Rechtsprechung
| BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen wegen Umzugs in eine neue Wohnung als Werbungskosten
- bdsr.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei …
Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84
Diesen Umstand konnte das FG im Streitfall ohne Rechtsverstoß als ausreichenden beruflichen Anlaß für einen Umzug bei einem Arbeitsplatzwechsel werten (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 6. November 1986 VI R 106/85 sowie Offerhaus in Lademann / Söffing / Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 12 Rdnr. 29, Stichwort: Umzusgskosten).Wie der Senat in dem vorgenannten Urteil VI R 106/85 ausgeführt hat, können Umzugskosten je nach den Umständen des Einzelfalls auch dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn der beruflich veranlaßte Umzug in ein zuvor erworbenes Eigenheim (Eigentumswohnung) erfolgt.
- BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81
In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine …
Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84
Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Mai 1964 VI 122/63, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 9 Sätze 1 und 2, Rechtsspruch 265 und vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16).
- BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn …
Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb einer Großstadt oder an einen anderen Ort umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte merklich verringert (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117), wobei der Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen muß, daß der Umzug in ein zu Eigentum erworbenes Objekt erfolgt (BFH-Urteil vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236). - BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus …
Hierbei ist der Regel- bzw. Standardfall in den Blick genommen, in dem aufgrund häufiger Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die regelmäßig tägliche Wegezeitverkürzung insgesamt eine hohe Zeitersparnis entsteht (vgl. Senatsurteile in BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117; vom 21. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236, und VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81). - BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn …
Der Senat hat eine berufliche Veranlassung ferner bejaht, wenn der Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel an einen anderen Ort umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert (Urteil vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236).
- FG Baden-Württemberg, 09.09.2005 - 9 K 46/03
Umzugskosten eines Berufssoldaten bei privater Mitveranlassung
Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb einer Großstadt oder an einen anderen Ort umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte merklich verringert (BFH-Urteil vom 15.Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117), wobei der Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen muss, dass der Umzug in ein zu Eigentum erworbenes Objekt erfolgt (BFH-Urteil vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236). - FG Hamburg, 16.05.2000 - II 432/99
Veranlassung von Umzugskosten
Dazu zählt auch der Fall, dass durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert worden ist (…BFH 6.10.1992, VI R 132/88, BFH/NV 1993, 241), was grundsätzlich bei einer Fahrtzeitverkürzung von einer Stunde täglich angenommen wird (BFH 15.10.1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27 , BStBl II 1977, 117 ; 10.9.1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478 , BStBl II 1983, 16 ; 6.11.1986, VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236; 21.7.1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917 ; 6.11.1986, VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 ; 22.11.1991, VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494 ;… 11.9.1998, VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178 ). - FG München, 17.09.1997 - 1 K 2887/94
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 1169/96
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug für Umzugsaufwendungen
Das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in ihren Entscheidungen angeführte Kriterium der Fahrtzeitverkürzung von mindestens 1 Stunde täglich beruht letztlich auf dem in den BFH-Urteilen vom 15. Oktober 1976 ( VI R 162/74 , BStBl II 1977, 117), 10. September 1982 ( VI R 95/81 , BStBl II 1983, 16), 06. November 1986 ( VI R 34/84 , BFH/NV 1987, 236 und VI R 106/85, BStBl II 1987, 81) entwickelten Gedanken, daß hierdurch eine wesentliche Verbesserung der beruflichen Arbeitsbedingungen erreicht wird, die die ausschließliche oder nahezu ausschließliche beruflich bedingte Veranlassung ("Motivation") zum Umzug zutage treten läßt.
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