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Rechtsprechung
   BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16345
BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09 (https://dejure.org/2010,16345)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2010 - VI R 23/09 (https://dejure.org/2010,16345)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - VI R 23/09 (https://dejure.org/2010,16345)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG

  • openjur.de

    Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer; Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 63, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG

  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 63 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer - Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 63; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Besteuerung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer am Gesamtversicherungsbeitrag eines gemeinnützigen Vereins zur Zusatzversorgungskasse; Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber auf die Finanzierungsanteile seiner Arbeitnehmer bei jeder ...

  • datenbank.nwb.de

    Im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltene Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei; Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer am Gesamtversicherungsbeitrag eines gemeinnützigen Vereins zur Zusatzversorgungskasse sind steuerfrei; Einbehaltung von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn auf die Finanzierungsanteile seiner ...

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit von im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthaltenen Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen zur betrieblichen Altersversorgung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 63, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 40, EStG § 42d
    Arbeitgeber; Arbeitnehmeranteil; Betriebliche Altersversorgung; Haftung; Nachforderung; Steuerfreiheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 659/07

    Lohnsteuerpflichtigkeit der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleisteten …

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09
    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1105 veröffentlichten Gründen ab, da es sich bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur Zusatzversorgung wirtschaftlich betrachtet um eigene Beiträge der Arbeitnehmer und damit nicht um Beiträge des Arbeitgebers i.S. von § 3 Nr. 63 EStG handele.

    das Urteil des FG Köln vom 19. März 2009 2 K 659/07 aufzuheben und den Lohnsteuerhaftungsbescheid vom 26. Oktober 2005 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 18. Januar 2007 insoweit abzuändern, als darin Lohnsteuer auf den Finanzierungsanteil der Arbeitnehmer am Gesamtversicherungsbeitrag des Klägers an die ZVK enthalten ist.

  • BFH, 09.12.2010 - VI R 57/08

    Beiträge des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat insoweit auf sein Urteil vom 9. Dezember 2010 VI R 57/08, BFHE 232, 158.
  • BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98

    Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528; vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886; vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04

    Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt …

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528; vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886; vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 159/99

    Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B ist nicht bei den dort …

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 23/09
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 15. Februar 2006 VI R 92/04, BFHE 212, 445, BStBl II 2006, 528; vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886; vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; jeweils m.w.N.).
  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines …

    Der BFH hat erstmalig über die Steuerfreiheit von Finanzierungsanteilen des Arbeitnehmers am vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtversicherungsbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden gehabt, ohne dass eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers bestand (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 09.12.2010 - VI R 23/09 - juris RdNr. 14), ohne dass die Versicherungsbeitragszahlungen im Umlageverfahren geleistet wurden (vgl. für diesen Fall: BFH: Urteil vom 15.09.2011 - VI R 36/09 - juris RdNr. 14; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 - ) und ohne dass es sich um eine Umlagezahlung handelte (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 07.05.2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = BStBl II 2010, 194).
  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12

    Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes …

    Der BFH hat erstmalig über die Steuerfreiheit von Finanzierungsanteilen des Arbeitnehmers am vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtversicherungsbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden gehabt, ohne dass eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers bestand (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 09.12.2010 - VI R 23/09 - juris RdNr. 14), ohne dass die Versicherungsbeitragszahlungen im Umlageverfahren geleistet wurden (vgl. für diesen Fall: BFH: Urteil vom 15.09.2011 - VI R 36/09 - juris RdNr. 14; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 - ) und ohne dass es sich um eine Umlagezahlung handelte (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 07.05.2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = BStBl II 2010, 194).
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