Rechtsprechung
| BFH, 01.07.1994 - VI R 3/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Teilnahme an einer Reise als Teil des Arbeitslohns eines Arbeitsnehmers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitslohn bei Incentive-Reisen
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87
A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu …
Auszug aus BFH, 01.07.1994 - VI R 3/93
Insoweit unterscheide sich der Streitfall von dem vom BFH durch Urteil vom 9. März 1990 VI R 48/87 (BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711) entschiedenen Fall, in welchem die betreffenden Arbeitnehmer selbst durch ihre berufliche Tätigkeit die Zugangsvoraussetzungen für die Reise erfüllt hätten. - BFH, 25.03.1993 - VI R 58/92
Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise …
Auszug aus BFH, 01.07.1994 - VI R 3/93
Die Vorentscheidung liegt auf der Linie des Urteils des Senats vom 25. März 1993 VI R 58/92 (BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639).
- BFH, 06.10.2004 - X R 36/03
Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV
In der Rechtsprechung des BFH ist ein solches eigenbetriebliches Interesse jedoch bisher in keinem einzigen Fall unter dem Gesichtspunkt der Teilnehmerbetreuung bejaht worden (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639;… in BFH/NV 1994, 708; vom 1. Juli 1994 VI R 3/93, BFH/NV 1995, 22, …und vom 8. Februar 2001 VI B 292/99, BFH/NV 2001, 903).(2) Das Vorbringen des Klägers, er sei während der Reisen weitgehend mit Aufgaben der Betreuung, Sichtung und Motivation der ihm zugeordneten Untervertreter befasst gewesen, kann jedenfalls insoweit nicht zur Annahme eines überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses der X führen, als auch die Klägerin an den Reisen teilgenommen hat (vgl. zur Teilnahme des Ehegatten BFH-Urteile in BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639, unter 2.; in BFH/NV 1994, 708, unter 1.a, und in BFH/NV 1995, 22).
- FG Köln, 29.02.2012 - 14 K 3408/08
Preisnachlass bei Aktienverkauf an Ehefrau des Vorstandsmitglieds als Arbeitslohn
Rn. 128 b) Unschädlich ist auch, dass die Leistung an die Ehefrau des Klägers als Dritte erfolgte, denn es können auch die Zahlungen an einen Dritten als Einnahme des Arbeitnehmers qualifiziert werden (BFH-Urteile vom 1. Juli 1994 VI R 3/93, BFH/NV 1995, 22, vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408, unter II.1.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Aufl., § 19 Rz. 40;… Schmidt/Drenseck, EStG, 17. Aufl., § 19a Rz. 20). - FG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 1 K 170/92
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Reise im Zusammenhang mit der Teilnahme …
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- BFH, 08.02.2001 - VI B 292/99
Auslandsdienstreise eines leitenden Angestellten
Nimmt ein leitender Mitarbeiter eines vertriebsorientierten Unternehmens an einer Reise teil, die für die anderen Reiseteilnehmer Belohnungscharakter hat, so sind die Kosten der Reise für den leitenden Mitarbeiter als Arbeitslohn anzusehen, wenn sie vom Arbeitgeber getragen werden, bzw. nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn er sie selbst trägt, wenn die private Mitveranlassung nach den oben genannten Grundsätzen als nicht ganz untergeordnet zu bewerten ist (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juli 1994 VI R 3/93, BFH/NV 1995, 22, sowie vom 25. März 1993 VI R 58/92, BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639). - FG Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 6 V 45/97
Abgrenzung Arbeitslohn zu Zuwendungen aus eigenbetrieblichem Interesse; …
Darin ist ein Indiz gegen die Annahme von Arbeitslohn zu sehen (BFH-Urteil vom 1.7.1994 - VI R 3/93, BFH/NV 1995, 22; vom 25.3.1993 - VI R 58/92, BFHE 171, 210 , BStBl II 1993, 639 ). - FG München, 23.07.1997 - 1 K 1743/94
Annahme von Werbungskosten bei Einnahmen aus dem Kapitalvermögen; Abziehbarkeit …
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