Rechtsprechung
| BFH, 25.09.1992 - VI R 41/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Qualifizierung einer Tätigkeit als nebenberuflich im einkommenssteuerrechtlichen Sinn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.03.1990 - VI R 188/87
Nebenberufliche Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn Zeitaufwand niedriger …
Auszug aus BFH, 25.09.1992 - VI R 41/90
Nach dem Urteil des Senats vom 30. März 1990 VI R 188/87 (BFHE 160, 486 [BFH 30.03.1990 - VI R 188/87], BStBl II 1990, 854) ist eine Tätigkeit als nebenberuflich zu qualifizieren, wenn sie vom zeitlichen Umfang her nicht mehr als 33 1/3 v.H. der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. - BFH, 14.06.1991 - VI R 69/89
Einordnung einer Tätigkeit als "nebenberuflich" im Sinne von § 3 Nr. 26 …
Auszug aus BFH, 25.09.1992 - VI R 41/90
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das vorbezeichnete Urteil und das weitere Urteil vom 14. Juni 1991 VI R 69/89 (BFH/NV 1991, 811) verwiesen.
- BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 29/20 R
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …
Eine nebenberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeit-Erwerbstätigen beansprucht (BFH vom 30.3.1990 - VI R 188/87 - BFHE 160, 486, 490; BFH vom 14.6.1991 - VI R 69/89 - juris RdNr 8; BFH vom 25.9.1992 - VI R 41/90 - juris RdNr 6; vgl J. Neumann in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Sozialrecht, SGB II, § 11b RdNr 29, Stand März 2021). - FG Köln, 25.02.2015 - 3 K 1350/12
Vergütungen für Hintergrunddienste im Hausnotruf steuerfrei
Rn. 53 aa) Nach der Rechtsprechung des BFH, der die Finanzverwaltung in R 3.26 Abs. 2 Satz 1 EStR folgt und welche der Senat im Grundsatz nicht in Abrede stellt, ist eine Tätigkeit nebenberuflich i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt (BFH-Urteile vom 30.3.1990 VI R 188/87, BFHE 160, 486, BStBl II 1990, 854;… vom 14.6.1991 VI R 69/89, BFH/NV 1991, 811; vom 25.9.1992 VI R 41/90, BFH/NV 1993, 97).
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