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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,614
BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70 (https://dejure.org/1972,614)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1972 - VI R 320/70 (https://dejure.org/1972,614)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1972 - VI R 320/70 (https://dejure.org/1972,614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sparprämienantrag - Wegfall einer gesetzlichen Voraussetzung - Wirksamkeit - Prämienbegünstigte Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Bindung an Sparprämienantrag bei Wegfall des Prämienanspruchs vor Entscheidung über den Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 335
  • BStBl II 1973, 90
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.10.1960 - VI 199/60 U

    Antrag auf Wohnungsbauprämie bei Geltendmachen der Beiträge aus Sonderausgabe und …

    Auszug aus BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70
    Es führte aus, der BFH habe in der Entscheidung VI 199/60 U vom 21. Oktober 1960 (BFH 71, 623, BStBl III 1960, 482) für geleistete Bausparbeiträge die Bindung an die bereits getroffene Wahl zwischen Sonderausgaben und Wohnungsbau-Prämie dann als nicht eingetreten angesehen, wenn der vom Berechtigten eingeschlagene Weg zu keiner Vergünstigung geführt habe.

    Während der Geltungsdauer des § 8 WoPG 1960, der das Wahlrecht zwischen Sonderausgabenabzug und der Inanspruchnahme der Wohnungsbau-Prämie für Bausparbeiträge regelte, hat der BFH ausnahmsweise die Wahl als widerruflich angesehen, wenn sich die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzuges auf die Besteuerung nicht ausgewirkt hat oder nicht auswirken konnte (Urteile VI 199/60 U vom 21. Oktober 1960, BFH 71, 623, BStBl III 1960, 482, und VI 296/64 U vom 4. Mai 1965, BFH 83, 29, BStBl III 1965, 511).

  • BFH, 18.08.1972 - VI R 154/68

    Maßgebender Zeitpunkt für Ausübung des Wahlrechts zwischen Wohnungsbauprämie und …

    Auszug aus BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70
    Mit dem Eingang des von dem Kreditinstitut vorgeprüften Antrages beim FA ist eine Änderung der getroffenen Wahl nicht mehr zulässig, auch wenn sich die Wahl als Fehlmaßnahme erweisen sollte (Hinweis auf das BFH-Urteil VI R 154/68 vom 18. August 1972 BStBl 1973, 99).
  • BFH, 04.05.1965 - VI 109/65 S

    Art der Ausübung des Wahlrechts zwischen dem Abzug als Sonderausgaben und der …

    Auszug aus BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70
    Sind mehrere Berechtigte an den Aufwendungen beteiligt (Höchstbetragsgemeinschaft), so hängt die Wirksamkeit des Antrages davon ab, daß sie sich über die Wahl der Vergünstigung einig sind (BFH-Urteil VI 109/65 S vom 4. Mai 1965, BFH 83, 23, BStBl III 1965, 509).
  • BFH, 04.05.1965 - VI 296/64 U

    Art der Ausübung des Wahlrechts zwischen dem Abzug als Sonderausgaben und der …

    Auszug aus BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70
    Während der Geltungsdauer des § 8 WoPG 1960, der das Wahlrecht zwischen Sonderausgabenabzug und der Inanspruchnahme der Wohnungsbau-Prämie für Bausparbeiträge regelte, hat der BFH ausnahmsweise die Wahl als widerruflich angesehen, wenn sich die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzuges auf die Besteuerung nicht ausgewirkt hat oder nicht auswirken konnte (Urteile VI 199/60 U vom 21. Oktober 1960, BFH 71, 623, BStBl III 1960, 482, und VI 296/64 U vom 4. Mai 1965, BFH 83, 29, BStBl III 1965, 511).
  • BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73

    Beantragte Sparprämie - Ausübung des Wahlrechts - Nachträgliche Unwirksamkeit - …

    Mit der Revision trägt das FA unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. August 1972 VI R 320/70 (BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90) insbesondere vor, die Eheleute hätten mit dem Antrag auf Gewährung der Sparprämie ihr Wahlrecht unwiderruflich ausgeübt.

    Der Kläger geht mit dem Urteil des Senats VI R 320/70 ebenfalls davon aus, daß Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts die Stellung eines wirksamen Antrages ist.

    Die Abweichung im Sachverhalt gegenüber dem Fall des Urteils VI R 320/70 könne daher nicht zu einem abweichenden rechtlichen Ergebnis führen.

    Das FG befindet sich ferner in Ubereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, wenn es davon ausgeht, daß ein zunächst wirksam gestellter Antrag unwirksam wird, wenn vor der Gewährung der Prämie durch das FA eine gesetzliche Voraussetzung für die Bewilligung der Prämie wegfällt oder ein Tatbestand verwirklicht wird, der das FA zur Rückforderung einer bereits gewährten Prämie berechtigen würde (Urteil VI R 320/70).

  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Er hat eine Wahl zwischen diesen Vergünstigungen stets insoweit als unwirksam angesehen, als sie ins Leere geht, weil sie sich nicht auswirken kann (vgl. z. B. Urteile vom 18. August 1972 VI R 320/70, BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90; vom 25. Mai 1973 VI R 59/72, BFHE 109, 249, BStBl II 1973, 585, und vom 7. März 1975 VI R 120/72, BFHE 115, 352, BStBl II 1975, 532).
  • BFH, 09.11.1976 - VI R 148/74
    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 1972 VI R 320/70 (BFHE 107, 335 , BStBl II 1973, 90 ) ergebe sich, daß der Sparer auch das zunächst ausgeübte Wahlrecht durch prämienschädliche Verfügung über den Sparvertrag wieder aufheben könne, weil der dem Wahlrecht zugrunde liegende Antrag dann nicht mehr zu einer Vergünstigung führen könne.

    Auch den Hinweis der Kläger auf das Urteil des Senats VI R 320/70 , nach dem der Berechtigte dann nicht mehr an seinen Spar-Prämienantrag gebunden ist, wenn dieser durch Wegfall einer gesetzlichen Voraussetzung unwirksam geworden ist, bevor das FA über ihn entschieden hat, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 25.05.1973 - VI R 59/72

    Sparprämienantrag bei gleichzeitiger Erklärung, Bausparvergünstigung sei …

    Diesem Falle steht es, wie der Senat im Urteil vom 18. August 1972 VI R 320/70 (BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90) entschieden hat, gleich, wenn ein Sparprämienantrag durch den Wegfall einer gesetzlichen Voraussetzung unwirksam wird oder wenn (z. B. durch Rückzahlung des Sparkapitals) ein Tatbestand verwirklicht wird, bei dem das FA zur Rückforderung einer bereits gewährten Sparprämie verpflichtet wäre, bevor das FA über den Antrag entschieden hat.
  • BFH, 09.07.1976 - VI R 221/72

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Finanzamt - Antrag auf Gewährung einer …

    Allerdings hat der Senat auch entschieden, daß ein zunächst wirksam gestellter Antrag unwirksam wird, wenn vor der Gewährung der Prämie durch das FA eine gesetzliche Voraussetzung für die Bewilligung der Prämie wegfällt oder ein Tatbestand verwirklicht wird, der das FA zur Rückforderung einer bereits gewährten Prämie berechtigen würde (BFH-Urteile vom 18. August 1972 VI R 320/70, BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90, und VI R 83/73).
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 118/72

    Bausparbeitrag - Sonderausgaben - Geltendmachung - Früherer Antrag - Eintragung …

    Im Urteil vom 18. August 1972 VI 320/70 (BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90) hat der Senat diesen Grundsatz dann auch angewandt, weil der Antragsteller selbst verhindert hatte, daß sein Antrag Auswirkungen zeitigen konnte.
  • BFH, 07.03.1975 - VI R 120/72

    Zum Kumulierungsverbot nach § 10 Abs. 4, § 52 Abs. 11 EStG 1967; Aufteilung der …

    Das gilt nur dann nicht, wenn ein Sparprämienantrag durch den Wegfall einer gesetzlichen Voraussetzung unwirksam geworden ist, bevor das FA über den Antrag entschieden hat (Urteil des Senats vom 18. August 1972 VI R 320/70, BFHE 107, 335, BStBl II 1973, 90).
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