Rechtsprechung
| BFH, 22.03.1968 - VI R 49/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bausparvertrag - Abtretung der Rechte - Bankkredit - Auffüllung der Bausparsumme - Wohnungsbau
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 507
- NJW 1968, 2032 (Ls.)
- DB 1968, 1107
- BStBl II 1968, 404
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.03.1968 - VI R 293/66
Bausparvertrag - Ablauf der Sperrfrist - Erlangung eines Kredits - …
Auszug aus BFH, 22.03.1968 - VI R 49/67
Der Senat hat in einem ähnlichen Fall in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI R 293/66 vom 22. März 1968 ausgeführt, daß ein Bausparer, der ein ihm auf Grund der Beleihung seiner Rechte aus dem Bausparvertrag gewährtes Bankdarlehen zur Auffüllung seines Bausparguthabens verwendet, damit die empfangenen Mittel nicht unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet.
- BFH, 29.11.1973 - VI R 25/73
Prämienbegünstigung von Bausparbeiträgen, die nach "Nullbeleihung" der Ansprüche …
Da das Gesetz jedoch nur dann ausnahmsweise von der Einhaltung der Sperrfrist absehe, wenn die an sich prämienschädliche Verwendung unmittelbar dem Wohnungsbau diene, könne eine derartig eindeutig nur mittelbare Verwendung nicht als prämienunschädlich angesehen werden (vgl. Urteile des BFH vom 22. März 1968 VI R 293/66, BFHE 91, 504, BStBl II 1968, 402; vom 22. März 1968 VI R 49/67, BFHE 91, 507, BStBl II 1968, 404, und vom 22. März 1968 VI R 305/66, BFHE 92, 82, BStBl II 1968, 510).Wie der Senat im Urteil VI R 49/67 ausgeführt hat, soll diese Vorschrift auf die Fälle Anwendung finden, in denen die aus der Beleihung empfangenen Beträge, soweit sie anders als zum Wohnungsbau verwendet werden, hinter der Summe der angesparten Beträge zurückbleiben.
- BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69
Zinsen aus Bausparguthaben gehören auch bei Auffüllungskredit zu den begünstigten …
Das FA hält die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Senats VI R 49/67 vom 22. März 1968 (BFH 91, 507, BStBl II 1968, 404) für unbegründet.Der Senat hat bereits in den Urteilen VI R 49/67 (…a. a. O.) und VI R 305/66 vom 22. März 1968 (BFH 92, 82, BStBl II 1968, 510) dargelegt, daß begünstigte Bausparleistungen nicht im Wege der Auffüllung von Sparguthaben durch Aufnahme eines Kredits unter Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag erbracht werden können.
- BFH, 11.10.1989 - X R 31/86
Rückzahlung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämien
Übersteigen die aufgrund der Beleihung empfangenen Beträge die Summe der bis zur Beleihung angesparten Beträge und werden die empfangenen Beträge für prämienschädliche Zwecke verwendet, so entfällt die Prämienbegünstigung nicht nur für die bisher erbrachten Sparleistungen, sondern bis zur Höhe der aufgrund der Beleihung empfangenen Beträge auch für spätere Sparleistungen (BFH-Urteile vom 22. März 1968 VI R 49/67 , BFHE 91, 507, BStBl II 1968, 404; vom 22. März 1968 VI R 305/66, BFHE 92, 82, BStBl II 1968, 510). - BFH, 22.03.1968 - VI R 305/66
Rückzahlung der Wohnungsbauprämien bei teilweiser prämienschädlicher Verwendung …
Diese Voraussetzung ist hier nicht für den gesamten Beleihungsbetrag gegeben; denn es wurden nur 16 000 DM in dieser Weise verwendet, während die restlichen 4 000 DM in schädlicher Weise verwendet worden sind, wie der Senat im einzelnen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI R 49/67 vom 22. März 1968 dargelegt hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".