat ausgesprochen, der Geldgeber müsse unverzüglich und unmittelbar eine Wohnung erhalten.

    Der Bausparer darf also nicht -- auch nicht vorübergehend -- nur als Kreditgeber auftreten (vgl. die Urteile des BFH VI 29/64 vom 30. April 1965, BFH 86, 507, BStBl III 1966, 533; VI R 221/67, a. a. O.); er muß vielmehr unverzüglich in dem vom Geldempfänger erworbenen Haus eine Wohnung beziehen können und auch beziehen.

  • BFH, 04.06.1969 - VI R 277/67

    Prämienunschädliche Verwendung - Bausparbeiträge - Gesetzliche Sperrfrist - …

    In dem Urteil VI R 221/67 vom 22. März 1968 (BFH 92, 87, BStBl II 1968, 427) ist dann ausdrücklich gesagt, die Beteiligung an der Finanzierung eines Baues sei prämienunschädlich, wenn der Bausparer "oder ein Angehöriger" eine Wohnung in dem Gebäude erhalte.
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 31/72

    "Unverzügliche" Verwendung der Bausparsumme grundsätzlich nur, wenn innerhalb von …

    Wer sich die Bausparsumme vorzeitig auszahlen läßt, durch die Entwicklung der Verhältnisse aber gehindert wird, seinen Plan zum Wohnungsbau unverzüglich zu verwirklichen, kann die Rückforderung einer vorher gewährten Prämie nicht vermeiden (Urteil des BFH vom 22. März 1968 VI R 221/67, BFHE 92, 87, BStBl II 1968, 427).
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