Rechtsprechung
| BFH, 24.10.1991 - VI R 38/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anschaffungskosten eines Computers als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.06.1989 - VI R 154/86
Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister in …
Auszug aus BFH, 24.10.1991 - VI R 38/90
Die Einwände des FA gegen die Auslegung des § 5 der Landesverordnung durch das FG können daher keine Beachtung finden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1989 VI R 154/86, BFHE 157, 530, BStBl II 1990, 121, 123, und VI R 27/88, BFHE 157, 535, BStBl II 1990, 123, 125, m. w. N.).Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken hat, welche Aufwendungen einem einzelnen Steuerpflichtigen in einem einzelnen Jahr tatsächlich erwachsen sind, sondern darauf, ob Personen in gleicher dienstlicher Stellung im Durchschnitt der Jahre Aufwendungen in etwa der Höhe der Aufwandsentschädigung erwachsen (vgl. Urteil in BFHE 157, 530, BStBl II 1990, 121, 123, m. w. N.).
- BFH, 09.06.1989 - VI R 27/88
Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für Stadtdirektoren in Niedersachsen …
Auszug aus BFH, 24.10.1991 - VI R 38/90
Die Einwände des FA gegen die Auslegung des § 5 der Landesverordnung durch das FG können daher keine Beachtung finden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1989 VI R 154/86, BFHE 157, 530, BStBl II 1990, 121, 123, und VI R 27/88, BFHE 157, 535, BStBl II 1990, 123, 125, m. w. N.).
- FG Brandenburg, 25.10.2005 - 3 K 2474/02
Aufwendungen eines Gerichtsvollziehers für Büroausstattung und Fahrten von seiner …
Die Zweckbestimmung ergibt sich hier aus der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher (vgl. dazu BFH, Urteile vom 24.10.1991 - VI R 83/89 -, BStBl II 1992, 140, und VI R 38/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1992, 243). - FG Niedersachsen, 10.06.1999 - V 503/96
Abzugsfähigkeit von Gerichtsvollzieherversammlungen, Lehrgängen im …
Die Zweckbestimmung der Aufwandsentschädigung der Gerichtsvollzieher ergibt sich aus dem Landesgesetz, in dem die Zahlung der betreffenden Aufwandsentschädigung vorgesehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - VI R 83/89, BStBl II 1992, 140; BFH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - 6 R 38/90, BFH/NV 1992, 243).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".