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Rechtsprechung
   BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,794
BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75 (https://dejure.org/1976,794)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1976 - VI R 34/75 (https://dejure.org/1976,794)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1976 - VI R 34/75 (https://dejure.org/1976,794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Altenteillast - Sonderausgaben - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Veranlagung - Unbare Altenteillast - Schätzung - Gewinnermittlung - Ansatz niedriger Pauschalbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 3; GDL § 12

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 54
  • NJW 1976, 1520 (Ls.)
  • DB 1976, 1845
  • BStBl II 1976, 539
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.10.1975 - IV R 161/71

    Landwirt mit Gewinnermittlung - Altenteilslasten - Sonderausgaben - …

    Auszug aus BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75
    Der VI. Senat schließt sich der Auffassung des IV. Senats im Urteil vom 9. Oktober 1975 IV R 161/71 (BFHE 117, 158, BStBl II 1976, 67) an, daß für eine der Gewinnermittlung des GDL angepaßte Typisierung der Altenteilslasten durch Ansatz niedriger Pauschbeträge die Rechtsgrundlage fehlt.

    Der Senat folgt dieser Auffassung in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil vom 9. Oktober 1975 IV R 161/71 (BFHE 117, 158, BStBl II 1976, 67) grundsätzlich, wenn es auch, wie im zuletzt genannten Urteil hervorgehoben ist, Fälle geben mag, die eine Sonderbehandlung erfordern.

    Altenteilslasten sind, da es sich nicht um Leistungen mit Leibrentencharakter handelt, an sich in voller Höhe abziehbar (vgl. BFH-Urteile IV 67/61 S und IV R 161/71).

    Die Gewinnermittlung nach dem GDL gibt keine Rechtfertigung dafür, bei allen GDL-Landwirten die niedrigen Pauschbeträge der Finanzverwaltung auch als Sonderausgaben anzusetzen (BFH-Urteil IV R 161/71).

    Schließlich haben die Kläger zu Recht geltend gemacht, daß die vom FG angenommenen Pauschbeträge erheblich unter den Vergleichsbeträgen liegen, die die Finanzverwaltung für den Eigenverbrauch und die Beköstigung bei den buchführenden Landwirten als Pauschbeträge bekanntgegeben hat (vgl. BFH-Urteil IV R 161/71).

  • BFH, 14.04.1967 - VI R 168/66

    Beträge, die den im privaten Dienst angestellten Personen für Reisekosten gezahlt …

    Auszug aus BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75
    Nach der Rechtsprechung des BFH (z. B. im Urteil vom 14. April 1967 VI R 168/66, BFHE 88, 422, BStBl III 1967, 430) stellten Pauschbeträge Schätzungen dar, die auf Verwaltungserfahrungen beruhten und von den Steuergerichten zu beachten seien, solange sie nicht im Einzelfall offensichtlich zu falschen Ergebnissen führten.

    Das FG habe sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil VI R 168/66 berufen.

  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen …

    Auszug aus BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75
    Im BFH-Urteil vom 16. September 1965 IV 67/61 S (BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706) seien für die Jahre 1955 und 1956 als Jahreswert für Altenteilslasten pro Person jeweils 960 DM anerkannt worden.
  • BFH, 26.03.1974 - VIII R 120/69

    Auslegung - Wortlaut - Sinn und Zweck - Dinglicher Wohnberechtigter - …

    Auszug aus BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75
    Sollte dies der Fall sein, so ist zu beachten, daß der dinglich Wohnberechtigte nach der Rechtsprechung des BFH demjenigen gleichgestellt wird, der eine Wohnung im eigenen Haus nutzt (vgl. zuletzt Urteil vom 26. März 1974 VIII R 120/69, BFHE 112, 162, BStBl II 1974, 424) und daß demnach insoweit keine jährlichen Zuwendungen der Kläger an die Altenteilsberechtigten gegeben wären (Urteil vom 6. Juli 1966 VI 135/65, BFHE 86, 650, BStBl III 1966, 650), zumal eine unterschiedliche steuerliche Beurteilung von mehreren verschiedenartigen Versorgungszuwendungen eines Verpflichteten gegenüber einem Berechtigten grundsätzlich möglich und in Einzelfällen sogar zwingend ist (Urteile IV 67/61 S und vom 25. Mai 1973 VI R 375/69, BFHE 109, 446, BStBl II 1973, 680).
  • BFH, 25.05.1973 - VI R 375/69

    Aufteilung von Leistungen - Altenteilsverträge - Leibgedingeverträge - Leibrenten …

    Auszug aus BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75
    Sollte dies der Fall sein, so ist zu beachten, daß der dinglich Wohnberechtigte nach der Rechtsprechung des BFH demjenigen gleichgestellt wird, der eine Wohnung im eigenen Haus nutzt (vgl. zuletzt Urteil vom 26. März 1974 VIII R 120/69, BFHE 112, 162, BStBl II 1974, 424) und daß demnach insoweit keine jährlichen Zuwendungen der Kläger an die Altenteilsberechtigten gegeben wären (Urteil vom 6. Juli 1966 VI 135/65, BFHE 86, 650, BStBl III 1966, 650), zumal eine unterschiedliche steuerliche Beurteilung von mehreren verschiedenartigen Versorgungszuwendungen eines Verpflichteten gegenüber einem Berechtigten grundsätzlich möglich und in Einzelfällen sogar zwingend ist (Urteile IV 67/61 S und vom 25. Mai 1973 VI R 375/69, BFHE 109, 446, BStBl II 1973, 680).
  • BFH, 06.07.1966 - VI 135/65

    Steuerliche Zurechnung des Mietwerts einer Wohnung bei Vorliegen einer dinglich …

    Auszug aus BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75
    Sollte dies der Fall sein, so ist zu beachten, daß der dinglich Wohnberechtigte nach der Rechtsprechung des BFH demjenigen gleichgestellt wird, der eine Wohnung im eigenen Haus nutzt (vgl. zuletzt Urteil vom 26. März 1974 VIII R 120/69, BFHE 112, 162, BStBl II 1974, 424) und daß demnach insoweit keine jährlichen Zuwendungen der Kläger an die Altenteilsberechtigten gegeben wären (Urteil vom 6. Juli 1966 VI 135/65, BFHE 86, 650, BStBl III 1966, 650), zumal eine unterschiedliche steuerliche Beurteilung von mehreren verschiedenartigen Versorgungszuwendungen eines Verpflichteten gegenüber einem Berechtigten grundsätzlich möglich und in Einzelfällen sogar zwingend ist (Urteile IV 67/61 S und vom 25. Mai 1973 VI R 375/69, BFHE 109, 446, BStBl II 1973, 680).
  • BFH, 23.05.1989 - X R 34/86

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen in den Veranlagungszeiträumen …

    Welche Schätzungsmaßstäbe heranzuziehen seien, habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 30. April 1976 VI R 34/75 (BFHE 119, 54, BStBl II 1976, 539) dargelegt.

    Unbare Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert zu bewerten (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1975 IV R 161/71, BFHE 117, 158, BStBl II 1976, 67; in BFHE 119, 54, BStBl II 1976, 539).

    Das Urteil in BFHE 119, 54, BStBl II 1976, 539 steht der Rechtsauffassung des erkennenden Senats nicht entgegen.

  • BFH, 23.05.1989 - X R 1/84

    Zulässigkeit und Maßstäbe der Schätzung bei Einräumung eines Altenteilrechts

    1. Unbare Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert zu bewerten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 9. Oktober 1975 IV R 161/71, BFHE 117, 158, BStBl II 1976, 67; vom 30. April 1976 VI R 34/75, BFHE 119, 54, BStBl II 1976, 539).

    Das Urteil in BFHE 119, 54, BStBl II 1976, 539, steht der Rechtsauffassung des erkennenden Senats nicht entgegen.

  • BFH, 25.02.1988 - IV R 32/86

    Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind alle Einkünfte aus Land- und …

    Folgerichtig liegt sein Zweck nicht darin, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft selbst zu mindern, sondern ihre Besteuerung zu ermäßigen (vgl. die Begründung zum Gesetz über die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen - GDL - Teil A Nr. 5, BRDrucks 257/65 und Urteil in BFHE 118, 209, BStBl II 1976, 413 zu § 13 Abs. 3 EStG 1969; ebenso BFH-Urteil vom 30. April 1976 VI R 34/75, BFHE 119, 54, BStBl II 1976, 539; Kleeberg in Kirchhoff/Söhn, Einkommensteuergesetz, E 1, E 7 ff.; zur Vorläufervorschrift des § 13 Abs. 3 EStG 1965 BFH-Urteil vom 26. September 1969 VI R 158/67, BFHE 96, 566, BStBl II 1969, 730;… zur Rechtsentwicklung, Systematik und Kritik vgl. auch den Bericht der Einkommensteuerkommission, Schriftenreihe des Bundesministers der Finanzen - BMF -, Heft 7, S. 175 ff.).
  • BFH, 18.03.1980 - VIII R 69/78

    Anläßlich einer Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge …

    Der Beigeladene beruft sich für seine Auffassung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1962 VI 105/61 U (BFHE 75, 96, BStBl III 1962, 304), vom 16. September 1965 IV 67/61 S (BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706), vom 2. Dezember 1966 VI 365/65 (BFHE 87, 563, BStBl III 1967, 243), vom 1. August 1975 VI R 48/73 (BFHE 116, 501, BStBl II 1975, 881) und vom 30. April 1976 VI R 34/75 (BFHE 119, 54, BStBl II 1976, 539).
  • FG Köln, 04.12.2002 - 11 K 2966/00

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland …

    Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass der Beklagte mit seiner Ablehnung der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Hinweis auf BFH-Urteil vom 13.07.1976, BStBl II 1976, 539) und gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen habe.
  • BFH, 24.07.1981 - VI R 232/77

    Einkommensteuerrechtliche Zurechnung des Nutzungswertes einer auf Grund eines …

    Daß die Überlassung der Nutzung einer Wohnung ein Aufwand iS, einer dauernden Last Ist, ist außerdem dadurch von der Rechtsprechung stets anerkannt worden, daß Altenteilslasten auch hinsichtlich des In Ihnen enthaltenen Wohnrechts des Altentellers als dauernde Lasten des Hofübernehmers behandelt worden sind ( BFHE 119, 54 , BStBl. 111976, 539), 3. Die steuerrechtliche Anerkennung der Nutzungsüberlassung als Aufwendung des Klägers i.S. einer dauernden Last setzt allerdings voraus, daß dem Kläger steuerrechtlich der Nutzungswert der Wohnung, die er seinem Vater unentgeltlich überlassen hat, zugerechnet wird; denn wenn der Nutzungswert der Wohnung steuerrechtlich dem Vater zuzurechnen wäre, dann könnte bei dem Kläger insoweit kein Aufwand mehr entstehen.
  • OLG Köln, 09.06.1982 - 17 W 47/82

    Zu den Anforderung an die Angabe der Gebührenvorschriften in Kostenrechnung

    Daß die Überlassung der Nutzung einer Wohnung ein Aufwand iS, einer dauernden Last Ist, ist außerdem dadurch von der Rechtsprechung stets anerkannt worden, daß Altenteilslasten auch hinsichtlich des In Ihnen enthaltenen Wohnrechts des Altentellers als dauernde Lasten des Hofübernehmers behandelt worden sind ( BFHE 119, 54 , BStBl. 111976, 539), 3. Die steuerrechtliche Anerkennung der Nutzungsüberlassung als Aufwendung des Klägers i.S. einer dauernden Last setzt allerdings voraus, daß dem Kläger steuerrechtlich der Nutzungswert der Wohnung, die er seinem Vater unentgeltlich überlassen hat, zugerechnet wird; denn wenn der Nutzungswert der Wohnung steuerrechtlich dem Vater zuzurechnen wäre, dann könnte bei dem Kläger insoweit kein Aufwand mehr entstehen.
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