Rechtsprechung
| BFH, 08.11.1996 - VI R 43/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzug von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 7 K 123/92
- BFH, 08.11.1996 - VI R 43/94
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung …
Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 43/94
Zur Begründung führte es aus: Habe ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, könne er die Aufwendungen für die Fahrten von jeder Wohnung aus als Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehen, wenn die weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstelle (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221).Denn der BFH hatte -- nach verschiedenen anderen Lösungsansätzen (…vgl. v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. F 85 ff.) -- bei Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte den Werbungskostenabzug nur noch davon abhängig gemacht, daß die weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt (BFH-Urteil in BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221).
- BFH, 26.11.2003 - VI R 152/99
Fahrten zwischen Familienwohnung und Arbeitsstätte
Es trägt vor, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 1996 VI R 43/94 (BFH/NV 1997, 341) müsse zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "nicht nur gelegentlich" der Arbeitnehmer die Wohnung häufiger, in nicht zu großen Zeitabständen aufgesucht haben.In dem Urteil in BFH/NV 1997, 341 hat der Senat das Tatbestandsmerkmal "nicht nur gelegentlich" nach dessen Wortsinn dahin gehend aufgefasst, dass der Arbeitnehmer die Wohnung häufiger, in nicht zu großen Abständen aufgesucht haben muss.
Mit der ab dem Veranlagungszeitraum 1990 in das Gesetz eingeführten Regelung wurde die bisherige Rechtsprechung des BFH eingeschränkt, die bei Fahrten des Arbeitnehmers zwischen der Arbeitsstätte und der weiter entfernt liegenden Familienwohnung den Werbungskostenabzug unabhängig von der Anzahl dieser Fahrten zugelassen hatte (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1997, 341).
- BFH, 16.09.2008 - X B 224/06
Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung, …
Zu weiteren Fahrten, die nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 43/94 (BFH/NV 1997, 341) und vom 26. November 2003 VI R 152/99 (BFHE 204, 189, BStBl II 2004, 233) für eine Berücksichtigung der Wegeaufwendungen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr 2002 geltenden Fassung (a.F.) erforderlich gewesen wären, hatten sich die Kläger weder im Verwaltungs- noch im Klageverfahren (auch nicht im Erörterungstermin) geäußert. - FG Hamburg, 16.08.2006 - 1 K 45/06
Voraussetzungen zur Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten bei den …
Dabei bedeutet "nicht nur gelegentlich" im Sinne der Norm, dass der Steuerpflichtige die Wohnung häufiger und in nicht zu großen Abständen aufgesucht haben muss (vgl. BFH vom 08.11.1996, VI R 43/94, BFH/NV 1997, 341).
- FG Baden-Württemberg, 13.09.1999 - 12 K 226/99
Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Türkei bei fünf Heimfahrten im Jahr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1183/06
Einkommensteuer; Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten …
Der BFH hatim Urteil vom 8. November 1996 VI R 43/94, BFH/NV 1997, 341 das Tatbestandsmerkmal "nicht nur gelegentlich" nach dessen Wortsinn dahin gehend aufgefasst, dass der Arbeitnehmer die Wohnung häufiger, in nicht zu großen Abständen aufgesucht haben muss. - FG Sachsen, 10.08.2005 - 5 V 2371/04
Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches, auswärtig untergebrachtes Kind; …
Damit wurde die vorherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eingeschränkt, die bei Fahrten des Arbeitnehmers zwischen der Arbeitsstätte und der weiter entfernt liegenden Familienwohnung den Werbungskostenabzug unabhängig von der Anzahl dieser Fahrten zugelassen hatte (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 43/94, BFH/NV 1997, 341). - FG Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 9 K 125/97 (vgl. zum örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 05.10.1994 VI R 62/90 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 180 und zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen einer von mehreren Wohnungen und seiner Arbeitsstätte: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG ; Verfügungen der Oberfinanzdirektion - OFD- Düsseldorf vom 06.05.1986 - S 2351 A - St 121, DB 1986, 1259 und der OFD Köln vom 15.05.1986 - S 2351 - 26 - St 121, FR 1986, 485; Abschnitt 42 Abs. 3 Sätze 3 ff. LStR 1996; Abschn.42 Abs. 1 Sätze 3 ff. LStR 1999; BFH-Urteil vom 08.11.1996 VI R 43/94 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV - 1997, 341 und Frotscher, EStG, § 9 , RdNrn.78, 79).
- FG Baden-Württemberg, 29.12.1998 - 9 K 230/97
Anspruch auf Kindergeld für ein Kind der Ehegattin; Erfordernis des örtlich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 5 K 411/98
Geltendmachung von Fahrtkosten zwischen der Wohnung am Arbeitsplatz und der …
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