Rechtsprechung
| BFH, 24.01.1969 - VI R 43/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuer-Jahresausgleichserklärung durch Nichtangehörige des steuerberatenden Berufsstandes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 94, 529
- DB 1969, 601
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 13.08.1971 - VI R 175/68
Antrag auf gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich - Fristverlängerung - Abgabe …
Der erkennende Senat hat im Urteil VI R 43/67 vom 24. Januar 1969 (BFH 94, 529, BStBl II 1969, 250) entschieden, daß die Frist für den Antrag auf den gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 JAV vom FA nicht verlängert werden kann.Diese Fristverlängerung ist aber, wie der Senat im Urteil VI R 43/67 (…a. a. O.) ausgeführt hat, für die Frist des § 4 Abs. 5 Satz 2 JAV ohne Bedeutung, weil diese Frist als Ausschlußfrist nicht verlängert werden kann.
Ein solcher entschuldbarer Irrtum konnte bei der Vertreterin der Revisionsbeklagten aber seit der Veröffentlichung des BFH-Urteils VI R 43/67 (…a. a. O.) nicht mehr bestehen.
- BFH, 26.11.1974 - VI R 182/74
Frist - Fristbestimmung - Rechtsunwirksamkeit - Antrag - Gemeinsamer …
Es führte in dem in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1974 S. 443 (EFG 1974, 443) veröffentlichten Urteil aus: Die Antragsfrist in § 4 Abs. 5 Satz 2 JAV sei vom Verordnungsgeber als Ausschlußfrist gestaltet worden (vgl. Urteile des BFH vom 24. Januar 1969 VI R 43/67, BFHE 94, 529, BStBl II 1969, 250, und vom 13. August 1971 VI R 175/68, BFHE 103, 161, BStBl II 1972, 41).Der BFH habe im Urteil VI R 43/67 geklärt, daß § 4 Abs. 5 Satz 2 JAV die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung meine.
- BFH, 17.05.1974 - VI R 17/72
Gemeinsamer Lohnsteuer-Jahresausgleich - Nachforderung von Lohnsteuer - …
Folgerichtig hat der Senat auch bereits in den Urteilen vom 24. Januar 1969 VI R 43/67 (BFHE 94, 529, BStBl II 1969, 250) und vom 13. August 1971 VI R 175/68 (BFHE 103, 161, BStBl II 1972, 41), bei denen die Verlängerung der Frist für den gemeinsamem Lohnsteuer-Jahresausgleich streitig war, entschieden, daß es sich beim Lohnsteuer-Jahresausgleich um einen Erstattungsfall handelt, ohne zwischen dem allgemeinen und dem gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich zu unterscheiden. - BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs - Antragsgründe - Sachliche …
So ist es z. B. denkbar, daß das FA die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs ablehnt, weil die Antragsfrist verstrichen ist (§ 4 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich -- JAV --; vgl. Urteil des Senats VI R 43/67 vom 24. Januar 1969, BFH 94, 529, BStBl II 1969, 250) oder weil der Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr zur Einkommensteuer zu veranlagen ist (§ 4 Abs. 3 JAV).
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