Rechtsprechung
| BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausschluß von Werbungskostenberücksichtigung bei nicht erwerbsbezogenen Vermögenseinbußen
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Verlust eines Geschäftsführer-Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 9, 19 EStG
Lohnsteuer; Darlehensverlust eines Arbeitnehmers
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 6 K 1097/94
- BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91
Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96
Der BFH begründete seine Entscheidung damit, daß er mit Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91 (BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663) die frühere Rechtsprechung aufgegeben und nunmehr entschieden habe, daß der Verlust eines Darlehens, welches der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gewährt habe, auch dann zum Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen könne, wenn eine normale Zinshöhe vereinbart worden sei.Nach dem Senatsurteil in BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663 ist der (wirtschaftliche) Verlust der Forderung aus einem Darlehen, das ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gewährt hat, auch bei der Vereinbarung einer normalen Zinshöhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Darlehens nehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewußt auf sich genommen hat.
- BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96
Denn im finanzgerichtlichen Verfahren trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (objektive Beweislast) für solche Umstände, die sich steuermindernd auswirken (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562). - BFH, 19.10.1982 - VIII R 97/79
Darlehn - Arbeitgeber - Zinsen - Kapitalforderung - Sicherung des Arbeitsplatzes …
Auszug aus BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96
Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 29. Juni 1992 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 1982 VIII R 97/79 (BFHE 137, 418, BStBl II 1983, 295) ab.
- BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06
Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust …
c) Als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Verlust einer Darlehensforderung nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats allerdings dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1993 VI R 38/91, BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663, und vom 7. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400;… BFH-Beschluss vom 24. Juli 2002 VI B 155/99, BFH/NV 2002, 1572).Indiz für die Annahme beruflicher Gründe ist, dass ein Außenstehender --insbesondere eine Bank-- mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (BFH-Urteile in BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663; vom 3. Dezember 1993 VI R 36/93, juris; klarstellend hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
Ob im konkreten Einzelfall berufliche Gründe vorliegen, ist vielmehr durch Abwägung aller Umstände zu entscheiden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
Deshalb trägt der Arbeitnehmer auch hinsichtlich der beruflichen Veranlassung der Darlehenshingabe die Feststellungslast (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1997 - 5 K 2052/96
Werbungskosten bei partiarischem Arbeitnehmerdarlehen
In diesem Fall liegt auch im Sinne des BFH-Urteils vom 07. Mai 1993 - VI R 38/91 - (BGBl II 1993, 663; BFH-Urteil vom 07. Februar 1997 - VI R 33/96 -, BFH/NV 1997, 400;… zum Ganzen vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG , 16. Aufl., § 19 Rdn. 60, Stichwort "Darlehen") .Diese Rechtsprechung hat der VI. Senat mit weiterem Urteil vom 07. Februar 1997 - VI R 33/96 - (BFH/NV 1997, 400) in der Weise konkretisiert, dass auf jeden Fall die negative Voraussetzung erfüllt sein muss, dass ein Außenstehender mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderungen das Darlehen nicht gewährt hätte.
Denn im finanzgerichtlichen Verfahren trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (objektive Beweislast) für solche Umstände, die sich steuermindernd auswirken (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 07. Februar 1997 - VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400;… Schmidt/Drenseck, aaO., § 9 Rdn. 190 m.w.N.) .
- FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 9 K 45/08
Steuerliche Behandlung des Verlustes eines an den Arbeitgeber geleisteten …
Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechungsgrundsätze hat der BFH den Verlust einer Darlehensforderung aus einem dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Darlehen dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1993 VI R 38/91, BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663, und vom 7. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400;… BFH-Beschluss vom 24. Juli 2002 VI B 155/99, BFH/NV 2002, 1572).Ob im konkreten Einzelfall berufliche Gründe vorliegen, ist vielmehr durch Abwägung aller Umstände zu entscheiden (BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 - VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400).
Deshalb trägt der Arbeitnehmer auch hinsichtlich der beruflichen Veranlassung der Darlehenshingabe die Feststellungslast (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
- FG München, 12.11.2008 - 10 K 3779/07
Darlehensverlust eines angestellten Angehörigen des Alleingesellschafters als …
Indiz für die Annahme beruflicher Gründe ist, dass ein Außenstehender -- insbesondere eine Bank -- mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (…BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 863; und vom 07. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400).Insoweit ist insbesondere auch von Bedeutung, ob das übernommene Risiko und das vom Steuerpflichtigen bezogene Gehalt in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
Zweifel am Vorliegen beruflicher Gründe gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Steuerpflichtigen, der den Werbungskostenabzug begehrt (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
- FG München, 27.02.2008 - 10 K 1529/06
Darlehensverlust und Bürgschaftsinanspruchnahme als Werbungskosten aus …
Voraussetzung dafür ist, dass ein Außenstehender -- insbesondere eine Bank-- das Darlehen bzw. die Sicherheit mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung bzw. auf das Risiko der Inanspruchnahme aus der gewährten Sicherheit nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 07. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400).Insoweit ist insbesondere auch von Bedeutung, ob das übernommene Risiko und das vom Kl bezogene Gehalt in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
Zweifel am Vorliegen beruflicher Gründe gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Arbeitnehmers, der den Werbungskostenabzug begehrt (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
- FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 187/10
Abgrenzung zwischen PKW und LKW
Rn. 88 Der Verlust der Darlehensforderung kann allerdings zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlusts aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.2010 VI R 34/08, BStBl II 2012, 24; vom 7.5.1993 VI R 38/91, BStBl II 1993, 663, und vom 7.2.1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400;… BFH-Beschluss vom 24.7.2002 VI B 155/99, BFH/NV 2002, 1572; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23.2.2011 9 K 45/08, EFG 2011, 1148).Deshalb trägt der Arbeitnehmer auch hinsichtlich der beruflichen Veranlassung der Darlehenshingabe die Feststellungslast (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 400).
- FG Düsseldorf, 25.01.2008 - 1 K 3685/06
Berücksichtigung von Schuldzinsen als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen; …
Maßgebend für die Frage, wodurch die Aufwendungen vorrangig veranlasst sind, sind die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls; der Arbeitnehmer trägt insoweit die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 07.02.1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400).Maßgebender Zeitpunkt, zu dem die Frage der vorrangigen Veranlassung des Darlehens- oder sonstigen Verlusts aus einer Stützungsmaßnahme zu beurteilen ist, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung derjenige der Darlehensgewährung bzw. Übernahme einer Bürgschaft oder sonstiger Sicherheiten (…etwa BFH-Urteile vom 20.12.1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23;vom 07.02.1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400;… BFH-Beschluss vom 10.02.2005 IX B 169/03, BFH/NV 2005, 1057).
- FG Münster, 19.10.1999 - 2 K 6754/97
Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Gesellschafters
So lässt der BFH in seiner Entscheidung vom 07.02.1997 VI R 33/96 den Darlehensverlust eines Arbeitnehmers, der nicht an der Arbeitgeberfirma beteiligt war, nicht zum Werbungskostenabzug zu, weil nicht belegt sei, dass ein Außenstehender (Bank) das Darlehn unter den gegebenen Sicherheitsbedingungen nicht mehr gewährt oder nicht weiter belassen hätte.Blieben nach Würdigung aller Umstände Zweifel daran bestehen, ob z.B. ein Darlehen aus beruflichen Gründen gewährt worden sei, so gehe dies zu Lasten des Arbeitnehmers, der den Werbungskostenabzug begehre (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.1997 - VI R 33196 -, DStR 1997, 1159;… vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG , § 19 Rdn. 60 "Darlehen" jew. m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aus der Bürgschaftsinanspruchnahme des …
Dieser Veranlassungszusammenhang wird durch das Verhältnis vom laufenden Jahresgehalt von DM …,- zur Höhe der übernommenen Bürgschaft von DM …,- unterstrichen; denn ein Nur-Arbeitnehmer wäre zwecks Rettung seines Arbeitsplatzes nicht bereit gewesen, eine Bürgschaft in einer Höhe des ca. 3,6fachen Jahresgehalts zu übernehmen (vgl. FG München, Urteil vom 27. Februar 2008 10 K 1529/06, Juris; s. auch BFH, Urteil vom 07. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400, zur Gewährung eines Darlehens an den Arbeitgeber in Höhe des siebenfachen Jahresgehalts). - BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01
Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses
Bleiben nach Würdigung aller Umstände Zweifel an der beruflichen Veranlassung, geht dies zu Lasten des den Werbungskostenabzug begehrenden Arbeitnehmers, weil er die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuermindernde Umstände trägt (BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400 zum Verlust eines dem Arbeitgeber gewährten Darlehens). - FG Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 12 K 446/99
Aufwendungen für die Anschaffung einer Computeranlage einer Lehrerin an einer …
- FG Düsseldorf, 12.11.2014 - 15 K 3006/13
Abzug von Bürgschafts-Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen - …
- BFH, 02.05.2007 - VI B 109/06
NZB: Bindung an Tatsachenwürdigung des FG
- FG Hamburg, 09.05.2019 - 6 K 32/19
Geltendmachung von nachträglichen Werbungskosten - Kosten für die Inanspruchnahme …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10
Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium nicht als Werbungskosten …
- BFH, 24.07.2002 - VI B 155/99
Verlust einer Darlehensforderung als WK
- BFH, 05.01.2001 - VIII B 118/00
Beschwerdebegründung - Rechtsfortbildung - Rechtseinheit - Stammkapital - …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 3072/98
Tarifierung von sog. "Oldtimern"
- FG München, 07.07.2005 - 15 K 4120/03
Arbeitnehmerdarlehen; Novation
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - 6 K 2410/98
Umzugskosten als Werbungskosten
- FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 1857/95
Berücksichtigung einer Zahlung auf ein Schuldanerkenntnis im Rahmen der …
- FG Sachsen-Anhalt, 20.05.2009 - 2 K 275/07
Zeitpunkt für die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.08.2008 - 6 K 1397/06
Möglichkeit der Rücknahme einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA); Erteilung …
- FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts eines weitergeleiteten Darlehens als …
- FG Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 12 K 176/00
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Personalcomputer als Werbungskosten …
- FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 332/98
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Arbeitslosen
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