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Rechtsprechung
   BFH, 04.10.2004 - VI R 26/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7925
BFH, 04.10.2004 - VI R 26/02 (https://dejure.org/2004,7925)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2004 - VI R 26/02 (https://dejure.org/2004,7925)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2004 - VI R 26/02 (https://dejure.org/2004,7925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 155

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Revisionsverfahrens wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Löschung eines Revisionsverfahrens in den Registern des Bundesfinanzhofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240 S. 1
    Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens wegen Insolvenz

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens durch ein Insolvenzverfahren; Löschung in Registern steht späteren Fortsetzung des Verfahrens nicht entgegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung von Revisionsverfahren aus BFH-Register

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 42d Abs 3 S 2, AO 1977 § 5
    Arbeitgeber; Auswahlermessen; Haftung; Lohnsteuer; Schwarzarbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 18.01.2001 - 11 K 270/99

    Fehlerhafte Ausübung des Auswahlermessens; Vorrangige Lohnsteuerhaftung des …

    Auszug aus BFH, 04.10.2004 - VI R 26/02
    Nachdem der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. Januar 2001 11 K 270/99 Revision eingelegt hatte, wurde --ausweislich einer Mitteilung des FA-- über das Vermögen des Klägers und Revisionsbeklagten durch Beschluss des Amtsgerichts ... vom 1. Mai 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • BFH, 23.08.1993 - V B 135/91

    Anfechtbarkeit einer prozeßleitenden Verfügung mit der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 04.10.2004 - VI R 26/02
    Sie bewirkt lediglich, dass die Gerichtsakte aus dem Geschäftsgang genommen und nicht mehr zur Bearbeitung vorgelegt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186).
  • BFH, 21.04.2004 - XI B 17/01

    Verhältnis Beschwerdeverfahren - Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 04.10.2004 - VI R 26/02
    Die Unterbrechung des Verfahrens dauert solange, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2004 XI B 17/01, BFH/NV 2004, 1285).
  • BFH, 19.04.2005 - IV B 181/03

    Löschung des Verfahrens; Verfahrensfortsetzung

    Angesichts dieser Äußerungen erscheint es zweckmäßig, das Beschwerdeverfahren des Klägers (zu 2.) in den Registern des Bundesfinanzhofs (BFH) zu löschen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2004 VI R 26/02, BFH/NV 2005, 237;… vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, …und vom 16. September 1991 VII B 46/91, BFH/NV 1992, 400), da dieses gegenwärtig nicht fortgesetzt werden kann und die Fortsetzung ungewiss ist.

    Sie bewirkt lediglich, dass die Gerichtsakte aus dem Geschäftsgang genommen und nicht mehr zur Bearbeitung vorgelegt wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 237;… vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186, und in BFH/NV 1992, 400).

    Die Unterbrechung des Verfahrens dauert solange, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 237, …und vom 21. April 2004 XI B 17/01, BFH/NV 2004, 1285).

  • FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99

    Beteiligungsumwandlung - vom Kommanditisten zum Komplementär - und Insichgeschäft

    Ebenso wie das Finanzgericht Münster hat jüngst auch das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 16. Januar 2002 14 K 3366/01 (EFG 2002, 818 , Rev. eingelegt, Az. des BHF: VI R 26/02) entschieden und ausgeführt: "Die unbeschränkte Haftung beginnt dabei mit dem Wirksamwerden des geänderten Gesellschaftsvertrages, d. h. - soweit keine Bedingung oder Betagung vereinbart wurde - im Zeitpunkt der Vertragsänderung.".
  • BFH, 16.10.2007 - VI R 76/06

    Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens durch ein Insolvenzverfahren; …

    Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 4. Oktober 2004 VI R 26/02, BFH/NV 2005, 237).
  • FG Köln, 25.06.2010 - 13 K 10/08

    Registerlöschung nach insolvenzbedinger Verfahrensunterbrechnung

    Rn. 13 c. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass bei einer derartigen Prozesssituation, in der das Verfahren gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist und eine Aufnahme durch die Beteiligten ungewiss ist, ein Verfahren ohne Einstellungsbeschluss in den Registern gelöscht werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2004 VI R 26/02, BFH/NV 2005, 237).
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