Rechtsprechung
| BFH, 21.07.1967 - VI R 307/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung eines Unfalls mit privatem PKW bei Betriebsausflug
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 520
- BFHE 89, 520
- DB 1967, 1921
- BStBl III 1967, 734
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S
Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Auszug aus BFH, 21.07.1967 - VI R 307/66
Das FG beruft sich für seine Auffassung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), besonders auf das Urteil des Senats VI 79/60 S vom 2. März 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 513 - BFH 74, 513 -, BStBl III 1962, 192). - BFH, 16.12.1960 - VI 166/60 U
Einordnung eines von einem steuerpflichtigen Grundstückseigentümer gezahlten …
Auszug aus BFH, 21.07.1967 - VI R 307/66
Das ist aber unerheblich; denn Betriebsausgaben und Werbungskosten sind gegenüber den Kosten der Lebenshaltung grundsätzlich gleich abzugrenzen (vgl. z.B. Urteil des Senats VI 166/60 U vom 16. Dezember 1960, BFH 72, 169, BStBl III 1961, 63).
- BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
Entscheidend für die Abzugsfähigkeit derartiger Kosten ist, ob sie durch den Betrieb oder den Beruf veranlaßt sind (vgl. die Urteile des BFH vom 2. März 1962 VI 79/60 S, BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192, und vom 21. Juli 1967 VI R 307/66, BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734). - BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
Teilwertabschreibung - Darlehnsforderung - Vermögenseinbuße - Geltendmachung
Wie die Bürgschaftsübernahme durch eine Personenhandelsgesellschaft im Interesse der geschäftlichen Betätigung ihres Gesellschafters in einer anderen Personengesellschaft nicht betrieblich veranlaßt ist (BFHE 119, 414, BStBl II 1976, 668) und die Erfüllung von Verbindlichkeiten dieser anderen Personengesellschaft nicht zu Betriebsausgaben der leistenden Personenhandelsgesellschaft führt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1967 VI R 307/66, BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734), so kann auch für die Gewährung eines Darlehens an die andere Gesellschaft eine betriebliche Veranlassung nicht anerkannt werden, wenn sie ihre Wurzel in der Mitgliedschaft des einflußgebenden Gesellschafters in der anderen Gesellschaft hat.Hiervon ist bei einem vergleichbaren Sachverhalt bereits das Urteil in BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734 ausgegangen.
- FG München, 17.06.2013 - 5 K 2877/10
Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften; Abgrenzung der betrieblichen …
So hat die Rechtsprechung die Betriebsschuld einer Personengesellschaft bei privat veranlasster Schuldübernahme zugunsten einer zum Teil gesellschafteridentischen Kommanditgesellschaft bzw. Kapitalgesellschaft verneint (vgl. BFH in BStBl III 1967, 734, und in BFHE 184, 63, BStBl II 1998, 652, unter B. I. 2.).
- BFH, 16.02.1970 - VI R 254/68
Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Beseitigung von Schäden - Unfall - Beruflich …
Die Grundsätze sind in ständiger Rechtsprechung auch für den betrieblichen Bereich (Urteile VI R 307/66 vom 21. Juli 1967, BFH 89, 520, BStBl III 1967, 734, und VI R 113/66 vom 21. Februar 1969, BFH 95, 104, BStBl II 1969, 316) aufrechterhalten worden. - BFH, 13.02.1970 - VI R 236/69
Aufwendungen für Mittagsheimfahrten - Geteilte Arbeitszeit - Lebenshaltungskosten …
Aber selbst wenn man annehme, die Kosten der mittäglichen Heimfahrt seien an sich Werbungskosten, so hätte das FG prüfen müssen, ob der Zusammenhang zwischen der Mittagsheimfahrt und der Arbeitsleistung nicht deshalb aufgehoben war, weil der Unfall grob fahrlässig verursacht worden sei (BFH-Urteil VI R 307/66 vom 21. Juli 1967 (BFH 89, 520, BStBl III 1967, 734). - BFH, 21.03.1975 - VI R 131/73
Anzahlung - PKW - Veruntreuung - Arbeitnehmer - Geldverlust - Werbungskosten - …
Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß Betriebsausgaben und Werbungskosten von den Kosten der Lebenshaltung nach den gleichen Grundsätzen abzugrenzen sind (Urteil vom 21. Juli 1967 VI R 307/66, BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734).
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