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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.1977 - VI R 222/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3085
BFH, 25.03.1977 - VI R 222/75 (https://dejure.org/1977,3085)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1977 - VI R 222/75 (https://dejure.org/1977,3085)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1977 - VI R 222/75 (https://dejure.org/1977,3085)
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Volltextveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Austauschmotor durch Entfernungspauschale abgegolten

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 29.01.1982 - VI R 133/79

    Eine typisierende Beurteilung, ob Aufwendungen für einen Austauschmotor bei einem …

    Wie der Senat bereits im nichtveröffentlichten Urteil vom 25. März 1977 VI R 222/75 ausgeführt hat, sind außergewöhnlich nur solche Schäden, die nicht voraussehbar und damit für den Steuerpflichtigen unabwendbar sind, ohne daß es dabei auf den Grad des Verschuldens ankäme.

    Im Urteil VI R 222/75 war ein Mercedes-Diesel-Motor nach einer Kilometerleistung von 68.000 km zu Schaden gekommen, weil der Steuerpflichtige trotz kochenden Kühlwassers weitergefahren war; der Senat beanstandete die Würdigung des FG, das die Außergewöhnlichkeit verneint hatte, u.a. deshalb nicht, weil der Steuerpflichtige nicht sofort angehalten hatte.

  • FG Münster, 13.01.2003 - 5 K 727/00

    Instandsetzungskosten eines Pkw-Motors neben der Entfernungspauschale

    So hat die Rechtsprechung z. B. den Ausfall eines Dieselmotors bei einer Gesamtfahrleistung von nur 68.000 km u. a. deshalb nicht als außergewöhnlich angesehen, weil der Stpfl. trotz kochenden Kühlwassers nicht sofort angehalten hatte, sondern weitergefahren war (vgl. den von BFH VI R 133/79 mitgeteilten Fall des nicht veröffentlichten BFH-Urteils vom 25.3.1977 VI R 222/75).
  • FG München, 21.04.2009 - 13 K 4357/07

    Aufwendungen für einen Motorschaden keine Werbungskosten

    Nach dieser älteren Rechtsprechung waren die Aufwendungen, die durch einen Unfall oder durch den vorzeitigen Verschleiß von wichtigen Teilen verursacht worden sind, außergewöhnlich (…BFH-Urteil vom 25. Januar 1985 VI R 35/82, BFH/NV 1985, 28); dazu gehören auch die Kosten für einen Austauschmotor, die bei einer geringen Betriebsdauer des Fahrzeugs angefallen sind (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1973 VI R 26/73, BStBl II 1974, 186; in BStBl II 1982, 325;… in BFH/NV 1985, 28; vom 25. März 1977 VI R 222/75, n.v. [...]).
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