Rechtsprechung
| BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Arbeitszeit - Fahrt zur Arbeitsstätte - Kilometerpauschale - Werbungskosten - Kraftfahrzeugkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 209
- BStBl II 1972, 260
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines …
Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70
Im Urteil VI R 279/67 vom 29. November 1968 (BFH 94, 336, BStBl II 1969, 173) gehe er davon aus, daß Ausnahmen von den Pauschbeträgen zulässig seien, "wenn im Einzelfall ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die den typischen Arbeitsverhältnissen nicht zuzuordnen sind".Die Auffassung der Steuerpflichtigen läßt sich auch nicht mit dem Urteil des Senats VI R 279/67 (…a. a. O.) begründen.
- BFH, 18.03.1960 - VI 159/58 S
Einmalige Anwendbarkeit der Werbungskostenpauschbeträge trotz mehrfacher …
Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70
Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil VI 159/58 S vom 18. März 1960, BFH 71, 21, BStBl III 1960, 255).Zwar zählt das Arbeitsverhältnis der Steuerpflichtigen zu den atypischen Fällen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile VI 159/58 S vom 18. März 1960, a. a. O., und VI 153/57 vom 2. April 1960, StRK, Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, § 20 Abs. 2, Rechtsspruch 67).
- BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68
Herabsetzung der Kilometer
Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs ist verfassungsgemäß (Beschluß des BVerfG 1 BvL 12/68 vom 2. Oktober 1969, BStBl II 1970, 140). - BFH, 13.02.1970 - VI R 236/69
Aufwendungen für Mittagsheimfahrten - Geteilte Arbeitszeit - Lebenshaltungskosten …
Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70
Die Aufwendungen für die jeweiligen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Werbungskosten (vgl. BFH-Urteil VI R 236/69 vom 13. Februar 1970, BFH 98, 350, BStBl II 1970, 391).
- BFH, 20.03.1992 - VI R 10/91
Fahrten eines Arztes während dem Bereitschaftsdienst (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG …
a) In seinem Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70 (BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260) ist der Senat davon ausgegangen, daß nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG die Aufwendungen nur für eine Fahrt arbeitstäglich mit dem eigenen Kfz steuerlich berücksichtigt werden können.Wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260 entschieden hat, unterliegen alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die mit dem eigenen Kfz durchgeführt werden, der kostenmäßigen Beschränkung des Gesetzes.
- FG Niedersachsen, 27.09.1990 - VI 78/89
Fahrten im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei Einkünften aus …
Der Bundesfinanzhof - BFH - hat die Ausnahme einer mehrfachen Berücksichtigung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte davon abhängig gemacht, dass eine Unterbrechung der Arbeitszeit von mindestens vier Stunden gegeben sein muss (Urteil des BFH vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BStBl II 1972, 260).Rn. 13 Diese Auffassung findet weder im Gesetz noch in der zu § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ergangenen Rechtsprechung, die mit dem Urteil des BFH vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70 a.a.O. bereits eine extensive Auslegung darstellt, eine Grundlage.
- BFH, 07.04.1989 - VI R 176/85
Abholfahrten des Ehegatten mit eigenem PKW (Leerfahrten) sind auch dann nicht als …
Solche Ausnahmefälle sind nach seiner Rechtsprechung bei Arbeitnehmern mit einem Arbeitsverhältnis aber nur gegeben bei getrennter Arbeitszeit mit einer Unterbrechung von mindestens vier Stunden (Urteile in BFHE 71, 21, BStBl III 1960, 255; vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260) oder wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen die Arbeitsstätte zusätzlich außerhalb seiner normalen Arbeitszeit, z.B. abends oder am freien Wochenende, aufsuchen muß (vgl. Urteil vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; Abschn. 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Lohnsteuer-Richtlinien 1981).
- BFH, 22.06.1995 - IV R 74/94
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.
Aufwendungen für mittägliche Zwischenheimfahrten, soweit sie nicht durch eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens vier Stunden veranlaßt sind, sind in vollem Umfang nicht abziehbar (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 1990 geltenden Fassung sowie zur bisherigen Rechtslage z. B. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260). - BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70
Unfallkosten - Fahrtkosten - Ehegatten - Weg zur Arbeitsstätte - Veranlassung …
Parkplatzschwierigkeiten und das behauptete Bandscheibenleiden der Klägerin ergeben keinen atypischen Sachverhalt, wie er in dem vom Senat entschiedenen Fall einer Chorsängerin vorlag, deren Arbeitszeit täglich in der Regel durch eine vierstündige Pause unterbrochen war und der daher die Kilometerpauschale zweifach zuerkannt wurde (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260). - BFH, 27.07.1990 - VI R 96/86
Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als …
Solche Ausnahmefälle sind nach der Rechtsprechung des Senats bei Arbeitnehmern mit einem Arbeitsverhältnis aber nur gegeben bei getrennter Arbeitszeit mit einer Unterbrechung von mindestens vier Stunden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 71, 21, BStBl III 1960, 255, und vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260) oder wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen die Arbeitsstätte zusätzlich außerhalb seiner normalen Arbeitszeit, z. B. abends oder am freien Wochenende, aufsuchen muß (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173).
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