Rechtsprechung
| BFH, 05.10.1994 - VI R 34/94 |
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Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 34/94
Abweichend von seiner bisherigen gefestigten Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430 entschieden, daß das Unterhalten eines eigenen Hausstandes i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG am Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht voraussetzt, daß dort auch während der Abwesenheit des Steuerpflichtigen hauswirtschaft liches Leben durch die Anwesenheit von Familienangehörigen herrschen muß.Nicht verheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Schulausbildung weiterhin -- wenn auch gegen Kostenbeteiligung -- ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten dadurch zwar regelmäßig keinen eigenen Hausstand i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, unter 6.).
- FG Düsseldorf, 28.05.2020 - 9 K 719/17
Doppelte Haushaltsführung bei Auslandsstudium: Eigener Hausstand im Wohnhaus der …
Rn. 27 Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass auch ein alleinstehender Arbeitnehmer grundsätzlich einen doppelten Haushalt führen kann (BFH, Urteil vom 14.06.2007 VI R 60/05, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl. II- 2007, 890; grundlegend Urteil vom 05.10.1994 VI R 62/90, BStBl. II 1995, 180; BFH, Urteil vom 05.10.1994 VI R 34/94, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 501). - BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
Kindergeld: Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung des Kindes
Eigene Wohnung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann auch ein Zimmer im Haus der Eltern sein (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94 BFH/NV 1995, 501, und in BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12). - BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
c) Nach der Senatsentscheidung vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94 (BFH/NV 1995, 501) kann ein im Haushalt der Eltern wohnender nicht verheirateter Arbeitnehmer dort einen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG unterhalten, wenn die besonderen Umstände des Falles die Annahme rechtfertigen, dass er als die Hausstandsführung wesentlich mit oder sogar alleinbestimmender Teil in den Hausstand eingegliedert ist.
- FG Schleswig-Holstein, 25.10.1999 - III 1004/98
Eigener Hausstand bei Nießbrauchsrecht zugunsten Dritter
Ein eigener Hausstand erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass er aus eigenem Recht (z.B. Eigentum, eigener Mietvertrag) genutzt wird, wobei auch ein gemeinsames bzw. abgeleitetes Recht ausreichen kann (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1994 VI R 62/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 180; vom 05. Oktober 1994 VI R 34/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 501 …und vom 22. September 1995 VI R 41/95, BFH/NV 1996, 122). - BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95
Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten
Nichtverheiratete Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Schulausbildung weiterhin -- wenn auch gegen Kostenbeteiligung -- ihr Zimmer im elterlichen Haushalt an den Wochenenden bewohnen, unterhalten regelmäßig keinen eigenen Hausstand (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, 183, unter Nr. 6 der Entscheidungsgründe; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94, BFH/NV 1995, 501, 502; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. März 1995 IV B 6 -- S 2352 -- 8/95, BStBl I 1995, 168). - FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Aufwendungen für die Reinigung …
Ein eigener Hausstand kann hingegen bestehen wenn die besonderen Umstände des Falles die Annahme rechtfertigen, dass der Steuerpflichtige als die Hausstandsführung wesentlich mit- oder sogar allein bestimmender Teil in den Hausstand eingegliedert ist (BFH Urteil vom 05. Oktober 1994 - VI R 34/94, BFH/NV 1995, 501). - FG Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 6 K 54/91
Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung ; Fahrten von einer zur anderen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 99/94
Begründung einer doppelten Haushaltsführung im zeitlichen Zusammenhang mit …
Im Übrigen müsse bestritten werden, dass der Kläger vor der Eheschließung einen eigenen Haushalt im Sinne der neueren BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 5. Oktober 1994 - IV R 62/90 - BStBl. 1995 II, 180, 183 unter 6; vom 5. Oktober 1994 - VI R 34/94 - BFH/NV 1995, 501, 502) unterhalten habe.
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