Rechtsprechung
| BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Reise eines Arbeitnehmers - Weisung des Arbeitgebers - Kosten des Arbeitgebers - Dienstreise - Art der Reise - Verwandtschaftliche Beziehungen - Studienreise - Dienstliche Veranlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Fachtagung
- Lohnsteuerliche Behandlung
- Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers
Papierfundstellen
- BFHE 107, 24
- NJW 1973, 584 (Ls.)
- DB 1972, 2190
- BStBl II 1972, 917
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.04.1971 - IV R 72/70
Berufliche Veranlassung - Besuch eines Ärzte-Kongresses - Dauer der Anreise - …
Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70
Dieses wird nunmehr unter Zugrundelegung der Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Reisekosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten (vgl. zuletzt Urteil des BFH IV R 72/70 vom 1. April 1971, BFH 102, 90, BStBl II 1971, 524) zu prüfen haben, ob die überwiegende dienstliche Veranlassung der Reise der Klägerin anzuerkennen ist. - BFH, 04.08.1967 - VI R 186/66
Behandlung von Reisekosten als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70
Die Weisung, eine Reise zu unternehmen und die Übernahme der Reisekosten sprechen im allgemeinen allerdings für die dienstliche Veranlassung einer Reise (vgl. BFH-Urteile IV 223/55 U vom 12. Juli 1956, BFH 63, 247, BStBl III 1956, 291; VI R 186/66 vom 4. August 1967, BFH 90, 47, BStBl III 1967, 773). - BFH, 12.07.1956 - IV 223/55 U
Aufwendungen eines Studienrats für eine Auslandsreise - Abgrenzung Aufwendungeg …
Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70
Die Weisung, eine Reise zu unternehmen und die Übernahme der Reisekosten sprechen im allgemeinen allerdings für die dienstliche Veranlassung einer Reise (vgl. BFH-Urteile IV 223/55 U vom 12. Juli 1956, BFH 63, 247, BStBl III 1956, 291; VI R 186/66 vom 4. August 1967, BFH 90, 47, BStBl III 1967, 773). - BFH, 08.08.1968 - IV R 62/68
Geltendmachung einer Studienreise als Betriebsausgaben bei der Veranlagung zur …
Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70
Es trägt vor: Die tatsächliche Feststellung der Betriebsbedingtheit der USA-Reise durch das FG verstoße gegen die Lebenserfahrung (vgl. Urteil des BFH IV R 62/68 vom 8. August 1968, BFH 93, 88, BStBl II 1968, 680).
- BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den …
Der Grund für die Steuerfreiheit des Reisekostenersatzes ist, daß es sich bei den ersetzten Aufwendungen um Werbungskosten d. h. um Aufwendungen des Arbeitnehmers handelt, die dieser vom Arbeitslohn abziehen könnte, wenn er dafür nicht steuerfreien Ersatz vom Arbeitgeber erhalten hätte (Urteil des Senats vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917). - BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79
Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können …
Denn ein solcher Kostenersatz kann mangels anderer gesetzlicher Grundlage nur insoweit steuerfrei sein, als ihm Werbungskosten in gleicher Höhe gegenüberstehen (vgl. bezüglich der ähnlich liegenden Frage von steuerfreien Auslösungen Oeftering/Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, 5. Aufl., § 3 Anm. 126, und bezüglich des steuerfreien Ersatzes von Reisekosten BFH-Urteile vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24 BStBl II 1972, 917, und vom 10. März 1978 VI R 239/74, BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381). - BFH, 07.07.1976 - I R 180/74
Aufwendungen für eine Auslandsreise - Gesellschaftergeschäftsführer einer …
Maßgebend sei, ob ein unbeteiligter Dritter in der Rolle den Arbeitnehmers eine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Vorteil aus dem Dienstverhältnis ansehen würde (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917).Wenn beispielsweise ein Betrieb einen Arbeitnehmer in Anerkennung besonderer Leistungen auf eine Urlaubsreise schickt und ihm die Reisekosten erstattet, so steht dem Betriebsausgabenabzug nicht der Umstand entgegen, daß der Erstattungsbetrag bei dem Arbeitnehmer nicht steuerfreien Auslagenersatz, sondern steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, welcher nicht um die entstandenen Reisekosten gekürzt werden darf (vgl. BFH-Urteil VI R 274/70).
- BFH, 13.02.1980 - I R 178/78
Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben
Da hiernach die Übernahme der Kosten im betrieblichen Interesse des Klägers lag, sind diese Beträge auch nicht als Einnahmen der Beigeladenen (im Rahmen ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) bei der Zusammenveranlagung zu erfassen (§ 3 Nr. 16 EStG; BFH-Urteil vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917). - BFH, 16.01.1974 - I R 81/72
Anerkennung von Aufwendungen eines Apothekers für die Teilnahme an einer …
Da hiernach die Übernahme der Kosten im betrieblichen Interesse des Klägers lag, sind diese Beträge nicht als Einnahmen der Ehefrau im Rahmen ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Zusammenveranlagung zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917). - BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74
Kfz-Nutzung - Kostenerstattung - Außergewöhnliche Aufwendung - Unfallkosten - …
Der Grund für die Steuerfreiheit des Reisekostenersatzes ist, daß es sich bei den ersetzten Aufwendungen um Werbungskosten des Arbeitnehmers handelt (Urteil des Senats vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917). - BFH, 11.10.1973 - VIII R 63/71
Studienreise - Programm - Äußeres Erscheinungsbild - Überwiegen des privaten …
Hierbei kann als Anhalt dienen, ob die Reise auch bei dem Arbeitgeber, unternähme er sie, als betrieblich veranlaßt gelten würde (vgl. insoweit das Urteil des BFH vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917). - BFH, 11.10.1973 - VIII R 187/71
Auslandsaufenthalt - Erhebliche Dauer - Reise auf Landweg - Allgemeine …
Denn für die Beurteilung beim Kläger als Auftraggeber der Reise ist von denselben Beurteilungsgrundsätzen auszugehen, wie wenn der Kläger die Reise selbst unternommen hätte (BFH-Entscheidung vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917). - BFH, 26.01.1973 - VI R 148/69
Unzutreffende Besteuerung - Montagearbeiter - Auswärtige Beschäftigtigung - …
Wie der Senat in dem Urteil vom 11. August 1972 VI R 274/70 (BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917) betont hat, sind auch vom Arbeitgeber für Werbungskosten geleistete Ersatzleistungen nur dann steuerfrei, wenn die zu ersetzenden Aufwendungen tatsächlich Werbungskostencharakter hatten.
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