Rechtsprechung
| BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen - Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Das FA muß folglich seine Ermessenserwägungen spätestens in der Einspruchsentscheidung kundtun, damit sie von den FG überprüft werden können (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801). - BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306). - BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76
Stadtwohnung - Laubengrundstück - Zweitwohnung - Werbungskosten - Fahrtkosten
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
- BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem …
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306). - BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74
Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des …
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306). - BFH, 03.12.1974 - VI R 159/74
Lehrgangskosten eines Finanzanwärters; Verpflegungsmehraufwendungen bei …
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306). - BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73
Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der …
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Der Senat hat jedoch für das Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das FA die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nur nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen treffen darf - Auswahlermessen - (vgl. z. B. Urteil vom 15. November 1974 VI R 167/73, BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297). - BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten - Hauptwohnung
Auszug aus BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82
Für den Fall, daß das FA gleichwohl insoweit einen erneuten Haftungsbescheid gegen die Klägerin unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sollte erlassen wollen, wird es möglicherweise zu beachten haben, daß der Senat nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch alleinstehenden Arbeitnehmern in gewissem Umfang Werbungskosten mit Rücksicht auf ihre auswärtige Beschäftigung zugebilligt hat, wenn diese Arbeitnehmer nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachgehen, aber den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157; ebenfalls vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, sowie ferner vom selben Tage VI R 240/74, BFHE 126, 522, BStBl II 1979; 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
- FG Niedersachsen, 28.05.2003 - 11 K 335/99
Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheides; Steuerliche Verpflichtung …
Allein schon aus diesen Gründen brauchten hierzu keine Ausführungen in der Ermessensentscheidung gemacht werden (vgl. BFH, Beschluss vom 13. August 1982 VI S 5/82, nv; Urteil vom 20. September 1985 VI R 45/82, BFH/NV 1986, 240;… Urteil vom 29. Mai 1990 VII R 81/89, BFH/NV 1991, 283). - BFH, 13.10.1989 - VI R 36/85
In der Vereinbarung einer Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a EStG liegt nicht …
Auf jeden Fall setzt die Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Lohnsteuer nur weniger Arbeitnehmer ausdrückliche Ermessenserwägungen spätestens in der Einspruchsentscheidung voraus (Urteil des Senats vom 20. September 1985 VI R 45/82, BFH/NV 1986, 240). - FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08
Haftung des Arbeitgebers für nicht ordnungsgemäß angemeldete und abgeführte …
Nach Ansicht des Senats kann bei acht Personen regelmäßig nicht von einer "Vielzahl" von Fällen gesprochen werden, auch dann nicht, wenn mehrere Veranlagungsjahre nachzuarbeiten sind oder erstmalig aufgenommen werden müssen; auch erscheint der Arbeitsaufwand zur Heranziehung der Arbeitnehmer als Erstschuldner der Steuer nicht wesentlich größer als im vorliegenden Haftungsverfahren (so auch BFH, Urteil vom 20. September 1985 VI R 45/82, BFH/NV 1986, 240, in dem der BFH die Haftung des Arbeitgebers für fehlerhafte steuerfreie Auslösungen an 33 Arbeitnehmer bei bekannten Personalien dieser Arbeitnehmer für fehlerhaft hält).
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