Rechtsprechung
| BFH, 21.08.1974 - VI R 243/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Übergangsgeld - Versorgungsbezug - Erreichen der Altersgrenze - Ausscheiden - Zeitpunkt des Ausscheidens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übergangsgeld i. S. d. §§ 62 bis 64 BAT als steuerbegünstigter Versorgungsbezug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 113, 370
- DB 1975, 770
- BStBl II 1975, 62
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.03.1974 - VI R 47/71
Übergangsgebührnisse der Soldaten auf Zeit
Auszug aus BFH, 21.08.1974 - VI R 243/71
Der Senat hat zwar im Urteil vom 1. März 1974 VI R 47/71 (BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490) die Übergangsgebührnisse von Soldaten auf Zeit i. S. des § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) nicht als Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 3 EStG angesehen. - BFH, 19.06.1974 - VI R 37/70
Gewährung des Versorgungs-Freibetrages bei Dienstbezügen entpflichteter …
Auszug aus BFH, 21.08.1974 - VI R 243/71
Die Auffassung, daß das Übergangsgeld nur dann als Versorgungsbezug gemäß § 19 Abs. 3 EStG steuerlich begünstigt sein soll, wenn es im Verhältnis zu aktiven Bezügen erheblich gekürzt ist, hat der Senat bereits in dem Urteil vom 19. Juni 1974 VI R 37/70 (BFHE 113, 281, BStBl II 1975, 23) abgelehnt. - BFH, 08.02.1974 - VI R 303/70
Sterbegeld als steuerbegünstigter Hinterbliebenenbezug
Auszug aus BFH, 21.08.1974 - VI R 243/71
Aus dieser Erwägung heraus hat der Senat im Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 303/70 (BFHE 111, 339, BStBl II 1974, 303) das nach § 41 BAT gezahlte Sterbegeld als Versorgungsbezug i. S. des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG angesehen. - BFH, 08.10.1965 - VI 257/64 U
Entschädigungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis als Abzugsposten der …
Auszug aus BFH, 21.08.1974 - VI R 243/71
Daß die nach den §§ 62 bis 64 BAT gezahlten Gelder Bezüge aus früheren Dienstleistungen sind, hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Oktober 1965 VI 257/64 U (BFHE 84, 283, BStBl III 1966, 102) zu § 19 Nr. 2 EStG 1963 entschieden.
- BFH, 18.09.1991 - XI R 8/90
Bei zeitlich befristeten Dienstverträgen ist das Übergangsgeld nach § 62 Abs. 1 …
Das Übergangsgeld ist eine in Ausgestaltung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geleistete zusätzliche Entgeltzahlung, die mit Rücksicht auf die geleisteten Dienste aus besonderem Anlaß, nämlich wegen des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis, gewährt wird; ferner soll das Übergangsgeld als Überbrückungshilfe dem ausgeschiedenen Angestellten die Umstellung erleichtern (…vgl. Uttlinger/Breier, Bundesangestelltentarif, 5. Aufl., Stand 1. Februar 1988, § 62, Erl. 1; ferner BFH-Urteil vom 21. August 1974 VI R 243/71, BFHE 113, 370, BStBl II 1975, 62).Das Urteil in BFHE 113, 370, BStBl II 1975, 62 steht der Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG nicht entgegen.
Während das im Streitfall gezahlte Übergangsgeld in erster Linie bezweckt, mit Rücksicht auf die geleisteten Dienste ein zusätzliches Entgelt zu gewähren (s. oben unter 3), ist das wegen Erreichens der Altersgrenze gezahlte Übergangsgeld nach dem genannten Urteil in BFHE 113, 370, BStBl II 1975, 62 in erster Linie Versorgungsbezug.
- BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79
Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH - …
Aber das Übergangsgeld habe nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 21. August 1974 - VI R 243/71 -) Versorgungscharakter, wenn es wegen Erreichung der Altersgrenze gewährt werde.Daß der Bundesfinanzhof das Übergangsgeld in einer Entscheidung vom 21. August 1974 (VI R 243/71) als Versorgungsbezug im Sinne von § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG gewertet hat, wenn es wegen Erreichens der Altersgrenze gezahlt wird und der Angestellte im Zeitpunkt seines Ausscheidens das 62. Lebensjahr vollendet hat, besagt nichts über die arbeitsrechtliche Einordnung der Leistung.
Der Bundesfinanzhof hat nur über deren steuerliche Begünstigung entschieden, das Übergangsgeld im übrigen aber ebenfalls als Übergangshilfe bis zur Erlangung einer neuen Beschäftigung oder als Über brückungshilfe beim Übergang in den Rentnerstand gewertet (BFHE 113, 370 [371, 372]).
- BFH, 06.02.2013 - VI R 28/11
Beihilfeleistungen als Versorgungsbezüge
Grund und Zweck von Versorgungsbezügen ist die Versorgung von nicht mehr zu Dienstleistungen Verpflichteten im weiteren Sinne (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1974 VI R 303/70, BFHE 111, 339, BStBl II 1974, 303; vom 21. August 1974 VI R 243/71, BFHE 113, 370, BStBl II 1975, 62, und in BFHE 113, 281, BStBl II 1975, 23).
- BFH, 01.08.2007 - XI R 55/05
Kürzung des Vorwegabzugs bei Bezug von Übergangsgebührnisse i.S. des § 11 Abs. 1 …
Es handelt sich auch nicht um einen gleichartigen Bezug, wie sich aus der gesetzlichen Regelung und dem Vergleich zu Berufssoldaten, zu denen die Soldaten auf Zeit nicht gehören, ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 1. März 1974 VI R 47/71, BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490, und vom 21. August 1974 VI R 243/71, BFHE 113, 370, BStBl II 1975, 62). - FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05
Umqualfizierung einer grundsätzlich als Vermietung und Verpachtung anzusehenden …
Die Abgabe einer Baulasterklärung stellt grundsätzlich eine sonstige Leistung in diesem Sinne dar (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.1975 VIII R 167/71, BStBl II 1975, 62). - BFH, 10.06.1983 - VI R 106/79
Dauer der Betriebszugehörigkeit - Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit - …
Der Hinweis des FG auf die Behandlung des sog. Übergangsgeldes nach §§ 62 bis 64 des Bundes-Angestelltentarifvertrags - BAT - (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 21. August 1974 VI R 243/71, BFHE 113, 370, BStBl II 1975, 62) führt zu keiner anderen Beurteilung. - BFH, 07.08.1974 - II R 57/72
Ministererlaß - Grundstückserwerb - Vertriebene - Heimatvertriebene - …
21.8.1974 VI R 243/71. - FG Rheinland-Pfalz, 04.09.1998 - 3 K 1819/97
Beihilfen auf die nicht von der privater Krankenversicherung abgedeckten …
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